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Beschlusstext (Aufnahme in die Schule gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
27.11.18, 11:42
Aktualisiert
27.11.18, 11:42
Beschlusstext (Aufnahme in die Schule gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.11.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim am 18.09.2018 Vorlage Nr.: TOP 3 250/2018 Aufnahme in die Schule gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW Empfehlung: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport empfiehlt, der Rat beschließt für alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Pulheim nach § 10 Abs. 1 – 5 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler (SuS) nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW festzulegen. Von dieser Regelung sollen Gesamtschulen bis auf Weiteres ausgeschlossen sein. Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür