Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Erstellt
26.11.18, 16:28
Aktualisiert
26.11.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
29.11.2018
185/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
360.0
21.11.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Umsetzung des Landes-Förderprogramms "Heimat-Preis"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung des
Landes-Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen
verbindet“ und unter der Voraussetzung einer Landeszuweisung einen Heimatpreis verleiht.
In diesem Zusammenhang wird die Richtlinie für die Verleihung des Heimat-Preises 2019 gemäß
der Anlage beschlossen.
Der Rat behält sich vor, die Richtlinie wegen der Verleihungskriterien und des jährlich durch das
Land festgelegten Schwerpunktes regelmäßig anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90411
5.000,00 €
Sachverhalt:
Mit Beschlussvorlage Nr. 118/2018 vom 28.08.2018 wurde der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
über das Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was
Menschen verbindet.“ unterrichtet.
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Der Heimat-Preis ist eines der fünf Elemente der sogenannten Heimatförderung.
Hierzu hat der Gemeinderat in seiner 38. Sitzung am 18.09.2018 den Bürgermeister beauftragt,
alle Grundlagen laut Förderrichtlinien für die Einführung eines „Heimatpreises“ zu schaffen, wobei
die erforderlichen Kriterien z.B. in einem interfraktionellen Arbeitskreis festgelegt werden sollen,
damit noch in 2018 ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst und entsprechende Mittel beantragt
werden können.
Entsprechende Kriterien aus Sicht der Verwaltung wurden in der als Anlage beiliegenden Richtlinie
zusammengetragen. Aus zeitlichen Gründen und mit der Vorgabe des Gemeinderates, noch in
diesem Jahr einen entsprechenden Beschluss zu fassen, konnte diese Richtlinie z.B. einem interfraktionellen Arbeitskreis bisher nicht vorgestellt werden. Damit ein entsprechender Förderantrag
noch in 2018 gestellt werden kann, wird es dem Gemeinderat anheimgestellt, unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Landeszuweisung fließt, die Verleihung des Heimat-Preises
unter Berücksichtigung der beiliegenden Richtlinie ab 2019 zu beschließen.
Eine Anpassung der Verleihungskriterien im nächsten Jahr steht den Förderrichtlinien nicht
entgegen. Der Gemeinderat kann sich hier eines Arbeitskreises bedienen und einen Änderungsbeschluss fassen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Da der Heimatpreis nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Landeszuweisung erfolgt,
bleibt die Auslobung und Verleihung des Preises kostenneutral.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Damit in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussfassung und eine Antragstellung der Fördermittel erfolgen kann, werden Alternativen zum Beschlussvorschlag nicht gesehen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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