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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
321888.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
21.11.18, 12:00
Aktualisiert
07.01.19, 15:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Rechnungsprüfung Beteiligte Dienststelle/n: FB 14/0210/WP17 öffentlich 21.11.2018 Herr Emmerich, FB 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 18.12.2018 23.01.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag für den Rat: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. 2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2017 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. (Emmerich) Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen (Philipp) Ausdruck vom: 26.11.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2017 am 12.09.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt: Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016 festgestellt. Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2018 Seite: 3/4 Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen. Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einen Fehlbetrag von -17.109.818,13 € ab. Anlage/n: - Prüfbericht des Jahresabschlusses 2017 Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2018 Seite: 4/4 Fachbereich Rechnungsprüfung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2 1.3 2. 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.2 4.3 4.4 5. 6. 7. 8. 9. 10. Allgemeines Vorwort Prüfungsauftrag Haushaltssatzung und Haushaltsplan Grundsätzliche Feststellungen Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Anlagenbuchhaltung Jahresabschluss Lagebericht Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Hinweise zum Anhang Inventur Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Bestätigungsvermerk Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen -2- 4 4 4 4 6 6 6 6 9 9 9 10 11 11 14 18 20 21 23 24 25 26 29 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen) ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten BgA Betrieb gewerblicher Art EÖB Eröffnungsbilanz GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoL Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW PS Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem LVR Landschaftsverband Rheinland NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG NRW NKF Weiterführungsgesetz ÖR Öffentlich-Rechtlich PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten SoPo Sonderposten -3- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 1. Allgemeines 1.1 Vorwort Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 12.09.2018 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.09.2018 vorgelegt worden. Der Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 1.2 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW). Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GemHVO). Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2016. 1.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 25.01.2017 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt. In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sind folgende Beträge festgesetzt worden: -4- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Ergebnisplan - Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 954.934.200 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 988.179.000 Euro Finanzplan - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 901.953.400 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 916.425.700 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 137.734.800 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 155.427.500 Euro -5- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 2. Grundsätzliche Feststellungen Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der Gemeinde. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 19.09.2018 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses wurde dieses Jahr nur noch um 6 Monate überschritten. Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den zehnten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im zehnten Jahr nach NKF-Einführung noch hoch, gehen aber nach und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen. Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 3.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2017 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters wurde mit Datum vom 06.09.2018 vorgelegt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 07.08.2018 und dem 05.10.2018 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung – auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt. Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und -6- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet. Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt. Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit der Rückstellungsbildung geprüft. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in vollem Umfang geeignet ist. Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2016. Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen: - Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen. Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar Rücksprache gehalten. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs -7- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden. Die Prüfung wurde von Anfang September 2018 bis Mitte November 2018 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 05.10.2018 vorlag. Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 14.11.2018 mit der Kämmerin und dem Fachbereich Finanzsteuerung. Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. Allerdings bedürfen die Prozesse im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen (Bil.pos. 1.2.3.5.) einer grundlegenden Neuaufstellung. Seit der Eröffnungsbilanz wurden in dieser Bilanzposition ca. 85 Mio. € investiert, deren ordnungsgemäße Verbuchung nicht uneingeschränkt bestätigt werden kann; das Fehlerrisiko ist aufgrund der Komplexität und der Stichprobenergebnisse als hoch einzustufen. Aussagen über Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung können aufgrund der vielfältigen Fehlerquellen nicht gemacht werden. Hier sind sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Erträge und Aufwendungen möglich. Seit dem Jahresabschluss 2015 wurde seitens der Rechnungsprüfung hierauf hingewiesen, eine grundlegende Prozessverbesserung hat sich nicht ergeben. Allerdings hat die Verwaltung mit der pauschalen Einbuchung einer Vermögensminderung in Höhe von 3,1 Mio € hierauf reagiert und darüber hinaus die Fachämter aufgefordert kurzfristig einen entsprechenden Prozess aufzustellen und die fehlerhaften Buchungen zu korrigieren. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen. Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen. Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden. -8- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 4. Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig und fortlaufend erfasst. Die Geschäftsvorfälle und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2016 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung, bis auf die unter Punkt 4.4 beschriebenen Anpassungen in der Finanzrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP ein. Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung festgestellt. Die sukzessive Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend geprüft. Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen. Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Insbesondere sind hier die laufenden Digitalisierungsprojekte und die unterschiedlichen Anbindungen von Fachsoftware an das Serviceportal mit unterschiedlichen Bezahlme-9- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 thoden zu betrachten. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen IT-Dienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum funktionierenden Gesamtsystem bei. Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb. Die regio iT GmbH räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das Ergebnis der systemischen Prüfung bestätigt. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2017 nicht eingehalten wurden. 4.1.2 Anlagenbuchhaltung Die Aktivierung einer investiven Maßnahme hat bei Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung zu erfolgen, unabhängig vom Rechnungseingang, von der Fälligkeit und Zahlung. Grundsätzlich sollte im Rahmen der jährlichen Anlagenabrechnung ein Aktivierungsdatum mitgeteilt werden, welches in der Anlagenbuchhaltung zugrunde gelegt wird. Eine besondere Problematik ergibt sich für investive Rechnungen, die nach dem 31.12. bis zum Stichtag der Wertaufhellung (31.03.) eingehen und deren Leistungserbringung jedoch vor dem 31.12. abgeschlossen wurde (s. auch OP-Nr. 260 aus 2015). Derzeit werden investive Rechnungen, die bis zum 31.03. eingehen, bei denen die Leistungserbringung jedoch bereits im Vorjahr erfolgte, in SAP zunächst mit dem Zahlungsdatum als Leistungsdatum gebucht und somit einer falschen Periode zugeordnet, um – lt. Aussage des FB 20 und FB 22 – sicherzustellen, dass das investive PSP-Element ein Spiegelbild der investiven Finanzrechnung ist. Das derzeitige Vorgehen wurde in einem Aktenvermerk (Mail vom 30.11.2017) dargestellt, wonach FB 22/50 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine ggfs. erforderliche Korrektur manuell vornimmt, um somit eine Aktivierung im Jahr bzw. zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung bzw. Inbetriebnahme sicherzustellen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen hat sich gezeigt, dass die o. g. manuelle Aktivierung nicht durchgängig vorgenommen wird und es stattdessen bei der Buchung im Folgejahr bleibt, wodurch eine zu späte Aktivierung erfolgt. In den Bereichen der beweglichen Vermögensgegenstände, welche durch die Fachbereiche in KAI (Inventarisierungssoftware) erfasst werden, wurde seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung bislang davon ausgegangen, dass das in KAI angegebene Datum der Inbetriebnahme als Aktivierungsdatum für SAP verwendet wird. Dies scheint gemäß einer stichprobenhaften Prüfung der Zugänge im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht der Fall zu sein. Eine durchgängige Übereinstimmung des Aktivierungsdatums in SAP mit dem Inbetriebnahmedatum in KAI sowie dem Leistungsdatum der Rechnung konnte nicht festgestellt werden. Aus Sicht des Fachbereiches Rechnungsprüfung ist es unabdingbar, den o. g. Prozess zu überarbeiten, um eine periodengerechte Buchung und Aktivierung zu gewährleisten. - 10 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 4.1.3 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten Einschränkungen, entspricht. Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2019 die mit den politischen Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden. 4.1.4 Lagebericht Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob ● ● ● er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden. Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO. Mit Datum vom 19.11.2018 hat die Verwaltung den am selben Tag aufgestellten und bestätigten Jahresabschluss 2017 vorgelegt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse. - 11 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Der Lagebericht des Jahres 2017 gliedert sich wie folgt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Allgemeines Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Chancen und Risiken der Stadt Aachen Fazit / Ausblick Organe und Mitgliedschaften Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Anlagen zum Lagebericht: - Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW - Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im September 2018 vorhandenen Kenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2017 bekannt geworden sind. Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2017 u.a. - Städteregion Aachen Kinderbetreuung (U3) Ausbau der Ganztagesplätze Gute Schule 2020 Sanierung Neues Kurhaus Sanierung der Feuerwache Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung Zukunftsweisendes Mobilitätskonzept im Zuge der Luftreinhaltung aufgeführt. Die Haushaltsentwicklung 2017 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren: - nochmals deutlich gestiegene Gewerbesteuererträge (rd. 17,6 Mio.€ mehr als geplant), Mehrerträge bei der gemeindlichen Einkommenssteuer (+ 6,1 Mio €), weitere Personalmehraufwendungen (+ 8,3 Mio €), Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen (+ 22,2 Mio €), Rückstellungszuführungen i.H. v 6,5 Mio € für die Bildung von Verfahrensrückstellungen Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt: - das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,4% erhöht. Die Veränderung zum Vorjahr beträgt 11,8 Mio. €. Bei den Vermögenswerten ist ein im Verhältnis zur Bilanzsumme der Sach- 12 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 anlagen (ca. 1,5 Mrd. €) unwesentlicher Rückgang von 6,2 Mio € zu verzeichnen. Nennenswert ist dagegen die Erhöhung des Bilanzansatzes der Finanzanlagen in Höhe von rd. 18,5 Mio. €, die überwiegend in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet ist. - die Verringerung des Forderungsbestandes um 29,0 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den um 6,6 Mio € gesunkenen Forderungen aus Transferleistungen, welche größtenteils auf geringere Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsversorgung bzw. Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind sowie den Rückgängen im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von rd. 21,9 Mio. €, welche größtenteils die Abschlagszahlung an die Städteregion (ca. 15 Mio €) betreffen. - die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,1 Mio. € erhöht. Maßgeblich ergibt sich die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der in 2017 vorgenommenen Zuführung zu den Verfahrensrückstellungen sowie der Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvereinbarungen mit dem Stadttheater Aachen. - die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 45,2 Mio. € verringert, was insbesondere auf die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen zurückzuführen ist. Unter Ziffer III wird u.a. die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,53 Prozentpunkte auf 23,73% zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) hat sich mit einem Rückgang um 0,14% auf 30,31% nur marginal reduziert. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2016 (rd. -30,0 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2017 mit rd. - 17,1 Mio. € um rd. 12,9 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von rd. 33,2 Mio € wird somit um rd. 16,1 Mio. € unterschritten. Dennoch verbleibt ein Defizit. Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt: - ein Großteil der Einnahmen bei der Stadt Aachen stehen in mittelbarer Abhängigkeit der gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung Anstieg der Zinsaufwendungen Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und Finanzcontrolling und dem überarbeiteten internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings seit dem 1. Quartal 2017 in der Erprobungsphase. Um den weiter anhaltenden Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern und die haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen konzipiert und zum Teil umgesetzt. Als Beispiel sei hier die Zielvereinbarung bezüglich der vom Stadttheater Aachen zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge genannt. Es bleibt also unverzichtbar, Konsolidierungsmöglichkeiten effektiv zu nutzen und den Ressourceneinsatz neu auszurichten. - 13 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird auf die erfreulicherweise stabilisierten Ergebnisse hingewiesen, welche gleichwohl nicht über den defizitären Haushalt der Stadt Aachen und den Eigenkapitalverzehr hinweg täuschen dürfen. Große Herausforderungen der letzten Jahre wie z.B. U3 Betreuungsausweitung, Flüchtlingsbetreuung, klimaschonende Mobilitätspolitik bleiben weiter bestehen und sind – wie bereits in den vergangenen Jahren - erfolgreich abzusichern. Hierbei sind die Erkenntnisse eines immer aktuelleren Jahresabschlusses bei der Planung von Vorteil. Die Stadt geht davon aus, dass es weiterhin gelingen wird, die Schere zwischen Aufwand und Ertrag zusammenzuführen, um so auch die weitere Reduzierung des Eigenkapitals zu verhindern. Um dies zu erreichen, muss die Gewinnung hoch qualifizierten Personals zur Sicherstellung einer hohen Verwaltungseffektivität weiter vorangetrieben werden. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung. Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte. Hierzu beigetragen haben auch die von der Stadt nicht beeinflussbaren Entwicklungen wie z.B. der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen. 4.2 Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 318.050.986,87 € 326.850.451,60 € 8.799.464,73 € In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2017 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser Bilanzposition in Höhe von ca. 1,12 Mio. €. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 281.989.006,78 € 273.689.132,21 € ./. 