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Beschlussvorlage (Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Beschlussvorlage (Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten) Beschlussvorlage (Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten) Beschlussvorlage (Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 233/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung -11- Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -11- 22.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 233/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 22.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten Beschlussentwurf: Die Geschäftskreise der Beigeordneten werden zum 01.01.2019 wie folgt festgelegt: a) Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf (Dezernat III): Bauverwaltung und -aufsicht, Zentrale Vergabestellet; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen. b) Beigeordneter Carsten Walbröhl (Dezernat II): Soziales, Jugend, Familie (Co-Dezernent); Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl; Soziale Hilfen und Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 73 Abs. 1 GO NRW kann der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 Herrn Carsten Walbröhl zum Beigeordneten der Stadt Wesseling gewählt. Herr Walbröhl tritt zum 01.01.2019 die durch Ausscheiden von Herrn Manfred Hummelsheim vakant werdende Beigeordnetenstelle an (Dezernat II). 2. Lösung Herr Bürgermeister Erwin Esser hat mit Herrn Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf und Herrn Beigeordneten Carsten Walbröhl Einvernehmen über folgende Zuordnung der Geschäftskreise erzielt: a) Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf (Dezernat III): Bauverwaltung und -aufsicht, Zentrale Vergabestelle; Stadtplanung; Immobilienmanagement; Verkehrsflächen (daneben ist er Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH und Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe Wesseling). b) Beigeordneter Carsten Walbröhl (Dezernat II): Soziales, Jugend, Familie (Co-Dezernent); Familien- und Erziehungsberatungsstelle Wesseling und Brühl; Soziale Hilfen und Wohnungswesen; Kinder, Jugend und Familie; Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen. Auf das beigefügte Organigramm wird verwiesen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen keine