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Beschlusstext (Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
91 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
26.11.18, 15:22
Aktualisiert
26.11.18, 15:22
Beschlusstext (Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen) Beschlusstext (Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.11.2018 Beschlussauszug aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 13.11.2018, 18:00 Uhr. 4. Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen (V-150/2018) Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert die Vorlage und ergänzt, dass das Ergebnis der Anliegerbefragungen deutlich macht, dass ein beitragsfähiger Ausbau, unabhängig von der vorgesehenen Abrechnung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches oder nach dem § 8 des Kommunalabgabengesetz nur von einer geringen Anzahl der betroffenen Anlieger gewünscht wird. Lediglich das Ergebnis der Anliegerbefragung des Teilbereichs Lehrer-Küster-Str. zwischen Hampeschstr. und Graben war bei der Zahl der Befürworter und Gegner identisch. Bei einer Einsichtnahme in diesen Bereich hat er sein Meinungsbild verfestigt, hier den Ausbau in 2019 durchzuführen. Zu den geplanten beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen, deren Einstufung nach dem KAG vorgenommen wurde, weist er auf die vom Bund der Steuerzahler auf den Weg gebrachte Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeträge in NRW hin. Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert weiter, dass der Städte- und Gemeindebund Kritik an diesem Vorhaben geäußert hat. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass der Ausschuss aufgrund dieser Entwicklung reagieren sollte. Herr Dr. Wollseifen vertritt die Auffassung, dass die neue Entwicklung eine präzise Beschlussempfehlung erfordert, da Belange von Anliegern bzw. Beitragspflichtigen betroffen sind und dieser Personenkreis von den örtlichen Politikern erwartet, dass in deren Sinn gehandelt wird. Die CDU-Fraktion beantragt daher den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen empfiehlt, a) bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw. folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu bringen b) sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten c) der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76). Herr Haaß erläutert ebenfalls, dass der Bund für Steuerzahler derzeit die Landesregierung NRW aufgefordert hat, künftig, wie bereits in anderen Bundesländern, keine Straßenbaubeiträge, insbesondere bei der Grundinstandsetzung, mehr zu erheben. Derzeit läuft beim Bund für Steuerzahler für diesen Antrag eine landesweite Unterschriftenaktion. Da zu erwarten ist, dass diese Abstimmung zum Erfolg führen wird, beantragt die BI Vettweiß bis zur Entscheidung über den Antrag des Bundes der Steuerzahler keine Straßenbaumaßnahmen für Straßenerneuerung bzw. Sanierung mehr zu planen und durchzuführen. Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Ausschuss über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion ab. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes: a) Bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw. folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu bringen. b) Sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten. c) Der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76). Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 13.11.2018 Seite 2