Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
85 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
26.11.18, 15:22
Aktualisiert
26.11.18, 15:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.11.2018
Beschlussauszug
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 13.11.2018, 18:00 Uhr.
3.
Mehrgenerationenpark Vettweiß
(V-180/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert die Änderungen, die aufgrund der Wünsche und
Verbesserungsvorschläge aus dem Vorstellungsabend in die Planung eingearbeitet
wurden. Er ist erfreut, dass alle Eingaben berücksichtigt werden konnten.
Die Frage von Herrn Zurhelle, ob ein Leerrohrsystem eingeplant wurde, wird durch
Bürgermeister Kunth bejaht.
Herr Haaß möchte wissen, ob Versicherungen für den Fall von Vandalismusschäden
abgeschlossen wurden.
Bürgermeister Kunth berichtet, dass hierfür keine Versicherungen bestehen. Bei einem
gestern stattgefundenen Gespräch mit Jugendlichen hat er jedoch einen Apell
ausgesprochen und hofft auf einen guten Umgang mit den neuen Angeboten.
Zudem fragt Herr Haaß, wie hoch die Folge- und Unterhaltungskosten des
Mehrgenerationenparks sein werden. Bürgermeister Kunth antwortet, dass die Pflege
durch den Bauhof und die Hausmeister erfolgt. Daher werden dort vorerst nur
Personalkosten anfallen. Für die Pflege des jetzigen Schulhofbereiches fallen ebenso
Unterhaltungskosten an.
Auf die Frage von Herr Haaß, wie hoch der finanzielle Anteil der Gemeinde Vettweiß am
Projekt sein wird, antwortet Bürgermeister Kunth, dass 35% der Kosten von der
Gemeinde zu tragen sind, ausmachend ca. 100.000 €.
Des Weiteren möchte Herr Haaß wissen, ob die „Hölle von Vettweiß“ weiterhin auf dem
Gelände stattfinden wird.
Bürgermeister Kunth bestätigt, dass die Karnevalssitzungen bei den Planungen
berücksichtigt wurden und es Absprachen mit der KG Vettweiß u.a. bezüglich der
Rettungswege gegeben hat.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung erklärt sich
bei drei Enthaltungen einverstanden, dass auf der als Anlage 2 beigefügten
Plangrundlage die Ausschreibung durchgeführt wird