Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
26.11.18, 17:06
Aktualisiert
26.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
311/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Recht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 311/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weik
06.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Neuwahlen der Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Neuwahlen für die Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Wesseling I und Wesseling II
Aufgrund der Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke ist auch eine Neuwahl der Schiedspersonen erforderlich.
2. Lösung
Gemäß § 2 Abs. 1 Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(SchAG NRW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2. unter Betreuung steht.
Schiedsperson sollte gem. § 2 Abs. 3 SchAG NW nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein
Vermögen beschränkt ist.
Es haben sich folgende Person beworben:
Schiedsamtbezirk Wesseling I
Herr Klaus Schöneberger
Mertener Str. 14
50389 Wesseling
Schiedsamtsbezirk Wesseling II
Frau Marlene von der Laage
Oberwesselinger Str. 43
50389 Wesseling
3. Alternativen
Entfällt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.