Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83639.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
27.11.18, 22:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/224/2018
öffentlich
08.11.2018
Amt 50/51 Claus Bürgers
Umsetzung der KiBiz-Reform Kita-Plus ab dem 1.8.2019
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
05.12.2018
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Mit Benennung der Plus-KITA – Einrichtung gemäß § 16 a KiBiz – wurde die Möglichkeit geschaffen, Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligte Familien zu unterstützen. Diese Einrichtungen erhalten zusätzliche Mittel vom
Land in Höhe von mindestens 25.000,- Euro. Die Förderung als Plus-KITA erfolgt in
der Regel für fünf Jahre. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom
02.12.2014 beschlossen, dass die Mittel auf die katholische Kindertageseinrichtung
in Gerderath sowie auf die städtische Tageseinrichtung in der Westpromenade in der
Zeit vom 01.08.2014 bis zum 31.02.2019 verteilt werden.
Im Hinblick auf die zu erwartende KiBiz-Reform ist es laut Förderrichtlinien des Landes NRW möglich, diese Fördermittel nochmal für ein Jahr zu beantragen und zu
verausgaben.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Gemäß § 16 a KiBiz i. V. m. § 21 a KiBiz werden folgende Kindertagesstätten als
Plus-KITA für einen weiteren Förderzeitraum von einem Jahr (01.08.2019 –
31.07.2020) benannt und erhalten eine Förderung wie folgt:
Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath
Städt. Kindertageseinrichtung Westpromenade
25.000,- Euro
50.000,- Euro“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da es sich um weiterzuleitende Landesmittel handelt.