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Beschlussvorlage (Budgetierung hier: 2. Budgetbericht 2018 inkl. Investitionscontrolling, Stichtag 15.10.2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
26.11.18, 18:34
Aktualisiert
26.11.18, 18:34
Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 2. Budgetbericht 2018 inkl. Investitionscontrolling, Stichtag 15.10.2018) Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 2. Budgetbericht 2018 inkl. Investitionscontrolling, Stichtag 15.10.2018) Beschlussvorlage (Budgetierung
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 344/2018 Erstellt am: 07.11.2018 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2018 Rat X 18.12.2018 Betreff Budgetierung hier: 2. Budgetbericht 2018 inkl. Investitionscontrolling, Stichtag 15.10.2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 344/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht 2018 und die Ausführungen zum Investitionscontrolling zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung dargestellt. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in der Spalte 6 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Sofern zum 2. Budgetbericht Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 7 dargestellt. Soweit sich innerhalb der Amtsbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2018 (Anlage I): Die vom Rat am 20.03.2018 beschlossene 1. Nachtragssatzung 2018 weist einen Überschuss von 3.384.190 € (vgl. Vorlage 69/2018, Rat 20.03.2018) aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 2.365.230 €. Die Differenz zur Nachtragssatzung ergibt sich u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2017 (vgl. Vorlage 108/2018, Rat 08.05.2018) sowie den in 2018 eingerichteten Haushaltssperren, die zu einer Verbesserung führen.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird in der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ein Zuschussbedarf von 21.308.950 € ausgewiesen. Nach den Prognosen der Verwaltung ergibt sich voraussichtlich eine Verbesserung von 3.468.050 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets erhöht sich gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung voraussichtlich um 780.000 € auf 6.438.060 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2018 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2020 ff. berücksichtigt. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudget Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung mit einer Verbesserung von 2.698.620 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Vorlage Nr.: 344/2018 . Seite 3 / 4  Finanzmasse Die Finanzmasse wird mit 59.885.800 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung in Höhe von 8.241.620 € gegen über der bisherigen Planung. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich: Höhe der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2018 Voraussichtliches Ergebnis im Ergebnisplan 2018 Voraussichtliche Höhe der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2018 Stand Haushaltsplanung 2018 17.361.543,55 € (ermittelt auf Basis des Jahresabschlusses 2017) 3.384.190 € (laut Nachtrag 2018) 20.745.733,55€ Stand 2. Budgetbericht 2018 17.361.543,55 € (ermittelt auf Basis des Jahresabschlusses 2017) 12.823.060 € 30.184.603,55 € Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2018 kann gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung insgesamt mit einer Verbesserung von 15.188.290 € gerechnet werden. Das ausgewiesene Defizit entsprechend der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von rd. ./. 2.365.230 € würde sich somit zu einem Überschuss von rd. 12.823.060 € entwickeln. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 - ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen - Ermächtigungen in das Folgejahr übertragen werden sollen und damit das Jahresergebnis 2018 zu Lasten des Jahres 2019 entsprechend reduziert. Die Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Die Prognose beläuft sich derzeit auf rd. 5.232.810 € Investitionscontrolling, Stichtag 15.10.2018 In Anlage IV werden die Prognosen der Baumaßnahmen über 100.000 € Ansatz sowie der Beschaffungen über 30.000 € Ansatz mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. Es wird zur entsprechenden Investitionsmaßnahme der fortgeschriebene Ansatz (= Haushaltsansatz + ggf. übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL - Haushaltssperre) dargestellt. Außerdem wird in der Übersicht die Prognose sowie Abweichung zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung dargestellt. Sofern bereits zum jetzigen Zeitpunkt Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese auch dargestellt. Vorlage Nr.: 344/2018 . Seite 4 / 4 Auswirkungen auf den Finanzplan und die Kreditermächtigung Saldo im Finanzplan aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus Investitionstätigkeit aus Finanzierungstätigkeit Summe lt. fortgeschriebener Veränderung Prognose zum 31.12.2018 Haushaltsplanung ./. 9,7 Mio. € + 15,2 Mio. € + 5,5 Mio. € ./. 25,9 Mio. € + 20,9 Mio. € ./. 5,0 Mio. € + 0,5 Mio. € ./. 5,3 Mio. € ./. 4,8 Mio. € ./. 35,1 Mio. € + 30,8 Mio. € ./. 4,3 Mio. € Ausgehend von den Prognosen zum Ergebnisplan wird sich der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit voraussichtlich von ./. 9,7 Mio. € auf + 5,5 Mio. € erhöhen. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit wird voraussichtlich mit ./. 4,8 Mio. € abschließen. Aufgrund der vorgenommenen Prognosen zu den Investitionsmaßnahmen wird sich der in der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ausgewiesene Saldo aus Investitionstätigkeit voraussichtlich von ./. 25,9 Mio. € um 20,9 Mio. € auf ./. 5,0 Mio. € verringern. Die sich aus vorstehenden Erläuterungen voraussichtlich ergebende Veränderung der eigenen Finanzmittel von 4,3 Mio. € könnte aus dem Liquiditätsbestand finanziert werden, sodass eine Kreditfinanzierung nicht erfolgen müsste. Bericht über den aktuellen Finanzstatus  Finanzstatus der Stadt Pulheim Zum Stichtag 16.10.2018 beträgt der Liquiditätsbestand rd. 17,3 Mio. €.  Kreditaufnahmen / Umschuldung Aktuell weist die Stadt Pulheim Investitionskredite in Höhe von 89,9 Mio. € aus. Neuaufnahmen sowie Umschuldungen wurden im Jahr 2018 bislang nicht getätigt. Aufgrund des hohen Liquiditätsbestandes ist eine Neuaufnahme von Investitions- oder Liquiditätskrediten nicht erforderlich. Lediglich die Tranche 2017 aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 704 T€ wurde in 2018 abgerufen, sodass sich der Schuldenstand zum 31.12.2018 unter Berücksichtigung der ordentlichen und außerordentlichen Tilgung auf voraussichtlich 85,2 Mio. € reduzieren wird.