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Mitteilungsvorlage (Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
26.11.18, 18:34
Aktualisiert
26.11.18, 18:34
Mitteilungsvorlage (Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln) Mitteilungsvorlage (Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 366/2018 Erstellt am: 20.11.2018 Aktenzeichen: IV/003 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 05.12.2018 Betreff Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln Mitteilung Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat der Bezirksregierung Köln Ende September 2018 den „Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln“ übergeben. Der Fachbeitrag wurde aufgrund seines großen Umfangs und der zahlreichen farbigen Darstellungen nicht mit der Einladung abgedruckt, kann aber im Ratsinformationssystem als Anlage zur Vorlage 366/2018 eingesehen werden. Aus technischen Gründen musste der Fachbeitrag in zwei Teile geteilt abgespeichert werden. Alternativ kann der Fachbeitrag auch auf der Homepage des LANUV unter https://www.lanuv.nrw.de/publikationen/ in der Rubrik „Sonderausgaben“ eingesehen und herunter geladen werden. Untersucht wurde im Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln das Plangebiet des Regionalplans Köln, welches der Gebietskulisse des Regierungsbezirks Köln entspricht und damit auch das Stadtgebiet Pulheims einschließt. Aufgabe des Fachbeitrags ist es unter anderem, möglichst räumlich konkrete Informationen, belastbare Datengrundlagen und klimafachliche Einschätzungen zu liefern, damit die Planung die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in Konzepten, Masterplänen oder formellen Festsetzungen, wie insbesondere dem Regionalplan, berücksichtigen kann. Ziel des vom LANUV vorgelegten Fachbeitrags Klima für den Regionalplan Köln ist es, diese Grundlagen für die planerischen Abwägungsprozesse flächendeckend für die Planungsregion bereitzustellen. Der Fachbeitrag des LANUV liefert für die Regionalplanung wichtige Hinweise, wo im Regierungsbezirk Köln Belastungsräume, Erholungsräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftleitbahnen liegen. Den Ergebnissen des Fachbeitrags zu Grunde liegt unter anderem eine Klimaanalyse, die das LANUV für ganz Nordrhein-Westfalen angefertigt und im Fachbeitrag Klima für die Region Köln ausgewertet hat. Die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen der „Klimaanalyse NRW“ können in kompakter Form der der Vorlage als Anlage beigefügten LANUV-Info 41 entnommen werden. Vor dem Hintergrund der vor allem in den Städten zunehmenden Hitzebelastung lautet eine der Empfehlungen für die Regionalplanung, dass Kaltluftleitbahnen, die kühlere Luft aus den äußeren Bereichen in die Innenstädte transportieren können, geschützt werden. Diesbezüglich wird auch die Entwicklung neuer Planzeichen zur Aufnahme in den Regionalplan vorgeschlagen. Zu den Gebieten in denen kältere Luft entstehen kann gehören zum Beispiel Wiesen, größere Vorlage Nr.: 366/2018 . Seite 2 / 2 Parkanlagen oder Ackerflächen. Die auf den Erkenntnissen der Untersuchung aufbauenden Handlungsempfehlungen beziehen sich vor allem auf den Schutz von wichtigen Flächen vor Bebauung oder Luftverschmutzung im Außenbereich, in denen kältere Luft entsteht und von hier aus in die Hitzebereiche hinein zirkulieren kann. Die räumliche Betrachtung von klimawirksamen Schutz- und Anpassungsmaßnahmen fußt nicht allein auf einer verantwortungsbewussten und vorausschauenden Planung, sie ist auch gesetzlich verankert. So hat das Raumordnungsgesetz (ROG) die Bedeutung der Belange des Klimawandels in den Grundsätzen der Raumordnung bundesweit festgeschrieben. Das Landesplanungsgesetz NRW konkretisiert dies unter Bezugnahme auf das Klimaschutzgesetz NRW und den Klimaschutzplan NRW in § 12: (3) In den Raumordnungsplänen sind die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen. Zur raumordnerischen Umsetzung des § 3 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind die genannten Klimaschutzziele als raumbezogene Ziele und Grundsätze umzusetzen und/oder nachgeordneten Planungsebenen entsprechende räumliche Konkretisierungsaufträge zu erteilen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den Erhalt der Lebensqualität in den einzelnen Ortsteilen Pulheims sowie auf die auch von der Stadt Pulheim zu erarbeitende Stellungnahme zum Regionalplan sind die vom LANUV auf der Maßstabsebene der Regionalplanung ermittelten und im Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Köln zusammengetragenen Daten auch für Pulheim von Bedeutung. So nimmt der Fachbeitrag an einigen Stellen auch direkten Bezug auf Pulheim, wie zum Beispiel im Kapitel 4.1 „Hitzebelastung“ auf der Seite 116 (Tab. 49 Klimaanalyse Nachtsituation) (s. Anlage Fachbeitrag Teil 2) und im gleichen Kapitel in der zusammenfassenden Gesamtbetrachtung zum Thema Hitzebelastung auf der Seite 126 (Tab. 53 Klimaanalyse Gesamtbetrachtung) (s. Anlage Fachbeitrag Teil 2). Insgesamt kann der Fachbeitrag erste wichtige Erkenntnisse liefern, die bei der Vorbereitung zur Stellungnahme der Stadt zum Regionalplan hilfreich sind, um hier sinnvolle Festsetzungen sowohl im Regionalplan als dann auch darauf aufbauend in der örtlichen Bauleitplanung treffen zu können, die der zu erwartenden Hitzebelastung der Ortslagen entgegen wirken. Aus Sicht der Verwaltung ist es darüber hinaus erforderlich und sinnvoll, die vom LANUV auf der Maßstabsebene der Regionalplanung ermittelten Daten und Informationen zu Kaltluftentstehungsgebieten auf das Pulheimer Stadtgebiet herunter zu brechen und für die einzelnen Ortslagen weiter zu konkretisieren. Eine solche Untersuchung muss durch ein Fachbüro erfolgen. Für die Beauftragung sollen im Rahmen der Veränderungsliste 50.000 € in den Haushalt eingestellt werden.