Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
26.11.18, 15:04
Aktualisiert
26.11.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 09.10.2018
40
Abstufung Kreisstraße K 45 innerhalb der Ortsdurchfahrt Liblar zur Gemeindestraße (zwischen K 44 und dem Kreisverkehrsplatz "Am Giezenbach"/Anschlussohr B 265 n) und Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße GV 9 zwischen Bliesheim und Friesheim zur Kreisstraße (zwischen L 163 und L 33) 385/2018
Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 25.10.2016 über die Vorlage V 414/2016
wurde grundsätzliches Einvernehmen zur Herbeiführung der beiden straßenrechtlichen Umstufungsverfahren Abstufung der K 45 innerhalb der Ortsdurchfahrt Liblar zur Gemeindestraße und
Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße GV 9 zur Kreisstraße erteilt.
Innerhalb des grundsätzlichen Einvernehmens wurde der Verwaltung dabei der Auftrag erteilt, die
Konditionen der beiden korrespondierenden Umstufungsverfahren im Detail mit dem Rhein-ErftKreis auszuhandeln und die Übertragungsmodalitäten sowie die haushaltsrechtlichen und bilanziellen Auswirkungen für die Stadt Erftstadt vor Einleitung und tatsächlicher Umsetzung der Umstufungen nochmals abschließend darzustellen.
Inzwischen konnte dem Grunde nach in allen maßgebenden Punkten Einvernehmen mit dem
Rhein-Erft-Kreis herbeigeführt werden.
Die Abstufung der K 45 ist zwingende Maßgabe zur Erfüllung der Zuschussvoraussetzungen für
die mit allen Beteiligten insoweit abgestimmte Umsetzung des Masterplans Liblar, d.h. die Zuschussbeantragung beim Fördergeber für das Jahr 2019 hängt nun elementar von der rechtzeitigen Abstufung der K45 innerhalb der Ortsdurchfahrt Liblar zum 01.01.2019 ab.
Nach Einigung der beiden beteiligten Straßenbaulastträger erteilt der Rat der Stadt Erftstadt daher
nun abschließend seine Zustimmung zur Umsetzung der beiden Umstufungen zum 01.01.2019.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)