8.299.874,57 € Im Rahmen der Inventur zum 31.12.15 fiel auf, dass die Restbuchwerte von 65 Anlagegütern, die seit dem 01.01.08 aktiviert worden sind, in mitunter ungewöhnlichem Maße oberhalb des beizulegenden Inventurwertes lagen. Anhand von Stichproben wurde festgestellt, dass aufgrund fehlerhafter fachlicher Meldungen in den vergangenen Jahresabschlüssen die Herstellungskosten von Baumaßnahmen auf zu - 14 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 wenig Straßenabschnitte aktiviert worden sind und daher Abgangsbuchungen in einer geschätzten Größenordnung von 3.1 Mio. € unterblieben sind. Aufgrund dessen erfolgte bereits im Entwurf des Jahresabschlusses eine aufwandswirksame Reduzierung des Bilanzwertes. Während des Prüfungszeitraums sollte diese Hauptbuchkorrektur gegen konkrete Abgänge ausgebucht werden sowie anhand von weiteren Stichproben der geschätzte Wert konkretisiert werden. Dies war jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Aufarbeitung der Straßenbaumaßnahmen zeigte sich, dass die Verteilung der Herstellungskosten auf zu wenige Straßenabschnitte nicht der einzige Grund für die zu hohen Restbuchwerte ist. Im Einzelfall hat jeder Grund für sich nur geringfügige Auswirkungen auf den jeweiligen Jahresabschluss. Allerdings wurde bisher noch keine Stichprobe eingesehen, die in Gänze nachvollziehbar und ordnungsgemäß verbucht wurde. Aufgrund aller Erkenntnisse, die vom Fachbereich Rechnungsprüfung bisher erlangt werden konnten, kann nicht bestätigt werden, dass seit Eröffnungsbilanz alle Straßenbaumaßnahmen mit wesentlichem Umfang ordnungsgemäß erfasst und aktiviert worden sind. Seit Eröffnungsbilanz wurden Aktivierungen in Höhe von ca. 85 Mio. € vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl von Gründen ist es in keiner Art und Weise möglich eine Schätzung vorzunehmen, welche monetären Auswirkungen sich nach Überprüfung und Korrektur der Maßnahmen, ergeben. Daher kann auch nicht abgeschätzt werden, ob die Hauptbuchkorrektur in Höhe von 3.1 Mio. € zu hoch, annähernd zutreffend oder zu niedrig ist. Unabhängig von den summierten monetären Auswirkungen auf den Jahresabschluss (Bilanzzeile, Jahresergebnis, allgemeine Rücklage) ist jedoch festzustellen, dass ein wesentlicher Teil aller Straßenabschnitte mit abweichenden Herstellungskosten, Nutzungsdauern und/oder Flächen aktiviert ist. Daher ist die Überprüfung und entsprechende Korrektur der Straßenbaumaßnahmen zeitnah fertig zu stellen. Zudem muss dringend beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ein Prozess installiert werden, der sicherstellt, dass Daten ordnungsgemäß und zeitnah an die Anlagenbuchhaltung gemeldet und dort verarbeitet werden. Ein dies bestätigender Beschluss wurde seitens des Verwaltungsvorstandes am 11.09.2018 getroffen. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 17.325.597,83 € 11.240.927,52 € ./. 6.084.670,31 € Aufgrund der Stichprobenkontrollen wurde festgestellt, dass Maßnahmen im Wert von rd. 1,1 Mio € der Nach-/Aktivierung und Maßnahmen im Wert von rd. 0,1 Mio € der Überprüfung einer Nach-/Aktivierung bedürfen. Der Ablaufprozess zwischen dem Aktivierungszeitpunkt nach Fertigstellung einer Maßnahme und der tatsächlichen Aktivierung auf ein Anlagegut bedarf der Optimierung. Bei einer zeitnahen Aktivierung ließen sich Nachaktivierungen, die in SAP lediglich gegen ein Verrechnungskonto gebucht werden können, die Aktivierungen von AiB’s aus Vorjahren jedoch nur auf ein konkretes Anlagegut, nicht aber über Verrechnungskonto möglich sind, vermeiden. - 15 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 308.731.161,82 € 312.492.526,51 € 3.761.364,69 € Von der Finanzsteuerung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage beauftragt, einen Werthaltigkeitstest der Beteiligung an der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (E.V.A.) durchzuführen. Das Ergebnis ergab, dass zum 31.12.2017 kein Abwertungsbedarf bestand und der Buchwert der Beteiligung an der E.V.A. niedriger ist als der Verkehrswert. Des Weiteren wurden die Betafaktoren im Zuge des Werthaltigkeitstestes durch PKF Fasselt Schlage neu bewertet. Der Betafaktor ist ein Maß für das unternehmensindividuelle Risiko und beschreibt, wie stark der Wert des Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt schwankt. Die Bewertung der Betafaktoren erfolgte anhand von sogenannten Peer-Groups in den Bereichen Immobilien, Energieversorgungsunternehmen und Netzgesellschaften. Die Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, dass zum 31.12.2017 bei der E.V.A. kein Abwertungsbedarf besteht, war nachvollziehbar und kann seitens der Rechnungsprüfung bestätigt werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der nicht erforderliche Abwertungsbedarf im Wesentlichen auf die Aufdeckung stiller Reserven zurückzuführen ist. Durch die nachhaltigen Verluste der ASEAG bestehen Ergebnisrisiken für die E.V.A, die nicht allein durch die in den nächsten Jahren abgeführten Gewinne der STAWAG gedeckt werden können. Weitere Risiken bestehen bei den steigenden Kosten im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs und der aktuellen Entwicklungen im Energiesektor sowie den Belastungen aus dem Bereich der Altersvorsorge. Der Buchwert der E.V.A. ist daher auch zukünftig kritisch zu hinterfragen. Die Prüfung der übrigen verbundenen Unternehmen ergab keinen Zuschreibungs- bzw. Abwertungsbedarf. Bei der Gewerbegrundstücksgesellschaft (GEGRA mbH) konnte keine Prüfung durchgeführt werden, da der Jahresabschluss 2017 sowie der Wirtschaftsplan zum Prüfungszeitpunkt nicht vorlagen. Gegenstand des Unternehmens ist es, gewerbliche Flächen zu beschaffen und bereitzustellen, insbesondere durch Erstellung, Vermietung und Verkauf eigener gewerblicher Objekte im Stadtgebiet Aachen. Die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft ist durch Mietverträge sowie durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Aachen gesichert, nach der sich diese verpflichtet, die nicht durch Ertrag gedeckten Aufwendungen der Gesellschaft einschließlich einer Mindestverzinsung des eingesetzte Kapitals der Minderheitsgesellschafter jährlich auszugleichen. Auch aufgrund der langfristigen Vermietung der Gewerbeflächen an die AGIT als Generalmieter und der Ausgleichsverpflichtung der Stadt Aachen werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken gesehen. Die Gewerbegrundstücksgesellschaft wird daher im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als unkritisch angesehen. Dennoch sollten der Jahresabschluss und der Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorgelegt werden. Zum 31.12.2017 kann der Buchwert der verbundenen Unternehmen in der Bilanz der Stadt Aachen bestätigt werden, es liegen keine Anzeichen für eine Wertminderung vor. 