Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
91 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
26.11.18, 15:22
Aktualisiert
26.11.18, 15:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.11.2018
Beschlussauszug
aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 13.11.2018, 18:00 Uhr.
4.
Ergebnis Anliegerbefragungen wegen beitragsfähigen
Straßenausbaumaßnahmen
(V-150/2018)
Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert die Vorlage und ergänzt, dass das
Ergebnis der Anliegerbefragungen deutlich macht, dass ein beitragsfähiger Ausbau,
unabhängig von der vorgesehenen Abrechnung nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches oder nach dem § 8 des Kommunalabgabengesetz nur von einer
geringen Anzahl der betroffenen Anlieger gewünscht wird. Lediglich das Ergebnis der
Anliegerbefragung des Teilbereichs Lehrer-Küster-Str. zwischen Hampeschstr. und
Graben war bei der Zahl der Befürworter und Gegner identisch. Bei einer Einsichtnahme
in diesen Bereich hat er sein Meinungsbild verfestigt, hier den Ausbau in 2019
durchzuführen.
Zu den geplanten beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen, deren Einstufung nach
dem KAG vorgenommen wurde, weist er auf die vom Bund der Steuerzahler auf den
Weg gebrachte Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeträge in NRW hin.
Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert weiter, dass der Städte- und
Gemeindebund Kritik an diesem Vorhaben geäußert hat. Er vertritt jedoch die
Auffassung, dass der Ausschuss aufgrund dieser Entwicklung reagieren sollte.
Herr Dr. Wollseifen vertritt die Auffassung, dass die neue Entwicklung eine präzise
Beschlussempfehlung erfordert, da Belange von Anliegern bzw. Beitragspflichtigen
betroffen sind und dieser Personenkreis von den örtlichen Politikern erwartet, dass in
deren Sinn gehandelt wird. Die CDU-Fraktion beantragt daher den Beschlussvorschlag
dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen empfiehlt,
a) bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die
Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung
beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw.
folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu
bringen
b) sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf
die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten
c) der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist
im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem
Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf
durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76).
Herr Haaß erläutert ebenfalls, dass der Bund für Steuerzahler derzeit die
Landesregierung NRW aufgefordert hat, künftig, wie bereits in anderen Bundesländern,
keine Straßenbaubeiträge, insbesondere bei der Grundinstandsetzung, mehr zu
erheben. Derzeit läuft beim Bund für Steuerzahler für diesen Antrag eine landesweite
Unterschriftenaktion. Da zu erwarten ist, dass diese Abstimmung zum Erfolg führen wird,
beantragt die BI Vettweiß bis zur Entscheidung über den Antrag des Bundes der
Steuerzahler keine Straßenbaumaßnahmen für Straßenerneuerung bzw. Sanierung
mehr zu planen und durchzuführen.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Ausschuss über den Beschlussvorschlag der
CDU-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig folgendes:
a) Bis zur endgültigen Entscheidung des Landtages NRW, ob das Land NRW die
Straßenausbaubeitragspflicht aufgibt, beibehält oder eine andere Form der Abrechnung
beschließt, sind alle Straßenausbaumaßnahmen die nach § 8 KAG in 2019 bzw.
folgenden Jahren umzusetzen bzw. abzurechnen wären, nicht zur Ausführung zu
bringen.
b) Sollte keine zeitgerechte Entscheidung des Landtages NRW vorhanden sein, ist auf
die für Ende 2020 vorgesehene zweite Anliegerbefragung zu verzichten.
c) Der Ausbau der „Lehrer-Küster-Straße“ (zwischen Hampeschstraße und Graben) ist
im Jahr 2019 durchzuführen und im Rahmen einer Abschnittsbildung nach dem
Baugesetzbuch abzurechnen (2. Abschnitt von der Hampeschstraße bis zum Wasserlauf
durch das Grundstück der Gemarkung Soller, Flur 22, Parzelle 76).
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 13.11.2018
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