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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 246/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 246/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Dijkstra 22.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31.12.2017 Beschlussentwurf: a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2018 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis. b) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling wird gemäß § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 315.526.912,00 Euro und einem Überschuss von 26.695.119,36 Euro festgestellt. c) Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. d) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung: 1. Problem Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 GO NRW ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde am 10.07.2018 vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (Vorlage Nr. 136/2018). Gemäß § 101 GO NRW obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 2. Lösung Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl erfolgten im Zeitraum August bis Oktober 2018. Das Prüfungsergebnis wird abschließend in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie dem Kämmerer durch die örtliche Rechnungsprüfung übermittelt. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 endet mit folgendem Ergebnis: Ergebnis des Vorjahres Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis 108.006.973,41 -104.318.874,24 3.688.099,17 -20.979,09 3.667.120,08 0 3.667.120,08 Ergebnis des Haushaltsjahres 2017 130.936.590,93 -110.415.378,03 20.521.212,90 6.173.906,46 26.695.119,36 0 26.695.119,36 Die Bilanz stellt sich wie folgt dar: Aktiva Anlagevermögen 236.431.875,14 Umlaufvermögen 76.650.497,64 Akt. Rechnungsabgrenzung Summe 2.444.539,22 315.526.912,00 Passiva Eigenkapital Davon Jahresüberschuss Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Summe 140.883.153,69 26.695.119,36 52.472.034,92 70.377.660,78 46.165.161,51 5.628.901,10 315.526.912,00 Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 28.11.2018 folgendes: Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl erstellten Prüfungsbericht in vollem Umfang zu. Er schließt sich den von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerken zu den Jahresabschlüssen zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling sowie der beiden Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ an und erteilt den beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. 2. Dem Rat wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen: a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2018 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis. b) Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling wird gemäß § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 315.526.912,00 Euro und einem Überschuss von 26.695.119,36 Euro festgestellt. c) Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. d) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.