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: 410.730.061,22 € 410.730.061,22 € - 16 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Differenz: 0,00 € Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2017 liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb mit 3.951.930,48 € unterhalb des Buchwertes. Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses 2018ff und der Erhöhung der Rücklage um 4.000.000,- € in 2018 konnte für das Haushaltsjahr 2017 das Abwertungsrisiko vermieden werden. Da sich das Jahresergebnis des Aachener Stadtbetriebes seit der Wertminderung im Jahresabschluss 2013 jedoch jährlich reduziert hat und gem. des Wirtschaftsplans 2019 für die folgenden Planungsjahre trotz Zuschusserhöhungen jeweils ein Jahresfehlbetrag eingeplant wurde, ist der Aachener Stadtbetrieb in den folgenden Jahresabschlüssen weiter kritisch hinsichtlich einer dauerhaften Wertminderung zu prüfen. PASSIVA 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 5.788.039,73 € 5.206.651,09 € ./. 581.388,64 € Bis Ende des Prüfungszeitfensters für den Jahresabschluss 2017 konnten dem Fachbereich Rechnungsprüfung keine geprüften Betriebsabrechnungsbögen (BAB) 2016 vogelegt werden. Es besteht das Risiko, dass im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass Aufwendungen und Erträge, deren Verursachung im Kalenderjahr 2015 liegt, aus den BABs 2016 auszugliedern sind. Es wird daher dringend empfohlen, dass zum Zeitpunkt der Einbringungen des Jahresabschlusses (z.B. 2018) die geprüften BABs des Vorjahres (2017) vorliegen. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Bilanzwert (01.01.2017): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 45.137.191,53 € 34.981.035,91 € ./. 10.156.155,62 € 38510000 Sammelkonto erhaltene Anzahlungen 7.634.353,83 € Nach der vorliegenden Dokumentation konnten im Jahr 2017 nicht alle vorgesehenen Passivierungen auf Sonderposten vorgenommen bzw. nachgeholt werden. Von den 7.634.353,83 € sind rd. 1 Mio. € in Klärung und müssen noch korrigiert werden. Bei weiteren rd. 1,6 Mio. € steht die Weiterleitung (vornehmlich an E26) aus. Es handelt sich um Ausweisfehler auf der Passivseite der Bilanz. FB 20 hat bereits mit den entsprechenden Korrekturbuchungen begonnen, die im Jahresabschluss 2018 abgeschlossen sind. - 17 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 4.3 Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab. Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind. Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen. In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen. - 18 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge ** Außerordentliches Ergebnis Ergebnis 2016 Fortg. Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2017/16 -361.288.822,86 -184.934.780,21 -3.756.666,34 -145.651.567,62 -24.039.255,70 -139.388.263,64 -47.157.450,37 -29.303,40 -906.246.110,14 174.578.219,12 33.616.249,44 81.191.080,42 24.897.158,39 581.790.852,88 36.707.424,71 932.780.984,96 26.534.874,82 -21.781.296,40 28.492.281,83 6.710.985,43 33.245.860,25 -371.105.900,00 -184.303.300,00 -4.558.800,00 -148.583.200,00 -24.554.500,00 -147.417.100,00 -52.270.900,00 -932.793.700,00 185.035.622,21 45.761.100,00 96.139.169,66 22.037.030,62 598.002.225,71 29.048.304,02 976.023.452,22 43.229.752,22 -22.140.500,00 22.991.700,00 851.200,00 44.080.952,22 ***** Jahresergebnis 33.245.860,25 44.080.952,22 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgeinen Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo -393.632.788,76 -195.113.074,26 -5.078.523,63 -147.369.157,11 -24.465.325,97 -125.143.766,60 -68.043.245,04 -36.519,62 -958.882.400,99 182.872.140,13 35.100.827,15 77.721.347,69 25.382.089,47 603.941.098,08 59.252.309,95 984.269.812,47 25.387.411,48 -30.599.488,51 22.321.895,16 -8.277.593,35 17.109.818,13 22.526.888,76 10.809.774,26 519.723,63 -1.214.042,89 -89.174,03 -22.273.333,40 15.772.345,04 36.519,62 26.088.700,99 2.163.482,08 10.660.272,85 18.417.821,97 -3.345.058,85 -5.938.872,37 -30.204.005,93 -8.246.360,25 17.842.340,74 8.458.988,51 669.804,84 9.128.793,35 26.971.134,09 -32.343.965,90 -10.178.294,05 -1.321.857,29 -1.717.589,49 -426.070,27 14.244.497,04 -20.885.794,67 -7.216,22 -52.636.290,85 8.293.921,01 1.484.577,71 -3.469.732,73 484.931,08 22.150.245,20 22.544.885,24 51.488.827,51 -1.147.463,34 -8.818.192,11 -6.170.386,67 -14.988.578,78 -16.136.042,12 17.109.818,13 26.971.134,09 -16.136.042,12 763.793,90 0,00 -1.436.393,35 0,00 -149.826,65 -822.426,10 Stand: 19.11.2018 Neben der Prüfung diverser Konten der Ergebnisrechnung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017, wurden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung unterjährig (§ 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW) Prüfungen im Rahmen der risikoorientierten Prüfplanung durchgeführt, die in Verbindung mit der Finanzbuchhaltung stehen. Diese Prüfungen wurden zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und Einschätzung des Internen Kontrollsystems (IKS) herangezogen. Zu den Ergebnissen der einzelnen Prüfungen wurden Prüfberichte gefertigt und in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich beraten. Weiter erfolgt gem. § 103 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW, durch die im Rahmen des Internen Kontrollsystem implementierte Visakontrolle, eine laufende Prüfung der Kassenanordnungen (bei Beträgen über 6.000,00 €) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung vor ihrer Zuleitung an die Kasse. