Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
310/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Recht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 310/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weik
06.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die bisherige Aufteilung der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II vom 25.01.1972 (Vorlage
2210/72), die eine Trennlinie der Bezirke durch die Straßen Bahnhofstraße, Flach-Fengler-Straße, Keldenicher Straße und Sechtemer Straße zur Folge hatte, hat im Grenzbereich teilweise zu Irritationen geführt, da
jeweils zwischen nördlicher und südlicher Straßenseite unterschieden werden musste. Zudem ist es durch
Neubaugebiete im Stadtgebiet zu einer ungleichen Bevölkerungszahl in den jeweiligen Bezirken gekommen.
2. Lösung
Der Rat beschließt gemäß § 1 Absatz 2 Schiedsamtsgesetz eine Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke. Der
neue Schiedsamtsbezirk Wesseling I umfasst zukünftig das Stadtgebiet westlich der BAB 555, der neue
Schiedsamtsbezirk Wesseling II das Stadtgebiet östlich der BAB 555.
3. Alternativen
Keine Neueinteilung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.