Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
216 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
27.11.18, 13:02
Aktualisiert
28.11.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 1050 /X.L. Z.1
Datum: 27.11.2018
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die 1. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 11.10.2011 den
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim beschlossen. Gemäß §3 (3)
sind Brandschutzbedarfspläne spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben.
Mit Vorlage 1050 /X.L. wurde der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes mit folgendem Beschlussvorschlag eingebracht:
„Der Gemeinderat stellt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan auf
der Grundlage des beigefügten Entwurfes formal fest. Bis zur Sitzung des Gemeinderates eingehende Anregungen und Bedenken sind im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.“
In der Sitzung des Bauausschusses am 13.11.2018 hatte der Bürgermeister bereits ausgeführt, dass der Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes inzwischen mit der zuständigen Fachbehörde besprochen wurde. Neben redaktionellen Änderungen, die im nunmehr als Anlage beigefügten Entwurf
eingearbeitet sind, hat der Kreisbrandmeister zwei wesentliche Anmerkungen
zum Entwurf vorgetragen:
-
Schutzzieldefinition
Die Auswertung der statistikrelevanten Einsätze hat im Ergebnis einen Erreichungsgrad von 73 % ergeben. Dieser Wert ist unter den Voraussetzungen, die im ländlichen Raum für Einsätze gegeben sind, als durchaus
gut zu bezeichnen.
Ziel ist es immer, die geforderten Hilfsfristen annähernd bei allen Einsätzen
an jedem Ort innerhalb des Gemeindegebietes und zu jeder Tages- und
Nachtzeit zu erfüllen. Durch die im Brandschutzbedarfsplan aufgezeigten
Maßnahmen sind weitere Verbesserungen anzustreben, das Schutzziel
wurde daher auf 80% definiert.
Durch die prozentuale Festlegung des Schutzzieles wird die vom Kreisbrandmeister geforderte Prüffähigkeit des Brandschutzbedarfsplanes abschließend ermöglicht.
-
Vorbeugender Brandschutz
Die Thematik vorbeugender Brandschutz wurde im vorgelegten Entwurf
nicht zentral behandelt. Die Ausführungen zum vorbeugenden Brandschutz
wurden unter Ziffer 7.12. ergänzt.
3
Neben der Fachbehörde wurde der Entwurf wie in Vorlage 1050 /X.L. beschrieben
auch der Wehrleitung und den Löschgruppen zugeleitet. Bis auf redaktionelle
Anmerkungen, die nunmehr eingearbeitet sind, wurden durch die Beteiligten keine Eingaben gemacht.
Es wird empfohlen, die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister