Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321888.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
21.11.18, 12:00
Aktualisiert
07.01.19, 15:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 14/0210/WP17
öffentlich
21.11.2018
Herr Emmerich, FB 14
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.12.2018
23.01.2019
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen.
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister
hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum
31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2017 fest und
beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
(Emmerich)
Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen
(Philipp)
Ausdruck vom: 26.11.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2017 am 12.09.2018 von der Kämmerin
aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 19.09.2018 hat der Rat der
Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der
Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der
örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO
NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung
des Oberbürgermeisters.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 ist dieser Beschlussvorlage
beigefügt.
Der Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an
die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450)
erstattet.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
werden kann.
Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der
Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen
nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies
wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016 festgestellt.
Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2018
Seite: 3/4
Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos
bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende
Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte
dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der
Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der
Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einen Fehlbetrag von -17.109.818,13 € ab.
Anlage/n:
- Prüfbericht des Jahresabschlusses 2017
Vorlage FB 14/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2018
Seite: 4/4
Fachbereich Rechnungsprüfung
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2
1.3
2.
3.
3.1
3.2
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.2
4.3
4.4
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Allgemeines
Vorwort
Prüfungsauftrag
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Grundsätzliche Feststellungen
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Anlagenbuchhaltung
Jahresabschluss
Lagebericht
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Hinweise zum Anhang
Inventur
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Bestätigungsvermerk
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
-2-
4
4
4
4
6
6
6
6
9
9
9
10
11
11
14
18
20
21
23
24
25
26
29
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Abkürzungsverzeichnis
AfA
Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu
ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen)
ARAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
BgA
Betrieb gewerblicher Art
EÖB
Eröffnungsbilanz
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GO NRW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoL
Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
GPA
Gemeindeprüfungsanstalt
GWG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW PS
Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V.
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IKS
Internes Kontrollsystem
LVR
Landschaftsverband Rheinland
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG NRW
NKF Weiterführungsgesetz
ÖR
Öffentlich-Rechtlich
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
SoPo
Sonderposten
-3-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
1.
Allgemeines
1.1
Vorwort
Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß §
95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 12.09.2018 bestätigte Entwurf des
Jahresabschlusses 2017 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.09.2018 vorgelegt worden. Der
Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung verwiesen.
1.2
Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur
Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW).
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist
ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6
GemHVO).
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin
enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW
von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden
die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2016.
1.3
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 25.01.2017 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt.
In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sind folgende Beträge festgesetzt worden:
-4-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Ergebnisplan
-
Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 954.934.200 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 988.179.000 Euro
Finanzplan
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 901.953.400 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 916.425.700 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 137.734.800 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 155.427.500 Euro
-5-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
2.
Grundsätzliche Feststellungen
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt
der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der
Gemeinde.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 19.09.2018 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die
Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses wurde dieses Jahr nur noch um 6 Monate überschritten.
Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den zehnten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im zehnten Jahr nach NKF-Einführung noch hoch, gehen aber nach
und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine
funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen.
Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um
eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind.
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
3.1
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2017 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3
GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters
wurde mit Datum vom 06.09.2018 vorgelegt.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 07.08.2018 und dem 05.10.2018 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung –
auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt.
Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung und
der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz
gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und
-6-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.
Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf
der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die
Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher
Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter
wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung
sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen
Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet.
Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt.
Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit
der Rückstellungsbildung geprüft.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht
eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in
vollem Umfang geeignet ist.
Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der
Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2016.
Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen:
-
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO)
Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen.
Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze
für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach
NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar
Rücksprache gehalten.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit
hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs
-7-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden.
Die Prüfung wurde von Anfang September 2018 bis Mitte November 2018 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 05.10.2018 vorlag.
Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 14.11.2018 mit der Kämmerin und dem Fachbereich
Finanzsteuerung.
Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung
erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Allerdings bedürfen die Prozesse im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen
(Bil.pos. 1.2.3.5.) einer grundlegenden Neuaufstellung. Seit der Eröffnungsbilanz wurden in dieser Bilanzposition ca. 85 Mio. € investiert, deren ordnungsgemäße Verbuchung nicht uneingeschränkt bestätigt werden kann; das Fehlerrisiko ist aufgrund der Komplexität und der Stichprobenergebnisse als hoch
einzustufen. Aussagen über Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung können aufgrund der vielfältigen
Fehlerquellen nicht gemacht werden. Hier sind sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf
Erträge und Aufwendungen möglich. Seit dem Jahresabschluss 2015 wurde seitens der Rechnungsprüfung hierauf hingewiesen, eine grundlegende Prozessverbesserung hat sich nicht ergeben. Allerdings
hat die Verwaltung mit der pauschalen Einbuchung einer Vermögensminderung in Höhe von 3,1 Mio €
hierauf reagiert und darüber hinaus die Fachämter aufgefordert kurzfristig einen entsprechenden Prozess aufzustellen und die fehlerhaften Buchungen zu korrigieren.
Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung
der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.
Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen
wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen.
Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die
während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden.
-8-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
4.
Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte
und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig und fortlaufend erfasst. Die Geschäftsvorfälle und die
dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich
abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des
Jahresabschlusses 2016 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus
der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt
Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung, bis auf die unter
Punkt 4.4 beschriebenen Anpassungen in der Finanzrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen
Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP ein. Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung festgestellt. Die sukzessive
Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend
geprüft.
Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab
zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es
sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die
Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die
Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen.
Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe
Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen
Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Insbesondere sind hier die laufenden Digitalisierungsprojekte und die unterschiedlichen Anbindungen von Fachsoftware an das Serviceportal mit unterschiedlichen Bezahlme-9-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
thoden zu betrachten. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen IT-Dienstleiter
regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum funktionierenden Gesamtsystem bei.
Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung
bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb.
