Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
232/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
-11-
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung einer Kämmerin
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-11-
20.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 232/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
20.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung einer Kämmerin
Beschlussentwurf:
Frau Karolin Beloch wird mit Wirkung vom 01.01.2019 zur Kämmerin bestellt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der bisherige Kämmerer der Stadt Wesseling, Herr Beigeordneter Manfred Hummelheim, tritt mit Ablauf des
31.12.2018 in den Ruhestand. Die Funktion des Kämmerers (m/w) ist dann vakant.
2. Lösung
Aus § 70 Abs. 1 GO NRW ergibt sich, dass in jeder Gemeinde die Funktion eines Kämmerers (m/w) bestehen muss. Der Kämmerer ist auf Grund dieser Rechtsnorm Mitglied des Verwaltungsvorstandes.
Gemäß § 71 Abs. 4 GO NRW sind lediglich kreisfreie Städte verpflichtet, einen Beigeordneten zum Kämmerer zu bestellen. Die Stadt Wesseling ist kreisangehörige Stadt, so dass eine diesbezügliche Verpflichtung
nicht gegeben ist.
Die Funktion des Kämmerers (m/w) wird Frau Karolin Beloch übertragen. Frau Beloch obliegt seit dem
15.10.2017 die fachliche und disziplinarische Leitung der Kämmerei. Hierzu gehören im Einzelnen die Bereiche: „Finanzmanagement, -service und Beteiligungen“; „Stadtkasse“ und „Kommunale Abgaben“. Sie hat in
dieser Zeit umfassende Kenntnisse in allen Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Stadt Wesseling
erworben und in ihrem Zuständigkeitsbereich sehr gute Arbeit geleistet. Frau Beloch ist für die Wahrnehmung der Funktion der Kämmerin geeignet.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
keine