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Beschlussvorlage (Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Beschlussvorlage (Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II) Beschlussvorlage (Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II) Beschlussvorlage (Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 311/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Recht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 311/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weik 06.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Neuwahlen für die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II Aufgrund der Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke ist auch eine Neuwahl der Schiedspersonen erforderlich. 2. Lösung Gemäß § 2 Abs. 1 Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 2. unter Betreuung steht. Schiedsperson sollte gem. § 2 Abs. 3 SchAG NW nicht sein, wer 1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, 2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat, 3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Es haben sich folgende Person beworben: Schiedsamtbezirk Wesseling I Herr Klaus Schöneberger Mertener Str. 14 50389 Wesseling Schiedsamtsbezirk Wesseling II Frau Marlene von der Laage Oberwesselinger Str. 43 50389 Wesseling 3. Alternativen Entfällt. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.