Die regio iT GmbH räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau
und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das
Ergebnis der systemischen Prüfung bestätigt.
Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2017 nicht eingehalten wurden.
4.1.2
Anlagenbuchhaltung
Die Aktivierung einer investiven Maßnahme hat bei Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung zu erfolgen,
unabhängig vom Rechnungseingang, von der Fälligkeit und Zahlung. Grundsätzlich sollte im Rahmen
der jährlichen Anlagenabrechnung ein Aktivierungsdatum mitgeteilt werden, welches in der Anlagenbuchhaltung zugrunde gelegt wird.
Eine besondere Problematik ergibt sich für investive Rechnungen, die nach dem 31.12. bis zum Stichtag der Wertaufhellung (31.03.) eingehen und deren Leistungserbringung jedoch vor dem 31.12. abgeschlossen wurde (s. auch OP-Nr. 260 aus 2015).
Derzeit werden investive Rechnungen, die bis zum 31.03. eingehen, bei denen die Leistungserbringung
jedoch bereits im Vorjahr erfolgte, in SAP zunächst mit dem Zahlungsdatum als Leistungsdatum gebucht und somit einer falschen Periode zugeordnet, um – lt. Aussage des FB 20 und FB 22 – sicherzustellen, dass das investive PSP-Element ein Spiegelbild der investiven Finanzrechnung ist.
Das derzeitige Vorgehen wurde in einem Aktenvermerk (Mail vom 30.11.2017) dargestellt, wonach FB
22/50 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine ggfs. erforderliche Korrektur manuell vornimmt, um
somit eine Aktivierung im Jahr bzw. zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung bzw. Inbetriebnahme sicherzustellen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen hat sich gezeigt, dass die o. g. manuelle Aktivierung nicht
durchgängig vorgenommen wird und es stattdessen bei der Buchung im Folgejahr bleibt, wodurch eine
zu späte Aktivierung erfolgt.
In den Bereichen der beweglichen Vermögensgegenstände, welche durch die Fachbereiche in KAI (Inventarisierungssoftware) erfasst werden, wurde seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung bislang
davon ausgegangen, dass das in KAI angegebene Datum der Inbetriebnahme als Aktivierungsdatum
für SAP verwendet wird. Dies scheint gemäß einer stichprobenhaften Prüfung der Zugänge im Bereich
der Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht der Fall zu sein. Eine durchgängige Übereinstimmung des
Aktivierungsdatums in SAP mit dem Inbetriebnahmedatum in KAI sowie dem Leistungsdatum der
Rechnung konnte nicht festgestellt werden.
Aus Sicht des Fachbereiches Rechnungsprüfung ist es unabdingbar, den o. g. Prozess zu überarbeiten,
um eine periodengerechte Buchung und Aktivierung zu gewährleisten.
- 10 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
4.1.3
Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten
Einschränkungen, entspricht.
Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2019 die mit den politischen
Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden.
4.1.4
Lagebericht
Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob
●
●
●
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind.
Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu
Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen
dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht
sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche
Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden.
Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO.
Mit Datum vom 19.11.2018 hat die Verwaltung den am selben Tag aufgestellten und bestätigten Jahresabschluss 2017 vorgelegt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse.
- 11 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Der Lagebericht des Jahres 2017 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Allgemeines
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Chancen und Risiken der Stadt Aachen
Fazit / Ausblick
Organe und Mitgliedschaften
Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Anlagen zum Lagebericht:
- Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW
- Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als
Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der
Vorjahre ist somit gegeben.
Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW.
Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im September 2018 vorhandenen Kenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und
musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2017 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2017 u.a.
-
Städteregion Aachen
Kinderbetreuung (U3)
Ausbau der Ganztagesplätze
Gute Schule 2020
Sanierung Neues Kurhaus
Sanierung der Feuerwache
Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung
Zukunftsweisendes Mobilitätskonzept im Zuge der Luftreinhaltung
aufgeführt.
Die Haushaltsentwicklung 2017 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren:
-
nochmals deutlich gestiegene Gewerbesteuererträge (rd. 17,6 Mio.€ mehr als geplant),
Mehrerträge bei der gemeindlichen Einkommenssteuer (+ 6,1 Mio €),
weitere Personalmehraufwendungen (+ 8,3 Mio €),
Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen (+ 22,2 Mio €),
Rückstellungszuführungen i.H. v 6,5 Mio € für die Bildung von Verfahrensrückstellungen
Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt:
-
das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,4% erhöht. Die Veränderung zum
Vorjahr beträgt 11,8 Mio. €. Bei den Vermögenswerten ist ein im Verhältnis zur Bilanzsumme der Sach- 12 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
anlagen (ca. 1,5 Mrd. €) unwesentlicher Rückgang von 6,2 Mio € zu verzeichnen. Nennenswert ist dagegen die Erhöhung des Bilanzansatzes der Finanzanlagen in Höhe von rd. 18,5 Mio. €, die überwiegend in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet ist.
-
die Verringerung des Forderungsbestandes um 29,0 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den um 6,6
Mio € gesunkenen Forderungen aus Transferleistungen, welche größtenteils auf geringere Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsversorgung bzw. Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind sowie
den Rückgängen im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von rd. 21,9 Mio.
€, welche größtenteils die Abschlagszahlung an die Städteregion (ca. 15 Mio €) betreffen.
-
die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 19,1 Mio. € erhöht. Maßgeblich ergibt sich
die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der in 2017 vorgenommenen Zuführung
zu den Verfahrensrückstellungen sowie der Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvereinbarungen mit dem Stadttheater Aachen.
-
die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd.
45,2 Mio. € verringert, was insbesondere auf die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen
zurückzuführen ist.
Unter Ziffer III wird u.a. die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den
Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,53 Prozentpunkte auf 23,73% zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) hat sich mit einem Rückgang um 0,14% auf 30,31% nur marginal reduziert.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2016 (rd. -30,0 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2017 mit rd.
- 17,1 Mio. € um rd. 12,9 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von rd. 33,2 Mio € wird
somit um rd. 16,1 Mio. € unterschritten. Dennoch verbleibt ein Defizit.
Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt:
-
ein Großteil der Einnahmen bei der Stadt Aachen stehen in mittelbarer Abhängigkeit der
gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage
die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse
Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten
Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung
Anstieg der Zinsaufwendungen
Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und
Finanzcontrolling und dem überarbeiteten internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings seit dem 1. Quartal 2017 in der Erprobungsphase. Um den
weiter anhaltenden Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern und die haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen konzipiert und zum Teil
umgesetzt. Als Beispiel sei hier die Zielvereinbarung bezüglich der vom Stadttheater Aachen zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge genannt. Es bleibt also unverzichtbar, Konsolidierungsmöglichkeiten
effektiv zu nutzen und den Ressourceneinsatz neu auszurichten.
- 13 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird auf die erfreulicherweise stabilisierten Ergebnisse hingewiesen,
welche gleichwohl nicht über den defizitären Haushalt der Stadt Aachen und den Eigenkapitalverzehr
hinweg täuschen dürfen. Große Herausforderungen der letzten Jahre wie z.B. U3 Betreuungsausweitung, Flüchtlingsbetreuung, klimaschonende Mobilitätspolitik bleiben weiter bestehen und sind – wie
bereits in den vergangenen Jahren - erfolgreich abzusichern. Hierbei sind die Erkenntnisse eines immer aktuelleren Jahresabschlusses bei der Planung von Vorteil. Die Stadt geht davon aus, dass es
weiterhin gelingen wird, die Schere zwischen Aufwand und Ertrag zusammenzuführen, um so auch die
weitere Reduzierung des Eigenkapitals zu verhindern. Um dies zu erreichen, muss die Gewinnung hoch
qualifizierten Personals zur Sicherstellung einer hohen Verwaltungseffektivität weiter vorangetrieben
werden.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die
Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung.
Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in
jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte. Hierzu beigetragen
haben auch die von der Stadt nicht beeinflussbaren Entwicklungen wie z.B. der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen.
4.2
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
318.050.986,87 €
326.850.451,60 €
8.799.464,73 €
In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über
den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den
Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2017 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser
Bilanzposition in Höhe von ca. 1,12 Mio. €.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
281.989.006,78 €
273.689.132,21 €
./. 8.299.874,57 €
Im Rahmen der Inventur zum 31.12.15 fiel auf, dass die Restbuchwerte von 65 Anlagegütern, die seit
dem 01.01.08 aktiviert worden sind, in mitunter ungewöhnlichem Maße oberhalb des beizulegenden
Inventurwertes lagen. Anhand von Stichproben wurde festgestellt, dass aufgrund fehlerhafter fachlicher
Meldungen in den vergangenen Jahresabschlüssen die Herstellungskosten von Baumaßnahmen auf zu
- 14 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
wenig Straßenabschnitte aktiviert worden sind und daher Abgangsbuchungen in einer geschätzten
Größenordnung von 3.1 Mio. € unterblieben sind. Aufgrund dessen erfolgte bereits im Entwurf des Jahresabschlusses eine aufwandswirksame Reduzierung des Bilanzwertes.
Während des Prüfungszeitraums sollte diese Hauptbuchkorrektur gegen konkrete Abgänge ausgebucht
werden sowie anhand von weiteren Stichproben der geschätzte Wert konkretisiert werden. Dies war
jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Straßenbaumaßnahmen zeigte sich, dass die Verteilung der Herstellungskosten auf zu wenige Straßenabschnitte nicht der einzige Grund für die zu hohen Restbuchwerte
ist. Im Einzelfall hat jeder Grund für sich nur geringfügige Auswirkungen auf den jeweiligen Jahresabschluss. Allerdings wurde bisher noch keine Stichprobe eingesehen, die in Gänze nachvollziehbar und
ordnungsgemäß verbucht wurde.
Aufgrund aller Erkenntnisse, die vom Fachbereich Rechnungsprüfung bisher erlangt werden konnten,
kann nicht bestätigt werden, dass seit Eröffnungsbilanz alle Straßenbaumaßnahmen mit wesentlichem
Umfang ordnungsgemäß erfasst und aktiviert worden sind. Seit Eröffnungsbilanz wurden Aktivierungen
in Höhe von ca. 85 Mio. € vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl von Gründen ist es in keiner Art und
Weise möglich eine Schätzung vorzunehmen, welche monetären Auswirkungen sich nach Überprüfung
und Korrektur der Maßnahmen, ergeben. Daher kann auch nicht abgeschätzt werden, ob die Hauptbuchkorrektur in Höhe von 3.1 Mio. € zu hoch, annähernd zutreffend oder zu niedrig ist.
Unabhängig von den summierten monetären Auswirkungen auf den Jahresabschluss (Bilanzzeile, Jahresergebnis, allgemeine Rücklage) ist jedoch festzustellen, dass ein wesentlicher Teil aller Straßenabschnitte mit abweichenden Herstellungskosten, Nutzungsdauern und/oder Flächen aktiviert ist.
Daher ist die Überprüfung und entsprechende Korrektur der Straßenbaumaßnahmen zeitnah fertig zu
stellen. Zudem muss dringend beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ein Prozess
installiert werden, der sicherstellt, dass Daten ordnungsgemäß und zeitnah an die Anlagenbuchhaltung
gemeldet und dort verarbeitet werden.
Ein dies bestätigender Beschluss wurde seitens des Verwaltungsvorstandes am 11.09.2018 getroffen.
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
17.325.597,83 €
11.240.927,52 €
./. 6.084.670,31 €
Aufgrund der Stichprobenkontrollen wurde festgestellt, dass Maßnahmen im Wert von rd. 1,1 Mio € der
Nach-/Aktivierung und Maßnahmen im Wert von rd. 0,1 Mio € der Überprüfung einer Nach-/Aktivierung
bedürfen.
Der Ablaufprozess zwischen dem Aktivierungszeitpunkt nach Fertigstellung einer Maßnahme und der
tatsächlichen Aktivierung auf ein Anlagegut bedarf der Optimierung. Bei einer zeitnahen Aktivierung
ließen sich Nachaktivierungen, die in SAP lediglich gegen ein Verrechnungskonto gebucht werden können, die Aktivierungen von AiB’s aus Vorjahren jedoch nur auf ein konkretes Anlagegut, nicht aber über
Verrechnungskonto möglich sind, vermeiden.
- 15 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
308.731.161,82 €
312.492.526,51 €
3.761.364,69 €
Von der Finanzsteuerung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage beauftragt,
einen Werthaltigkeitstest der Beteiligung an der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
(E.V.A.) durchzuführen. Das Ergebnis ergab, dass zum 31.12.2017 kein Abwertungsbedarf bestand und
der Buchwert der Beteiligung an der E.V.A. niedriger ist als der Verkehrswert.
Des Weiteren wurden die Betafaktoren im Zuge des Werthaltigkeitstestes durch PKF Fasselt Schlage
neu bewertet. Der Betafaktor ist ein Maß für das unternehmensindividuelle Risiko und beschreibt, wie
stark der Wert des Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt schwankt. Die Bewertung der Betafaktoren erfolgte anhand von sogenannten Peer-Groups in den Bereichen Immobilien, Energieversorgungsunternehmen und Netzgesellschaften.
Die Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, dass zum 31.12.2017 bei der
E.V.A. kein Abwertungsbedarf besteht, war nachvollziehbar und kann seitens der Rechnungsprüfung
bestätigt werden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der nicht erforderliche Abwertungsbedarf im Wesentlichen
auf die Aufdeckung stiller Reserven zurückzuführen ist. Durch die nachhaltigen Verluste der ASEAG
bestehen Ergebnisrisiken für die E.V.A, die nicht allein durch die in den nächsten Jahren abgeführten
Gewinne der STAWAG gedeckt werden können. Weitere Risiken bestehen bei den steigenden Kosten
im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs und der aktuellen Entwicklungen im Energiesektor sowie den
Belastungen aus dem Bereich der Altersvorsorge. Der Buchwert der E.V.A. ist daher auch zukünftig
kritisch zu hinterfragen.
Die Prüfung der übrigen verbundenen Unternehmen ergab keinen Zuschreibungs- bzw. Abwertungsbedarf.
Bei der Gewerbegrundstücksgesellschaft (GEGRA mbH) konnte keine Prüfung durchgeführt werden, da
der Jahresabschluss 2017 sowie der Wirtschaftsplan zum Prüfungszeitpunkt nicht vorlagen. Gegenstand des Unternehmens ist es, gewerbliche Flächen zu beschaffen und bereitzustellen, insbesondere
durch Erstellung, Vermietung und Verkauf eigener gewerblicher Objekte im Stadtgebiet Aachen. Die
wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft ist durch Mietverträge sowie durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Aachen gesichert, nach der sich diese verpflichtet, die nicht durch Ertrag gedeckten Aufwendungen der Gesellschaft einschließlich einer Mindestverzinsung des eingesetzte Kapitals
der Minderheitsgesellschafter jährlich auszugleichen. Auch aufgrund der langfristigen Vermietung der
Gewerbeflächen an die AGIT als Generalmieter und der Ausgleichsverpflichtung der Stadt Aachen werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken gesehen. Die Gewerbegrundstücksgesellschaft wird daher im
Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als unkritisch angesehen. Dennoch sollten der Jahresabschluss
und der Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorgelegt werden.
Zum 31.12.2017 kann der Buchwert der verbundenen Unternehmen in der Bilanz der Stadt Aachen
bestätigt werden, es liegen keine Anzeichen für eine Wertminderung vor.
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
410.730.061,22 €
410.730.061,22 €
- 16 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Differenz:
0,00 €
Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2017 liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb
mit 3.951.930,48 € unterhalb des Buchwertes. Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
2018ff und der Erhöhung der Rücklage um 4.000.000,- € in 2018 konnte für das Haushaltsjahr 2017 das
Abwertungsrisiko vermieden werden. Da sich das Jahresergebnis des Aachener Stadtbetriebes seit der
Wertminderung im Jahresabschluss 2013 jedoch jährlich reduziert hat und gem. des Wirtschaftsplans
2019 für die folgenden Planungsjahre trotz Zuschusserhöhungen jeweils ein Jahresfehlbetrag eingeplant wurde, ist der Aachener Stadtbetrieb in den folgenden Jahresabschlüssen weiter kritisch hinsichtlich einer dauerhaften Wertminderung zu prüfen.
PASSIVA
2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
5.788.039,73 €
5.206.651,09 €
./. 581.388,64 €
Bis Ende des Prüfungszeitfensters für den Jahresabschluss 2017 konnten dem Fachbereich Rechnungsprüfung keine geprüften Betriebsabrechnungsbögen (BAB) 2016 vogelegt werden. Es besteht das
Risiko, dass im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass Aufwendungen und Erträge, deren Verursachung im Kalenderjahr 2015 liegt, aus den BABs 2016 auszugliedern sind. Es wird daher dringend empfohlen, dass zum Zeitpunkt der Einbringungen des Jahresabschlusses (z.B. 2018) die geprüften BABs
des Vorjahres (2017) vorliegen.
4.8
Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert (01.01.2017):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
45.137.191,53 €
34.981.035,91 €
./. 10.156.155,62 €
38510000 Sammelkonto erhaltene Anzahlungen
7.634.353,83 €
Nach der vorliegenden Dokumentation konnten im Jahr 2017 nicht alle vorgesehenen Passivierungen
auf Sonderposten vorgenommen bzw. nachgeholt werden. Von den 7.634.353,83 € sind rd. 1 Mio. € in
Klärung und müssen noch korrigiert werden. Bei weiteren rd. 1,6 Mio. € steht die Weiterleitung (vornehmlich an E26) aus. Es handelt sich um Ausweisfehler auf der Passivseite der Bilanz. FB 20 hat bereits mit den entsprechenden Korrekturbuchungen begonnen, die im Jahresabschluss 2018 abgeschlossen sind.
- 17 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
4.3
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die
Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des
Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des
Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und
Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und
bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab.
Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der
Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung
stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der
gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die
Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind.
Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen.
In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis
des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen
Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen
und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen
sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen.
- 18 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Ertrags- und Aufwandsarten
* Steuern und ähnliche Abgaben
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen
* Sonstige Transfererträge
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
* Privatrechtliche Leistungsentgelte
* Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
* Sonstige ordentliche Erträge
* Bestandsveränderungen
** Ordentliche Erträge
* Personalaufwendungen
* Versorgungsaufwendungen
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
* Bilanzielle Abschreibungen
* Transferaufwendungen
* Sonstige ordentliche Aufwendungen
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
* Finanzerträge
* Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
* Außerordentliche Erträge
** Außerordentliches Ergebnis
Ergebnis 2016 Fortg. Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2017/16
-361.288.822,86
-184.934.780,21
-3.756.666,34
-145.651.567,62
-24.039.255,70
-139.388.263,64
-47.157.450,37
-29.303,40
-906.246.110,14
174.578.219,12
33.616.249,44
81.191.080,42
24.897.158,39
581.790.852,88
36.707.424,71
932.780.984,96
26.534.874,82
-21.781.296,40
28.492.281,83
6.710.985,43
33.245.860,25
-371.105.900,00
-184.303.300,00
-4.558.800,00
-148.583.200,00
-24.554.500,00
-147.417.100,00
-52.270.900,00
-932.793.700,00
185.035.622,21
45.761.100,00
96.139.169,66
22.037.030,62
598.002.225,71
29.048.304,02
976.023.452,22
43.229.752,22
-22.140.500,00
22.991.700,00
851.200,00
44.080.952,22
***** Jahresergebnis
33.245.860,25
44.080.952,22
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgeinen Rücklage
* Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
* Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
* Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
** Verrechnungssaldo
-393.632.788,76
-195.113.074,26
-5.078.523,63
-147.369.157,11
-24.465.325,97
-125.143.766,60
-68.043.245,04
-36.519,62
-958.882.400,99
182.872.140,13
35.100.827,15
77.721.347,69
25.382.089,47
603.941.098,08
59.252.309,95
984.269.812,47
25.387.411,48
-30.599.488,51
22.321.895,16
-8.277.593,35
17.109.818,13
22.526.888,76
10.809.774,26
519.723,63
-1.214.042,89
-89.174,03
-22.273.333,40
15.772.345,04
36.519,62
26.088.700,99
2.163.482,08
10.660.272,85
18.417.821,97
-3.345.058,85
-5.938.872,37
-30.204.005,93
-8.246.360,25
17.842.340,74
8.458.988,51
669.804,84
9.128.793,35
26.971.134,09
-32.343.965,90
-10.178.294,05
-1.321.857,29
-1.717.589,49
-426.070,27
14.244.497,04
-20.885.794,67
-7.216,22
-52.636.290,85
8.293.921,01
1.484.577,71
-3.469.732,73
484.931,08
22.150.245,20
22.544.885,24
51.488.827,51
-1.147.463,34
-8.818.192,11
-6.170.386,67
-14.988.578,78
-16.136.042,12
17.109.818,13
26.971.134,09
-16.136.042,12
763.793,90
0,00
-1.436.393,35
0,00
-149.826,65
-822.426,10
Stand: 19.11.2018
Neben der Prüfung diverser Konten der Ergebnisrechnung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
2017, wurden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung unterjährig (§ 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW)
Prüfungen im Rahmen der risikoorientierten Prüfplanung durchgeführt, die in Verbindung mit der Finanzbuchhaltung stehen. Diese Prüfungen wurden zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und Einschätzung des Internen Kontrollsystems (IKS) herangezogen. Zu den Ergebnissen der einzelnen Prüfungen wurden Prüfberichte gefertigt und in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich beraten.
Weiter erfolgt gem. § 103 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW, durch die im Rahmen des Internen Kontrollsystem
implementierte Visakontrolle, eine laufende Prüfung der Kassenanordnungen (bei Beträgen über
6.000,00 €) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung vor ihrer Zuleitung an die Kasse.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgte eine Abstimmung der Summen aus der Ergebnisrechnung mit den Summen aus der Teilergebnisrechnung. Als Basis wurde hierzu die durch FB 20 zur Verfügung gestellten Auswertungen herangezogen.
Auch stimmt die Summe der Erträge aus internen Leistungsbeziehungen mit der Summe der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen überein.
Im Anhang (Anlage 5) werden besondere Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung aufgeführt.
Die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen sowie die sonstigen ordentlichen Erträge sind in
der Ergebnisrechnung 2017 um ca. 1,8 Mio. € zu hoch. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO hätte eine erfolgsneutrale Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage durchgeführt werden müssen (siehe Ausführungen zum Anlagespiegel auf Seite 24).
- 19 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
4.4
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes ablesen.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und
Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen.
Nach den Vorgaben der GemHVO NRW ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen
Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln. In der Finanzrechnung des Jahres 2017
ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Der Finanzmittelbestand des
Jahres 2017 in Höhe von 6.759.703,89 € setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von
6.914.025,92 € und aus einigen Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von
-154.322,03 € zusammen. Wie bereits in den Vorjahren wurden im Jahresabschluss 2017 Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der Finanzrechnung herbeizuführen.
Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2017 6.759.703,89 € und erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr um 461.795,23 €.
Um zukünftig manuelle Abstimmarbeiten zu vermeiden wurden Änderungen im System vorgenommen
(neue Finanzpositionen), die jedoch erst Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 haben werden.
Die geänderte Darstellung für den Jahresabschluss 2018 bleibt abzuwarten.
- 20 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Ein- und Auszahlungsarten
*
Steuern und ähnliche Abgaben
*
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
*
Sonstige Transfereinzahlungen
*
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
*
Privatrechtliche Leistungsentgelte
*
Kostenerstattung und Kostenumlagen
*
*
Ergebnis 2016 Fortg. Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2017/16
357.141.346,38
370.105.900,00
387.133.727,33
-17.027.827,33
29.992.380,95
159.843.073,46
174.590.800,00
191.548.030,33
-16.957.230,33
3.508.399,06
3.468.400,00
4.126.897,80
-658.497,80
31.704.956,87
618.498,74
138.392.865,51
145.047.600,00
145.110.104,59
-62.504,59
6.717.239,08
14.355.807,94
14.913.300,00
24.036.905,19
-9.123.605,19
9.681.097,25
114.469.997,65
148.408.100,00
142.468.523,15
5.939.576,85
27.998.525,50
Sonstige Einzahlungen
25.101.625,49
23.398.700,00
31.083.021,94
-7.684.321,94
5.981.396,45
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
21.129.090,03
22.020.600,00
31.578.799,68
-9.558.199,68
10.449.709,65
**
Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
833.942.205,52
901.953.400,00
957.086.010,01
-55.132.610,01
123.143.804,49
*
Personalauszahlungen
-153.707.855,16
-166.263.822,21
-163.924.002,99
-2.339.819,22
-10.216.147,83
*
Versorgungsauszahlungen
-24.612.272,49
-24.878.000,00
-24.096.205,45
-781.794,55
516.067,04
*
Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
-66.588.546,69
-79.028.320,78
-75.676.874,36
-3.351.446,42
-9.088.327,67
*
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
*
Transferauszahlungen
*
Sonstige Auszahlungen
**
Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
-21.887.980,16
-22.991.700,00
-24.670.593,99
1.678.893,99
-2.782.613,83
-561.490.014,64
-618.304.915,36
-586.416.440,60
-31.888.474,76
-24.926.425,96
-19.749.658,08
-26.203.866,27
-23.817.462,68
-2.386.403,59
-4.067.804,60
-848.036.327,22
-937.670.624,62
-898.601.580,07
-39.069.044,55
-50.565.252,85
***
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-14.094.121,70
-35.717.224,62
58.484.429,94
-94.201.654,56
72.578.551,64
*
Investitionszuwendungen
21.405.415,17
26.277.400,00
19.112.362,60
7.165.037,40
-2.293.052,57
*
Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen
13.492.046,18
9.260.100,00
20.978.921,53
-11.718.821,53
7.486.875,35
*
Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
1.654.297,93
2.520.300,00
1.112.969,13
1.407.330,87
-541.328,80
*
Sonstige Investitionseinzahlungen
760.239,83
2.509.378,19
2.645.301,69
-135.923,50
1.885.061,86
**
Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
37.311.999,11
40.567.178,19
43.849.554,95
-3.282.376,76
6.537.555,84
*
Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
-4.976.032,39
-10.362.118,04
-3.627.886,61
-6.734.231,43
1.348.145,78
4.675.298,37
*
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-27.895.337,08
-54.959.943,82
-23.220.038,71
-31.739.905,11
*
Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
-13.857.974,56
-22.676.075,58
-10.240.631,26
-12.435.444,32
3.617.343,30
*
Auszahlungen für Finanzanlagen
0,00
0,00
-3.746.000,00
3.746.000,00
-3.746.000,00
-9.412.691,81
-27.479.373,71
-6.508.158,55
-20.971.215,16
2.904.533,26
-27.098.528,94
-85.515.850,58
-25.505.587,31
-60.010.263,27
1.592.941,63
*
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
*
Sonstige Investitionsauszahlungen
**
Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
-83.240.564,78
-200.993.361,73
-72.848.302,44
-128.145.059,29
10.392.262,34
***
Saldo aus Investitionstätigkeit
-45.928.565,67
-160.426.183,54
-28.998.747,49
-131.427.436,05
16.929.818,18
**** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
89.508.369,82
-60.022.687,37
-196.143.408,16
29.485.682,45
-225.629.090,61
*
Aufnahme von Krediten für Investitionen
17.950.527,00
97.224.500,00
80.390.852,02
16.833.647,98
62.440.325,02
*
Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich.
156.614.377,99
0,00
62.000.000,00
-62.000.000,00
-94.614.377,99
*
Tilgung von Krediten für Investitionen
-16.646.336,32
-73.277.800,00
-83.023.811,51
9.746.011,51
-66.377.475,19
*
Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich.
