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Beschlusstext (Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren durch den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
26.11.18, 15:04
Aktualisiert
26.11.18, 15:04
Beschlusstext (Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren durch den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 09.10.2018 31 Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren durch den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt 377/2018 Der Rat der Stadt Erftstadt überträgt die selbstständige Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren gemäß §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2986 (BGBl I S. 2253) an den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt. Die V 377/2018 wird mit folgender Einschränkung beschlossen. Die Übertragung der selbständigen Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 162 wird an den Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt übertragen. Die beantragte Generalvollmacht für alle vereinfachten Umlegungsverfahren wird abgelehnt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)