Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
26.11.18, 18:34
Aktualisiert
26.11.18, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
365/2018
Erstellt am:
20.11.2018
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
05.12.2018
Planungsausschuss
X
12.12.2018
Betreff
Planungen des Landes NRW zu möglichen Stützungsansiedlungen des Feldhamsters in NRW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 365/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss beschließt,
2. der Planungsausschuss beschließt,
dass das Konzept des Landes NRW zur Stützungsansiedlung des Feldhamsters auf Pulheimer Stadtgebiet unterstützt
wird. Wie damals beim LIFE+Projekt zugesichert, soll auch jetzt die Ausweisung von konkreten Feldhamsteransiedlungsgebieten in Absprache mit der Stadt erfolgen und die städtebaulichen Belange der Stadt einbeziehen.
Die Unterstützung wird vorbehaltlich der noch in Rede stehenden Einigung mit der Landwirtschaft ausgesprochen.
Erläuterungen
Im Jahr 2012 war das Thema Feldhamsterschutz in NRW bereits im Umwelt-und Planungsausschuss behandelt worden
(Vorlagen 23/2012 und 105/2012).
Damals hatte die Stadt Pulheim die Teilnahme des Landes NRW am LIFE+Projekt zum Feldhamsterschutz in Mitteleuropa unterstützt. Im Vorfeld war der Stadt von den beteiligten Behörden zugesichert worden, dass bei der Ausweisung
von Hamsterschutzflächen Absprachen erfolgen und die städtebaulichen Entwicklungsbelange der Stadt in die konkrete
Planung einbezogen werden.
Der LIFE+-Förderantrag wurde 2014 abgelehnt. Seitdem wird seitens des Landes NRW in Abstimmung mit den unteren
Naturschutzbehörden der beteiligten Kreise, den Biologischen Stationen und der Landwirtschaft ein Konzept zum Schutz
des Feldhamsters entwickelt. Zu diesem Konzept gehört auch eine Stützungsansiedlung im Raum Pulheim von Feldhamstern, die im Artenschutzzentrum des LANUV (Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) nachgezüchtet wurden.
Informationen zu diesem Konzept sind in der Anlage 1 (Mitteilungsvorlage 422/2018 des Rhein-Erft-Kreises für den
Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 15.11.2018) sowie in Anlage 2 (Konzept zur Stützungsansiedlung des Feldhamsters im Vorkommensgebiet Pulheim ab 2019) beigefügt. In Anlage 3 ist eine Karte mit den Vertragsnaturschutzflächen zur Förderung des Feldhamsters beigefügt. Auf dieser Karte sind auch die potentiellen Aussetzungsbereiche für den Hamster dargestellt.
Herr Chmela von der Biologischen Station Bonn wird außerdem in der Sitzung über das Projekt informieren.
Der Rhein-Erft-Kreis hat aktuell informiert, dass im November 2018 in zwei Gesprächen seitens des Ministeriums für
Umwelt, Landwirtschaft Natur und Verbraucherschutz (MULNV) und des LANUV mitgeteilt wurde, dass im Frühjahr 2019
eine Stützungsansiedlung sowohl in Rommerskirchen als auch in Pulheim erfolgen soll. In Pulheim soll dies in den Bereichen 1 und 2 erfolgen, die schon langjährig im Vertragsnaturschutz hamsterfreundlich bewirtschaftet werden.
Die beteiligten Landwirte sind über die Biologische Station intensiv auf die Maßnahme vorbereitet und einbezogen worden.
Landesweite Grundlage der nach internationalen IUCN-Richtlinien "Aufstockung / Verstärkung" genannten Ansiedlung
soll eine Rahmenvereinbarung zwischen dem MULNV NRW, der Landwirtschaftskammer NRW (LWK NRW) und dem
Rheinischen Landwirtschaftsverband NRW sein. Aktuell gibt es noch offene Punkte, die nach Aussage des MULNV in
den nächsten Wochen geklärt werden können.
Des Weiteren sind vor der Stützungsansiedlung verschiedene Informationsveranstaltungen für die Landwirte in den
betroffenen Räumen vorgesehen.
Die Ansiedlungsmaßnahme kann nur vorbehaltlich einer Einigung in der Rahmenvereinbarung mit den beteiligten Verbänden erfolgen.
Damit die Stützungsansiedlung durchgeführt werden kann, ist wie bei dem LIFE+-Projekt eine Unterstützungserklärung
der Stadt Pulheim erforderlich.
Vorlage Nr.: 365/2018 . Seite 3 / 3
Da sich aus Sicht der Verwaltung das aktuelle Konzept des Landes zur Stützungsansiedlung nicht wesentlich von der
Zielrichtung des damaligen LIFE+-Projektes unterscheidet und die vorgeschlagenen Ansiedlungsgebiete wie zugesagt
hinsichtlich der städtebaulichen Relevanz mit der Stadt abgestimmt wurden, unterstützt die Verwaltung auch dieses
Projekt. Die Ergebnisse der Abstimmung sind in die Konzeptdarstellung eingeflossen. Auch aus Sicht der Stadt werden
die Aussetzungsflächen 2 und 1 bevorzugt.
Es wird daher empfohlen, dass der Umwelt- und der Planungsausschuss beschließen, dass das Konzept des Landes
NRW zur möglichen Stützungsansiedlung des Feldhamsters unterstützt wird.
Die Unterstützung wird vorbehaltlich der noch in Rede stehenden Einigung mit der Landwirtschaft ausgesprochen.