Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung des Landes-Förderprogramms "Heimat-Preis")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Erstellt
26.11.18, 16:28
Aktualisiert
26.11.18, 16:28
Beschlussvorlage (Umsetzung des Landes-Förderprogramms "Heimat-Preis") Beschlussvorlage (Umsetzung des Landes-Förderprogramms "Heimat-Preis")

öffnen download melden Dateigröße: 155 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 29.11.2018 185/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 360.0 21.11.2018 TOP-Nr. öffentlich Umsetzung des Landes-Förderprogramms "Heimat-Preis" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung des Landes-Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ und unter der Voraussetzung einer Landeszuweisung einen Heimatpreis verleiht. In diesem Zusammenhang wird die Richtlinie für die Verleihung des Heimat-Preises 2019 gemäß der Anlage beschlossen. Der Rat behält sich vor, die Richtlinie wegen der Verleihungskriterien und des jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunktes regelmäßig anzupassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90411 5.000,00 € Sachverhalt: Mit Beschlussvorlage Nr. 118/2018 vom 28.08.2018 wurde der Rat der Gemeinde Hürtgenwald über das Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ unterrichtet. - Seite 1 von 2 - Der Heimat-Preis ist eines der fünf Elemente der sogenannten Heimatförderung. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner 38. Sitzung am 18.09.2018 den Bürgermeister beauftragt, alle Grundlagen laut Förderrichtlinien für die Einführung eines „Heimatpreises“ zu schaffen, wobei die erforderlichen Kriterien z.B. in einem interfraktionellen Arbeitskreis festgelegt werden sollen, damit noch in 2018 ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst und entsprechende Mittel beantragt werden können. Entsprechende Kriterien aus Sicht der Verwaltung wurden in der als Anlage beiliegenden Richtlinie zusammengetragen. Aus zeitlichen Gründen und mit der Vorgabe des Gemeinderates, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Beschluss zu fassen, konnte diese Richtlinie z.B. einem interfraktionellen Arbeitskreis bisher nicht vorgestellt werden. Damit ein entsprechender Förderantrag noch in 2018 gestellt werden kann, wird es dem Gemeinderat anheimgestellt, unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Landeszuweisung fließt, die Verleihung des Heimat-Preises unter Berücksichtigung der beiliegenden Richtlinie ab 2019 zu beschließen. Eine Anpassung der Verleihungskriterien im nächsten Jahr steht den Förderrichtlinien nicht entgegen. Der Gemeinderat kann sich hier eines Arbeitskreises bedienen und einen Änderungsbeschluss fassen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Da der Heimatpreis nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Landeszuweisung erfolgt, bleibt die Auslobung und Verleihung des Preises kostenneutral. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Damit in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussfassung und eine Antragstellung der Fördermittel erfolgen kann, werden Alternativen zum Beschlussvorschlag nicht gesehen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -