Daten
Kommune
Merzenich
Größe
158 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
26.11.18, 14:53
Aktualisiert
26.11.18, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
119/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Lothar Klein
Aktenzeichen: I-959-00
Datum: 23.11.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
05.12.2018
Gemeinderat
13.12.2018
Betreff / TOP:
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997;
Beratung und Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Die anliegend beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997 wird
beschlossen.
Sachverhalt / Begründung:
Die Gebühren Straßenreinigung/Winterdienst liegen seit dem 01.01.2014 konstant bei
1,10 € pro laufendem Fmeter.
Nach Abschluss des Gebührenhaushalts zum 31.12.2017 ergibt sich ein Gebührenrücklagenbestand von 25.559,73 € zum 31.12.2017.
Die am 22.11.2018 durchgeführte Nachkalkulation des Jahres 2018 ergibt ein zu erwartendes Defizit von 41.469,32 € (s. anliegende Nachkalkulation 2018). Dieses Defizit kann
aus der vorhandenen Rücklage (25.559,73 €) nur teilweise abgedeckt werden und es
verbleibt ein negativer Rücklagenbestand von -15.909,59 €.
Bei zunächst gleichbleibender Kostenstruktur im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst
ist für das Jahr 2019 folglich eine Erhöhung der Gebühren geboten (s. anliegende Kalkulation 2019). Die Kalkulation schließt mit einem kleinen Überschuss von 1.291,65 €.
Zu den Gründen für die veränderte Kostenstruktur mit höheren Aufwendungen:
1. Die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes ist aus Gründen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen unerlässlich.
2. Zu den v. g. Pflichten der Gemeinde kommt die Verpflichtung, die tarifvertraglichen
Vorgaben und insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes (Arbeitszeit,
Ausrüstung, Belastung) zu beachten.
3. Derzeit stehen nicht alle Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes für die Durchführung
des Winterdienstes zur Verfügung. Der ordnungsgemäße Winterdienst ist daher ohne
externe Unterstützung nicht sicher zu stellen.
4. Im Kontext des Arbeitsschutzes ist u. a. auch die Anschaffung des Salzsilos zu sehen.
Perspektivisch wird davon ausgegangen, dass sich die Kostenstruktur in den nächsten
Jahren verbessern wird und insbesondere die externe Unterstützung wieder zurückgefahren werden kann.
Aus diesem Grund wird in der Kalkulation 2019 auf den sofortigen Ausgleich des negativen Rücklagenbestandes verzichtet und angestrebt, im gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszeitraum von 4 Jahren (§ 6 Abs. 2 S. 3 Kommunalabgabengesetz NRW) den Ausgleich ohne weitere Gebührenerhöhungen zu erreichen.
Diese Planungen können im Wesentlichen nur durch einen extremen Witterungsverlauf in
den nächsten Wintern negativ beeinflusst werden.
Entsprechend wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Gebühr für den Bereich Straßenreinigung/Winterdienst ab 01.01.2019 von 1,10 € pro Frontmeter auf 1,90 € pro
Frontmeter zu erhöhen und die entsprechende, anliegend beigefügte Satzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
X ja
nein
Gesamtkosten:
jährl. Kosten: 105.551 €
Haushaltsmittel stehen bereit:
x ja
Kostenträger:
12.545.01.00
jährl. Einnahmen:
nein
2
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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Datum:
3