Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
26.11.18, 15:04
Aktualisiert
26.11.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 09.10.2018
24.2
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner
Ausschüsse 531/2018
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende Änderung des § 13 der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse
§ 13
Anfragen von Stadtverordneten
(1)
Jeder Stadtverordnete kann im Rat und in den Ausschüssen außerhalb der Tagesordnungspunkte Anfragen an den Bürgermeister richten. Sie sind mindestens 15 Arbeitstage
vor dem Sitzungstag schriftlich einzureichen. Sie werden schriftlich bis zur nächsten Ausschuss- bzw. Ratssitzung, spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
(2)
Auf Wunsch des Anfragenden wird die Anfrage in der Sitzung mündlich wiederholt und
beantwortet. Bis zu drei Zusatzfragen können vom Anfragenden gestellt werden. Sie sind
in der Sitzung zu beantworten. Eine Aussprache über beantwortete Anfragen findet nicht
statt.
(3)
Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn die begehrte Auskunft demselben oder
einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten drei Monate bereits erteilt wurde.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)