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Beschlussvorlage (Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 310/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Recht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 310/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weik 06.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die bisherige Aufteilung der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II vom 25.01.1972 (Vorlage 2210/72), die eine Trennlinie der Bezirke durch die Straßen Bahnhofstraße, Flach-Fengler-Straße, Keldenicher Straße und Sechtemer Straße zur Folge hatte, hat im Grenzbereich teilweise zu Irritationen geführt, da jeweils zwischen nördlicher und südlicher Straßenseite unterschieden werden musste. Zudem ist es durch Neubaugebiete im Stadtgebiet zu einer ungleichen Bevölkerungszahl in den jeweiligen Bezirken gekommen. 2. Lösung Der Rat beschließt gemäß § 1 Absatz 2 Schiedsamtsgesetz eine Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke. Der neue Schiedsamtsbezirk Wesseling I umfasst zukünftig das Stadtgebiet westlich der BAB 555, der neue Schiedsamtsbezirk Wesseling II das Stadtgebiet östlich der BAB 555. 3. Alternativen Keine Neueinteilung. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.