Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
246/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Dijkstra
22.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Jahresabschluss der Stadt Wesseling zum 31.12.2017
Beschlussentwurf:
a)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2018 zur Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis.
b)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling wird gemäß § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 315.526.912,00 Euro und einem Überschuss von 26.695.119,36 Euro festgestellt.
c)
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
d)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 GO NRW ein Jahresabschluss aufzustellen. Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde am 10.07.2018 vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (Vorlage Nr. 136/2018). Gemäß § 101 GO NRW obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung.
2. Lösung
Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl erfolgten im Zeitraum August
bis Oktober 2018. Das Prüfungsergebnis wird abschließend in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst
und allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie dem Kämmerer durch die örtliche Rechnungsprüfung
übermittelt.
Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 endet mit folgendem Ergebnis:
Ergebnis des Vorjahres
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
108.006.973,41
-104.318.874,24
3.688.099,17
-20.979,09
3.667.120,08
0
3.667.120,08
Ergebnis des Haushaltsjahres 2017
130.936.590,93
-110.415.378,03
20.521.212,90
6.173.906,46
26.695.119,36
0
26.695.119,36
Die Bilanz stellt sich wie folgt dar:
Aktiva
Anlagevermögen
236.431.875,14
Umlaufvermögen
76.650.497,64
Akt. Rechnungsabgrenzung
Summe
2.444.539,22
315.526.912,00
Passiva
Eigenkapital
Davon Jahresüberschuss
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Summe
140.883.153,69
26.695.119,36
52.472.034,92
70.377.660,78
46.165.161,51
5.628.901,10
315.526.912,00
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 28.11.2018 folgendes:
Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl erstellten Prüfungsbericht in vollem Umfang zu. Er schließt sich den von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerken zu den Jahresabschlüssen zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling
sowie der beiden Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz –
Wesselinger Medienstiftung“ an und erteilt den beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk.
2.
Dem Rat wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2018 zur Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis.
b)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Wesseling wird gemäß § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 315.526.912,00 Euro und einem Überschuss von 26.695.119,36 Euro festgestellt.
c)
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
d)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.