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgte eine Abstimmung der Summen aus der Ergebnisrechnung mit den Summen aus der Teilergebnisrechnung. Als Basis wurde hierzu die durch FB 20 zur Verfügung gestellten Auswertungen herangezogen. Auch stimmt die Summe der Erträge aus internen Leistungsbeziehungen mit der Summe der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen überein. Im Anhang (Anlage 5) werden besondere Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung aufgeführt. Die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen sowie die sonstigen ordentlichen Erträge sind in der Ergebnisrechnung 2017 um ca. 1,8 Mio. € zu hoch. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO hätte eine erfolgsneutrale Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage durchgeführt werden müssen (siehe Ausführungen zum Anlagespiegel auf Seite 24). - 19 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 4.4 Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. Nach den Vorgaben der GemHVO NRW ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln. In der Finanzrechnung des Jahres 2017 ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2017 in Höhe von 6.759.703,89 € setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 6.914.025,92 € und aus einigen Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von -154.322,03 € zusammen. Wie bereits in den Vorjahren wurden im Jahresabschluss 2017 Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der Finanzrechnung herbeizuführen. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2017 6.759.703,89 € und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 461.795,23 €. Um zukünftig manuelle Abstimmarbeiten zu vermeiden wurden Änderungen im System vorgenommen (neue Finanzpositionen), die jedoch erst Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 haben werden. Die geänderte Darstellung für den Jahresabschluss 2018 bleibt abzuwarten. - 20 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * * Ergebnis 2016 Fortg. Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2017/16 357.141.346,38 370.105.900,00 387.133.727,33 -17.027.827,33 29.992.380,95 159.843.073,46 174.590.800,00 191.548.030,33 -16.957.230,33 3.508.399,06 3.468.400,00 4.126.897,80 -658.497,80 31.704.956,87 618.498,74 138.392.865,51 145.047.600,00 145.110.104,59 -62.504,59 6.717.239,08 14.355.807,94 14.913.300,00 24.036.905,19 -9.123.605,19 9.681.097,25 114.469.997,65 148.408.100,00 142.468.523,15 5.939.576,85 27.998.525,50 Sonstige Einzahlungen 25.101.625,49 23.398.700,00 31.083.021,94 -7.684.321,94 5.981.396,45 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 21.129.090,03 22.020.600,00 31.578.799,68 -9.558.199,68 10.449.709,65 ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit 833.942.205,52 901.953.400,00 957.086.010,01 -55.132.610,01 123.143.804,49 * Personalauszahlungen -153.707.855,16 -166.263.822,21 -163.924.002,99 -2.339.819,22 -10.216.147,83 * Versorgungsauszahlungen -24.612.272,49 -24.878.000,00 -24.096.205,45 -781.794,55 516.067,04 * Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen -66.588.546,69 -79.028.320,78 -75.676.874,36 -3.351.446,42 -9.088.327,67 * Zinsen und ähnliche Auszahlungen * Transferauszahlungen * Sonstige Auszahlungen ** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit -21.887.980,16 -22.991.700,00 -24.670.593,99 1.678.893,99 -2.782.613,83 -561.490.014,64 -618.304.915,36 -586.416.440,60 -31.888.474,76 -24.926.425,96 -19.749.658,08 -26.203.866,27 -23.817.462,68 -2.386.403,59 -4.067.804,60 -848.036.327,22 -937.670.624,62 -898.601.580,07 -39.069.044,55 -50.565.252,85 *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -14.094.121,70 -35.717.224,62 58.484.429,94 -94.201.654,56 72.578.551,64 * Investitionszuwendungen 21.405.415,17 26.277.400,00 19.112.362,60 7.165.037,40 -2.293.052,57 * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen 13.492.046,18 9.260.100,00 20.978.921,53 -11.718.821,53 7.486.875,35 * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte 1.654.297,93 2.520.300,00 1.112.969,13 1.407.330,87 -541.328,80 * Sonstige Investitionseinzahlungen 760.239,83 2.509.378,19 2.645.301,69 -135.923,50 1.885.061,86 ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit 37.311.999,11 40.567.178,19 43.849.554,95 -3.282.376,76 6.537.555,84 * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude -4.976.032,39 -10.362.118,04 -3.627.886,61 -6.734.231,43 1.348.145,78 4.675.298,37 * Auszahlungen für Baumaßnahmen -27.895.337,08 -54.959.943,82 -23.220.038,71 -31.739.905,11 * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen -13.857.974,56 -22.676.075,58 -10.240.631,26 -12.435.444,32 3.617.343,30 * Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 -3.746.000,00 3.746.000,00 -3.746.000,00 -9.412.691,81 -27.479.373,71 -6.508.158,55 -20.971.215,16 2.904.533,26 -27.098.528,94 -85.515.850,58 -25.505.587,31 -60.010.263,27 1.592.941,63 * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit -83.240.564,78 -200.993.361,73 -72.848.302,44 -128.145.059,29 10.392.262,34 *** Saldo aus Investitionstätigkeit -45.928.565,67 -160.426.183,54 -28.998.747,49 -131.427.436,05 16.929.818,18 **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 89.508.369,82 -60.022.687,37 -196.143.408,16 29.485.682,45 -225.629.090,61 * Aufnahme von Krediten für Investitionen 17.950.527,00 97.224.500,00 80.390.852,02 16.833.647,98 62.440.325,02 * Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. 156.614.377,99 0,00 62.000.000,00 -62.000.000,00 -94.614.377,99 * Tilgung von Krediten für Investitionen -16.646.336,32 -73.277.800,00 -83.023.811,51 9.746.011,51 -66.377.475,19 * Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. -90.000.000,00 0,00 -107.211.909,71 107.211.909,71 -17.211.909,71 ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit ***** Änderung Finanzmittelbestand TVORT Anfangsbestand Finanzmittel 67.918.568,67 23.946.700,00 -47.844.869,20 71.791.569,20 -115.763.437,87 7.895.881,30 7.433.322,16 -172.196.708,16 0,00 -18.359.186,75 6.297.908,66 -153.837.521,41 -6.297.908,66 -26.255.068,05 -1.135.413,50 * Anfangsbestand an Finanzmitteln 7.433.322,16 0,00 6.297.908,66 -6.297.908,66 -1.135.413,50 * Bestand an fremden Finanzmitteln -3.930.209,41 0,00 8.934.200,20 -8.934.200,20 12.864.409,61 * Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel 5. -5.101.085,39 0,00 9.886.781,78 -9.886.781,78 14.987.867,17 6.297.908,66 -172.196.708,16 6.759.703,89 -178.956.412,05 461.795,23 Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind. Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt. - 21 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Bilanzziffer Bilanzposition eingebrachter Jahresabschluss 2017 geprüfter Jahresabschluss 2017 Differenz AKTI VA Anlagevermögen 1. 1. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. 2. Sachanlagen 22.990.861,50 € 22.990.861,50 € - € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke 223.260.896,95 € 49.598.950,40 € 18.217.030,58 € 204.793.341,25 € 223.260.896,95 € 49.598.950,40 € 18.217.030,58 € 204.793.341,25 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 481.103,19 € - € 109.908.005,66 € 30.693.263,29 € 481.103,19 € 109.912.908,34 € 30.693.263,29 € 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.) Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 188.743.036,94 € 26.328.637,45 € - € 326.850.451,60 € 274.211.701,31 € 12.579.267,21 € 188.743.036,94 € 26.328.637,45 € - € 326.850.451,60 € 273.689.132,21 € 12.585.219,25 € - € - € - € - € 522.569,10 € 5.952,04 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 5. 6. 7. 8. 8.840.184,05 € 16.025,96 € 17.954.878,61 € 34.003.682,81 € 11.293.194,12 € 8.840.184,05 € 16.025,96 € 17.954.878,61 € 34.003.682,81 € 11.240.927,52 € - - € - € - € - € 52.266,60 € Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1. 3. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. - € € € € - € - € 4.902,68 € - € Finanzanlagen 1. 2. 3. 4. 5. 5. 5. 5. 5. 1. 2. 3. 4. 2. Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 312.492.526,51 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € 312.492.526,51 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € - € € € € 34.166.344,23 € - € 368.545.830,85 € 415.245,58 € 34.166.344,23 € - € 368.545.830,85 € 415.245,58 € - € € € € 731.348,73 € - € 731.348,73 € - € - € € Umlaufvermögen 2. 1. 2. 1. 1. 2. 1. 2. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 2. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. 5. Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist. Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.246.799,48 € 1.442.832,06 € 12.135.958,91 € 19.545.805,99 € 11.044.003,09 € 4.246.793,48 € 1.442.832,06 € 12.135.958,91 € 19.584.045,04 € 11.044.003,09 € 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 5. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privatem Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteilgungen gegen Sondervermögen 1.116.440,21 € 628.199,13 € 8.290.566,56 € 3.537,16 € 26.778.560,06 € 1.116.440,21 € 628.199,13 € 8.290.566,56 € 3.537,16 € 26.778.560,06 € - € € € € € Sonstige Vermögensgegenstände 16.781.692,28 € 16.781.692,28 € - € € - € 6.914.025,92 € 6.914.025,92 € - € 178.297.647,64 € 3.004.810.792,81 € 3.004.810.792,81 € 182.239.923,43 € 3.008.227.320,67 € 3.008.227.320,67 € 2. 2. 3. 2. 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 2. 4. Liquide Mittel 3. - Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva Gegenrechnung - 22 - € - 6,00 € - € - € 38.239,05 € - € 3.942.275,79 € 3.416.527,86 € 3.416.527,86 € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Bilanzziffer P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P 1. 2. 3. 4. Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Ergebnisvortrag 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 731.491.292,66 € - € - € 15.226.166,92 € - € 730.934.812,83 € - € - € 17.109.818,13 € - 556.479,83 € - € - € 1.883.651,21 € - € 154.666.711,71 € 43.323.590,94 € 4.857.276,59 € 262.402.550,11 € 154.623.807,26 € 43.323.590,94 € 5.206.651,09 € 262.686.062,54 € 42.904,45 € - € 349.374,50 € 283.512,43 € 516.704.993,00 € 20.815.835,01 € 243.648,81 € 68.798.948,41 € 516.704.993,00 € 20.815.835,01 € 243.648,81 € 68.443.121,71 € - - € - € - € 355.826,70 € Rückstellungen 1. 2. 3. 4. Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 Verbindlichkeiten 4. 1. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 6. - für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 4. 5. Differenz Sonderposten 3. 3. 3. 3. 3. geprüfter Jahresabschluss 2017 PASSIVA Eigenkapital 1. 1. 1. 1. 1. eingebrachter Jahresabschluss 2017 Bilanzposition Anleihen 1. 2. 3. 4. 5. - € - € - € Verb. aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteilgungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privatem Kreditmarkt - € - € - € 25.684,60 € 460.074.821,64 € - € - € - € 25.684,60 € 460.074.973,09 € - € - € - € - € 151,45 € Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen Verb. aus Lieferungen und Leistungen Verb. aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 398.986.430,10 € 11.622.595,10 € 10.232.304,55 € 8.034.892,59 € 97.717.474,84 € 34.830.404,63 € 398.986.430,10 € 11.622.595,10 € 10.232.304,55 € 8.034.892,59 € 97.717.474,84 € 34.981.035,91 € - € - € - € - € - € 150.631,28 € 195.207.504,44 € 3.004.810.792,81 € 3.004.810.792,81 € 200.679.224,83 € 3.008.227.320,67 € 3.008.227.320,67 € 5.471.720,39 € 3.416.527,86 € 3.416.527,86 € Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva Gegenrechnung Hinweise zum Anhang Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO NRW zu beachten. Der Anhang zum Jahresabschluss 2017 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im Anhang enthalten sowie zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen wieder. Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlagen- und Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert. Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar. - 23 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde folgendes festgestellt: Im Jahresabschluss 2017 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung bei zeitgleicher ertragswirksamer Auflösung von sonstigen Sonderposten in identischer Höhe von ca. 1,8 Mio. €. Die Anlagegüter wurden in den Jahresabschlüssen 2015 und 2016 mit zu hohen Anschaffungskosten aktiviert, entsprechend hätten die Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2017 als Abgänge erfolgen müssen. Hierdurch ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bilanzwert zum 31.12.17. Im Anlagenspiegel des Jahres 2017 sind die Werte der historischen Anschaffungskosten zum 31.12.17, der Abgänge, der linearen Abschreibungen, der Abgänge auf Abschreibungen sowie der kumulierten Abschreibungen entsprechend verzerrt. Ab dem Jahresabschluss 2018 werden dauerhaft im Anlagenspiegel die Werte der historischen Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen zu hoch sein. 7. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Zum Stichtag 31.12.15 wurde eine umfassende körperliche Inventur für alle Bilanzpositionen durchgeführt. Dabei sind zahlreiche Veränderungen, vorallem in Bezug auf die Grundstücke und das Infrastrukturvermögen, festgestellt worden, die aufgrund der Masse sowie technischer Einschränkungen nicht alle im Jahresabschluss 2015 verarbeitet werden konnten. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Es besteht weiterhin mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG AG kein Prozess, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass Straßenabschnitte inventarisiert worden sind, die nicht bilanziert sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass Anlagegüter bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Die Aufarbeitung dieser Inventurdifferenzen ist noch nicht abgeschlossen, im vorliegenden Jahreabschluss sind jedoch zahlreiche Umbuchungen, vereinzelte Abgänge und Zugänge erfolgt. Es wird erwartet, dass die Aufarbeitung mit dem Jahresabschluss 2018 beendet sind. 1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Es besteht weiterhin kein Prozess mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuwei- 24 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 senden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste bzw. Brunnenliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. 2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu wird u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“ und diverse Vorverfahren eingesetzt. Mit der im Jahresabschluss 2015 geforderten Überarbeitung der Prozesse wurde begonnen. Dennoch wurden bei der im Jahresabschluss 2017 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart. Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2017 wurden vornehmlich Buch- und Beleginventuren durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben sich keine Feststellungen zu den Inventuren des Jahres 2017 ergeben. 8. Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet. Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind. Eigenkapitalquote 1 - 23,73 % (24,26 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2016 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert. Eigenkapitalquote 2 - 30,31 % (30,45 %) Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 ist im Vergleich zum 31.12.2016 nahezu gleich geblieben. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die - 25 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei der EK-Quote 1. Infrastrukturquote - 27,53 % (27,48 %) Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2016 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30 % - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint. Anlagendeckungsgrad 2 - 49,51 % (48,58 %) Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2016 hat sich der Anlagendeckungsgrad um rd. 1 % erhöht. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote - 14,49 % (13,39 %) Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2016 ist die kurzfristige Verbindlichkeitenquote um rd. 1 % angestiegen. Zeitreihenvergleich 31.12.2013 Eigenkapitalquote 1 29,35 % Eigenkapitalquote 2 35,77 % Infrastrukturquote 27,75 % Anlagendeckungsgrad 2 57,24 % Kurzfr.Verbindlichkeitenquote 13,90 % 9. 31.12.2014 27,53 % 33,86 % 27,86 % 55,13 % 16,30 % 31.12.2015 25,76 % 31,97 % 27,58 % 52,61 % 11,52 % 31.12.2016 24,26 % 30,45 % 27,48 % 48,58 % 13,39 % 31.12.2017 23,73 % 30,31 % 27,53 % 49,51 % 14,49 % Bestätigungsvermerk Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt. - 26 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten. Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt und um folgende Hinweise ergänzt: Hinweis: Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzulei- 27 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 tende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016 festgestellt. Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen. Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet. Aachen, den Aachen, den Fachbereich Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsausschuss _______________________________ __________________________________ Dirk Emmerich Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung Ratsherr Hermann Josef Pilgram Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses - 28 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 10. Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 29 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 1 Bilanz - 30 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung - 31 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung - 32 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 4 Lagebericht - 33 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5 Anhang - 34 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.1 Anlagenspiegel - 35 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.2 Forderungsspiegel - 36 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel - 37 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel - 38 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel - 39 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen - 40 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 41 -