Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
302/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushalt 2019/2020 Stellenplan
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 302/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
22.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushalt 2019/2020 Stellenplan
Beschlussentwurf:
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Stellenplan (Seiten 1 – 8) wird beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verwaltung hat nach den §§ 1 und 8 der Gemeindehaushaltsverordnung den Stellenplan 2019/2020 als
Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen.
2. Lösung
Die Verwaltung überreicht hiermit den Stellenplan 2019/2020.
Der Hauptausschuss berät in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 (Vorlage 301/2018) den Stellenplan.
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage ist das Ergebnis der Beratungen im Hauptausschuss noch
nicht bekannt.
3. Alternativen
Kein Vorschlag.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten und Vorsorgeaufwendungen (ausgewiesen im Haushaltsbuch 2019/2020, Fach 5) betragen für das Jahr 2019 23.443.500,00 € und für das Jahr 2020 24.213.700,00 € gegenüber
22.817.900,00 € für das Jahr 2018. Dies ist ein Aufschlag um zunächst 625.600,00 € (2019) und dann um
770.200,00 € (2020).
Diese Kostensteigerung ist insbesondere bedingt durch die Verhandlungsergebnisse der Tarifrunde 2018
vom 18.04.2018. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 30 Monaten vom 01. März 2018 bis zum 31.
August 2020). Die Eckpunkte des Tarifvertrages wurden bei der Berechnung eingezogen:
Die Kalkulation für die Jahre 2019 und 2020 basiert auf den Ausgaben im Jahr 2018 und berücksichtigt
die zum jetzigen Zeitpunkt feststehenden Veränderungen. Ab April 2019 wird eine Tariferhöhung für die
Beschäftigten in Höhe von 3,1 % berücksichtigt, ab März 2020 in Höhe von 1,06 % und ab August 2020
in Höhe von 1,5 %.
Für die Beamten wurde eine Besoldungserhöhung ab April 2019 in Höhe von 2,9 % und ab Januar 2020
in Höhe von 2,7 % berücksichtigt.
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte sind ab dem 1. März 2018 um 50,00 € monatlich gestiegen
und steigen ab dem 1. März 2019 um weitere 50,00 € pro Monat.
Höhere Aufwendungen für die Versorgungskasse und Sozialversicherung der Beschäftigten.
Höhere Aufwendungen für Beihilfen im Krankheitsfall für Beamte.
Herabsetzungen von Pensions- und Beihilferückstellungen für die Pensionäre.
Weiterhin wird berücksichtigt, dass ab dem 01.01.2019 die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen paritätisch auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden. Mithin wird eine sozialversicherungsrechtliche Mehrlast in Höhe von 0,5 % angenommen.
Vorrückungen innerhalb der Erfahrungsstufen, Höhergruppierungen bzw. Beförderungen.
Zum jetzigen Zeitpunkt feststehende Änderungen im Personalbestand.
Alle Auswirkungen sind sowohl im Stellenplan 2019/2020, als auch bei der Kalkulation der Personalkosten
berücksichtigt.