-90.000.000,00
0,00
-107.211.909,71
107.211.909,71
-17.211.909,71
**
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
***** Änderung Finanzmittelbestand
TVORT
Anfangsbestand Finanzmittel
67.918.568,67
23.946.700,00
-47.844.869,20
71.791.569,20
-115.763.437,87
7.895.881,30
7.433.322,16
-172.196.708,16
0,00
-18.359.186,75
6.297.908,66
-153.837.521,41
-6.297.908,66
-26.255.068,05
-1.135.413,50
*
Anfangsbestand an Finanzmitteln
7.433.322,16
0,00
6.297.908,66
-6.297.908,66
-1.135.413,50
*
Bestand an fremden Finanzmitteln
-3.930.209,41
0,00
8.934.200,20
-8.934.200,20
12.864.409,61
*
Technische Finanzpositionen
****** Liquide Mittel
5.
-5.101.085,39
0,00
9.886.781,78
-9.886.781,78
14.987.867,17
6.297.908,66
-172.196.708,16
6.759.703,89
-178.956.412,05
461.795,23
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch
den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind.
Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden
können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt.
- 21 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Bilanzziffer
Bilanzposition
eingebrachter
Jahresabschluss 2017
geprüfter
Jahresabschluss 2017
Differenz
AKTI VA
Anlagevermögen
1.
1. 1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 2.
Sachanlagen
22.990.861,50 €
22.990.861,50 €
-
€
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
223.260.896,95 €
49.598.950,40 €
18.217.030,58 €
204.793.341,25 €
223.260.896,95 €
49.598.950,40 €
18.217.030,58 €
204.793.341,25 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
481.103,19 €
- €
109.908.005,66 €
30.693.263,29 €
481.103,19 €
109.912.908,34 €
30.693.263,29 €
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.)
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl.
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
188.743.036,94 €
26.328.637,45 €
- €
326.850.451,60 €
274.211.701,31 €
12.579.267,21 €
188.743.036,94 €
26.328.637,45 €
- €
326.850.451,60 €
273.689.132,21 € 12.585.219,25 €
- €
- €
- €
- €
522.569,10 €
5.952,04 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
5.
6.
7.
8.
8.840.184,05 €
16.025,96 €
17.954.878,61 €
34.003.682,81 €
11.293.194,12 €
8.840.184,05 €
16.025,96 €
17.954.878,61 €
34.003.682,81 €
11.240.927,52 € -
- €
- €
- €
- €
52.266,60 €
Bauten auf fremden Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1. 3.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
-
€
€
€
€
- €
- €
4.902,68 €
- €
Finanzanlagen
1.
2.
3.
4.
5.
5.
5.
5.
5.
1.
2.
3.
4.
2.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
312.492.526,51 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
312.492.526,51 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
-
€
€
€
€
34.166.344,23 €
- €
368.545.830,85 €
415.245,58 €
34.166.344,23 €
- €
368.545.830,85 €
415.245,58 €
-
€
€
€
€
731.348,73 €
- €
731.348,73 €
- €
-
€
€
Umlaufvermögen
2. 1.
2. 1. 1.
2. 1. 2.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
2. 2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
5.
Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist.
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
4.246.799,48 €
1.442.832,06 €
12.135.958,91 €
19.545.805,99 €
11.044.003,09 €
4.246.793,48 € 1.442.832,06 €
12.135.958,91 €
19.584.045,04 €
11.044.003,09 €
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
5.
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privatem Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteilgungen
gegen Sondervermögen
1.116.440,21 €
628.199,13 €
8.290.566,56 €
3.537,16 €
26.778.560,06 €
1.116.440,21 €
628.199,13 €
8.290.566,56 €
3.537,16 €
26.778.560,06 €
-
€
€
€
€
€
Sonstige Vermögensgegenstände
16.781.692,28 €
16.781.692,28 €
-
€
€
-
€
6.914.025,92 €
6.914.025,92 €
-
€
178.297.647,64 €
3.004.810.792,81 €
3.004.810.792,81 €
182.239.923,43 €
3.008.227.320,67 €
3.008.227.320,67 €
2. 2. 3.
2. 3.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2. 4.
Liquide Mittel
3.
-
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
Gegenrechnung
- 22 -
€
-
6,00 €
- €
- €
38.239,05 €
- €
3.942.275,79 €
3.416.527,86 €
3.416.527,86 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Bilanzziffer
P
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P
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1.
2.
3.
4.
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Ergebnisvortrag
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
731.491.292,66 €
- €
- €
15.226.166,92 € - €
730.934.812,83 € - €
- €
17.109.818,13 € -
556.479,83 €
- €
- €
1.883.651,21 €
- €
154.666.711,71 €
43.323.590,94 €
4.857.276,59 €
262.402.550,11 €
154.623.807,26 € 43.323.590,94 €
5.206.651,09 €
262.686.062,54 €
42.904,45 €
- €
349.374,50 €
283.512,43 €
516.704.993,00 €
20.815.835,01 €
243.648,81 €
68.798.948,41 €
516.704.993,00 €
20.815.835,01 €
243.648,81 €
68.443.121,71 € -
- €
- €
- €
355.826,70 €
Rückstellungen
1.
2.
3.
4.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
Verbindlichkeiten
4. 1.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
6.
-
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
4.
5.
Differenz
Sonderposten
3.
3.
3.
3.
3.
geprüfter
Jahresabschluss 2017
PASSIVA
Eigenkapital
1.
1.
1.
1.
1.
eingebrachter
Jahresabschluss 2017
Bilanzposition
Anleihen
1.
2.
3.
4.
5.
