Daten
Kommune
                    Erftstadt
                Größe
                        14 kB
                    Datum
                        09.10.2018
                    Erstellt
                        26.11.18, 15:04
                    Aktualisiert
                        26.11.18, 15:04
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Beschluss
der Sitzung
des Rates am 09.10.2018
31
Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren durch den Umlegungsausschuss der
Stadt Erftstadt 377/2018
Der Rat der Stadt Erftstadt überträgt die selbstständige Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren gemäß §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I
S. 2808), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli
1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2986 (BGBl I S. 2253) an den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt.
Die V 377/2018 wird mit folgender Einschränkung beschlossen.
Die Übertragung der selbständigen Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 162 wird an den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt übertragen.
Die beantragte Generalvollmacht für alle vereinfachten Umlegungsverfahren wird abgelehnt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)