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Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
166 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
27.11.18, 15:06
Aktualisiert
27.11.18, 15:06
Vorlage (Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.11.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: 1. Ergänzung V-169/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 29.11.2018 - öffentlich – Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2019 Begründung: Wie in der ursprünglichen Vorlage V-169/2018 bereits geschildert, stand der Kehrmeterpreis für die Dienstleistung Straßenreinigung aufgrund der laufenden Ausschreibung noch nicht fest. Die Ausschreibung über die Südkom ist mittlerweile beendet, wie vom Rat beschlossen (sh. V-126/2018) erhält der günstigste Anbieter den Zuschlag für einen Kehrmeterpreis von 1,48 € netto/Kehrmeter/Jahr. Aufgrund des jetzt bekannten Preises steigt der Gebührensatz pro Meter im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der veränderten Marktbedingungen deutlich an. Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 1,64 € (2018 = 0,58 €) 1,56 € (2018 = 0,56 €) Der Gebührensatz für den Winterdienst ist von der Ausschreibung nicht berührt. Hier gibt es somit keine Veränderung zu der ursprünglichen Vorlage, der Gebührensatz beträgt 2019 0,13 € (2018 = 0,27 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation. Auswirkungen auf den Haushalt: Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 2.422,97 € (Kalkulation 2018=767,01€) gerechnet, für den Bereich Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 2.106,72€ (2018=2.545,90 €) gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2019 wird dieser Anteil voraussichtlich 13.882,37€ (Kalkulation 2018 = 15.504,41 €) betragen. Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.