-
€
-
€
-
€
Verb. aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteilgungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privatem Kreditmarkt
- €
- €
- €
25.684,60 €
460.074.821,64 €
- €
- €
- €
25.684,60 €
460.074.973,09 €
- €
- €
- €
- €
151,45 €
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen
Verb. aus Lieferungen und Leistungen
Verb. aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
398.986.430,10 €
11.622.595,10 €
10.232.304,55 €
8.034.892,59 €
97.717.474,84 €
34.830.404,63 €
398.986.430,10 €
11.622.595,10 €
10.232.304,55 €
8.034.892,59 €
97.717.474,84 €
34.981.035,91 €
- €
- €
- €
- €
- €
150.631,28 €
195.207.504,44 €
3.004.810.792,81 €
3.004.810.792,81 €
200.679.224,83 €
3.008.227.320,67 €
3.008.227.320,67 €
5.471.720,39 €
3.416.527,86 €
3.416.527,86 €
Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
Gegenrechnung
Hinweise zum Anhang
Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO
NRW zu beachten.
Der Anhang zum Jahresabschluss 2017 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im
Anhang enthalten sowie zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen
wieder.
Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlagen- und
Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert.
Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar.
- 23 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.
Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der
Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde folgendes festgestellt: Im Jahresabschluss 2017
erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung bei zeitgleicher ertragswirksamer Auflösung von sonstigen
Sonderposten in identischer Höhe von ca. 1,8 Mio. €. Die Anlagegüter wurden in den Jahresabschlüssen 2015 und 2016 mit zu hohen Anschaffungskosten aktiviert, entsprechend hätten die Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2017 als Abgänge erfolgen müssen. Hierdurch ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bilanzwert zum 31.12.17. Im Anlagenspiegel des Jahres 2017 sind die Werte der
historischen Anschaffungskosten zum 31.12.17, der Abgänge, der linearen Abschreibungen, der Abgänge auf Abschreibungen sowie der kumulierten Abschreibungen entsprechend verzerrt. Ab dem Jahresabschluss 2018 werden dauerhaft im Anlagenspiegel die Werte der historischen Anschaffungskosten
sowie der kumulierten Abschreibungen zu hoch sein.
7.
Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Zum Stichtag 31.12.15 wurde eine umfassende körperliche Inventur für alle Bilanzpositionen durchgeführt. Dabei sind zahlreiche Veränderungen, vorallem in Bezug auf die Grundstücke und das Infrastrukturvermögen, festgestellt worden, die aufgrund der Masse sowie technischer Einschränkungen nicht alle
im Jahresabschluss 2015 verarbeitet werden konnten.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Es besteht weiterhin mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG AG kein Prozess, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden
Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein
Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche
Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen
Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass Straßenabschnitte inventarisiert worden sind, die
nicht bilanziert sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass Anlagegüter bilanziert sind, die auf Basis der
erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Die Aufarbeitung dieser
Inventurdifferenzen ist noch nicht abgeschlossen, im vorliegenden Jahreabschluss sind jedoch zahlreiche Umbuchungen, vereinzelte Abgänge und Zugänge erfolgt. Es wird erwartet, dass die Aufarbeitung
mit dem Jahresabschluss 2018 beendet sind.
1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Es besteht weiterhin kein Prozess mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement,
der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuwei- 24 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
senden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste bzw. Brunnenliste
festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und
ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße
Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten
Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der
Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu wird
u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“ und diverse Vorverfahren eingesetzt. Mit der im Jahresabschluss 2015 geforderten Überarbeitung der Prozesse wurde begonnen.
Dennoch wurden bei der im Jahresabschluss 2017 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten
konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein
unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2017 wurden vornehmlich Buch- und Beleginventuren durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben sich keine Feststellungen zu den Inventuren des Jahres 2017 ergeben.
8.
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in
einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des
Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet.
Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss
zum 31.12.2016 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind.
Eigenkapitalquote 1
-
23,73 % (24,26 %)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist
damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur
Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2016 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der
Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen
ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch
den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert.
Eigenkapitalquote 2
- 30,31 % (30,45 %)
Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen
hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge
handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 ist im
Vergleich zum 31.12.2016 nahezu gleich geblieben. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die
- 25 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche
Einschränkung wie bei der EK-Quote 1.
Infrastrukturquote
- 27,53 % (27,48 %)
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen
dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der
Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2016 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur
schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30
% - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint.
Anlagendeckungsgrad 2
-
49,51 % (48,58 %)
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges
Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem
langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2016 hat sich der Anlagendeckungsgrad um rd. 1 % erhöht.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
- 14,49 % (13,39 %)
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei
dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt
werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des
nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2016 ist die
kurzfristige Verbindlichkeitenquote um rd. 1 % angestiegen.
Zeitreihenvergleich
31.12.2013
Eigenkapitalquote 1
29,35 %
Eigenkapitalquote 2
35,77 %
Infrastrukturquote
27,75 %
Anlagendeckungsgrad 2
57,24 %
Kurzfr.Verbindlichkeitenquote
13,90 %
9.
31.12.2014
27,53 %
33,86 %
27,86 %
55,13 %
16,30 %
31.12.2015
25,76 %
31,97 %
27,58 %
52,61 %
11,52 %
31.12.2016
24,26 %
30,45 %
27,48 %
48,58 %
13,39 %
31.12.2017
23,73 %
30,31 %
27,53 %
49,51 %
14,49 %
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt.
- 26 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das
Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt
Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars
sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten.
Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in
Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt
und um folgende Hinweise ergänzt:
Hinweis:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere
hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzulei- 27 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
tende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und
2016 festgestellt.
Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen
Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz
ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von
Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im
Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015
führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in
Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW
PS 450) erstattet.
Aachen, den
Aachen, den
Fachbereich Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfungsausschuss
_______________________________
__________________________________
Dirk Emmerich
Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
- 28 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
10.
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
- 29 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 1
Bilanz
- 30 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
- 31 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
- 32 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 4
Lagebericht
- 33 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5
Anhang
- 34 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
- 35 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
- 36 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
- 37 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
- 38 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
- 39 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
- 40 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
- 41 -