Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
26.11.18, 18:34
Aktualisiert
26.11.18, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
353/2018
Erstellt am:
12.11.2018
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
05.12.2018
Planungsausschuss
X
12.12.2018
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 141 Brauweiler – Abtei-Quartier
(Bereich heutige Abteipassage)
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 353/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 141 Brauweiler –
Abtei-Quartier (Bereich heutige Abteipassage).
Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung des Nahversorgungsangebotes im Nebenzentrum Brauweiler sowie
die Schaffung von zentralem Wohnraum.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Rahmen eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Erläuterungen
Mit Datum 19.09.2018 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim zwecks Vorbereitung auf die Einleitung
eines formellen Einleitungsbeschlusses für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 141 Brauweiler die Fortführung
der inhaltlichen Abstimmung mit dem Vorhabenträger (Vorlagennummer 276/2018). Die Besonderheit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt – gegenüber den üblichen Angebotsbebauungsplänen – darin, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, genau das konkrete Bauvorhaben zu errichten, das zum Gegenstand der Bebauungsplanes gemacht wird. Das Verfahren wurde bewusst gewählt, um die Einhaltung einer hohen Qualität in Funktion und Gestalt
gewährleisten zu können. Kommt der Vorhabenträger der Verpflichtung innerhalb einer Frist nicht nach, kann der Bebauungsplan mit einfachem Ratsbeschluss aufgehoben werden.
Zwischenzeitlich ist nach intensiver Abstimmung zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und weiterer Beteiligter ein
konkretes Konzept entwickelt worden, auf dessen Basis der Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB gefasst werden
sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen soll. Dieses bauliche Konzept stellt einen
Arbeitsstand dar, der aber mit der Darstellung der geplanten Baukörper, der Tiefgaragenebenen, der Erdgeschossebene
mit Supermarkt und Geschäften und insbesondere der architektonischen Gestaltung einen plastischen und allgemein
verständlichen Eindruck für die kommende Öffentlichkeitsbeteiligung bieten soll.
Es ist vorgesehen, entlang der Ehrenfriedstraße sowie der Bernhardstraße ein Wohn- und Geschäftshaus mit 3 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss zu errichten, das sich im rückwärtigen Bereich nach Art eines Blockes an
die vorhandene Bebauung der Kaiser-Otto-Straße anschließt. Der Baukörper soll durch straßenseitige Vor- und Rücksprünge sowohl in der Lage als auch in der Höhe so gegliedert werden, dass er sich in die bestehende städtebauliche
Situation einfügt.
Für den rückwärtigen, westlichen Teil des Plangebietes wird zum „Rosenhügel“ hin ein Einzelbaukörper mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dach geplant. Im Erdgeschoss entlang der o.g. Hauptstraßen soll voraussichtlich ein REWE- Markt mit ca. 1.800 qm Verkaufsfläche entstehen. Ergänzend sollen auf ca. 300 qm Verkaufsfläche Shops inkl.
Dienstleistungen, Bäckerei etc. untergebracht werden.
Vorlage Nr.: 353/2018 . Seite 3 / 3
Der öffentliche Straßenraum wird durch das Neubauvorhaben erheblich gestärkt. Es entsteht eine Passantenfrequenz
zwischen der Bernhardstraße und dem zentralen Bereich der Ehrenfriedstraße mit dem Guidelplatz. Die derzeitige Hinterhofsituation würde entfallen. Auch die Verkehre in der Kaiser- Otto- Straße würden durch die Lage der TiefgaragenEin- und - Ausfahrt an Bernhardstraße und Ehrenfriedstraße deutlich reduziert. Die Entwicklung der vergrößerten und
modernen Supermarktfläche sichert einerseits langfristig die hochwertige Versorgung der Ortsteile Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf im Sektor des Vollsortimentes, andererseits aber auch die Ankerfläche als benötigter Frequenzbringer für die weiteren Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und die Gastronomie in der Ortsmitte.
Im gesamten Plangebiet sind nach dem Stand der derzeitigen Planung ca. 75 Wohnungen vorgesehen. Weite Teile des
Plangebietes werden mit einer zweigeschossigen Tiefgarage unterbaut. Dort sind ca. 70 öffentliche Parkplätze, ca. 75
Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen und ca. 75 Stellplätze für die Wohnnutzung vorgesehen. Für den Zugang zu
den öffentlichen Parkplätzen soll eine von den Öffnungszeiten des Einzelhandels unabhängige Lösung erarbeitet werden.
Die Anlieferung sowohl des Marktes als auch aller Park- und Stellplätze erfolgt von der Ehrenfriedstraße/Bernhardstraße
aus. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage wird aufgeteilt. Die Einfahrt erfolgt gebündelt mit der Anlieferung des Marktes
im Süden. Die Ausfahrt wird im Norden des Baukörpers angeordnet.
Durch diese Aufteilung der Zu- und Ausfahrt entsteht eine durchgängige Ladenzone mit bestmöglichen Präsentationsmöglichkeiten im Erdgeschoss. Die Eingänge der geplanten Handelsflächen (auch der veränderten bisherige REWEFläche) öffnen sich wieder zur traditionellen Lauflage an der Ehrenfriedstraße und der Bernhardstraße
Dem Beschlussvorschlag und seinen Erläuterungen sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt:
Übersichtskarte Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 141 Brauweiler
Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Konzeptdarstellungen der TG Geschosse sowie des Erd- und Obergeschosses
Dachaufsicht
Schnitt
Ansicht Osten
Vorab-Stellungnahmen der Gutachter zu den Themen: Verkehr, Artenschutz/Umwelt, Schall und Auswirkungsanalyse
Die Verwaltung schlägt vor, mit diesen Unterlagen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchzuführen. Zu diesem Zweck ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgehen, in der gleichzeitig auch der Auftakt
für eine Rahmenplanung bzw. die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den
Kernbereich von Brauweiler stattfinden wird.