Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
89 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 07.11.2018 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Rö. Vorlagennummer: VL-220/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2019 Sachdarstellung: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen in den Ortsteilen Langerwehe, Jüngersdorf und Stütgerloch für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben. Eine Öffnung der Verkaufsstellen außerhalb dieser Ortsteile entspricht nicht den Voraussetzungen des LÖG NRW, da die erforderliche Nähe zu den Veranstaltungen nicht vorliegt. In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden: 05. Mai 2019 – Frühlingsfest der Gemeinde (für die Ortsteile Langerwehe, Jüngersdorf und Stütgerloch) 07. Juli 2019 – Sommerfest (für die Ortsteile Langerwehe, Jüngersdorf und Stütgerloch) 01. Dezember 2019 – Töpfermarkt (nur für Langerwehe) Das öffentliche Interesse an der Öffnung in den o.g. Ortsteilen liegt vor, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW erfüllt sind. Bei den Veranstaltungen handelt es sich um kulturelle Anlässe, die seit vielen Jahren in gleichem Maße durchgeführt werden. Zwar besteht ein Umsatz- und Erwerbsinteresse der lokalen Handelsbetriebe, jedoch steht dieses nicht im Vordergrund sondern stellt lediglich eine wichtige Begleitung zu den in Vorbereitung befindlichen Veranstaltungen an diesen Tagen. Drucksache VL-220/2018 Seite - 2 - Dem § 6 Abs. 4 LÖG NRW folgend, sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer zu hören. Aufgrund der durchgeführten Anhörungen wurden folgende Einlassungen vorgetragen: Industrie- und Handelskammer (E-Mail vom 09.11.2018): Sehr geehrter Herr Rösler, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 7.11.18. Aus Sicht der IHK Aachen bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen in Langerwehe an den drei genannten Sonntagen. Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung keine abschließende Beurteilung vornehmen können. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen International, Verkehr und Handel Monika Frohn Gruppenleiterin Verdi (Schreiben vom 09.11.2018, eingegangen am 12.11.2018): Siehe Anlage Entgegen den Ausführungen der Gewerkschaft verdi ist die gerichtliche Nachprüfbarkeit des Vorliegens eines Sachgrundes gewährleistet. Entsprechende Informationen zu Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltungen werden rechtzeitig mit der IV Pro sowie dem Töpfereimuseum abgeklärt; diesbezüglich hat es bereits erste Gespräche mit Herrn Herten von der IV Pro gegeben. Eine Verpflichtung, diese Informationen oder weitere Begründungen der Gewerkschaft verdi zur Verfügung zu stellen, geht aus dem LÖG NRW nicht hervor. Auch besteht keine rechtliche Veranlassung, eine Erlaubnis oder Freigabe seitens der verdi zu erwirken. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, nicht auf die Drohung der Gewerkschaft verdi einzugehen, das Schreiben unkommentiert zu lassen und weiteren Maßnahmen, sofern diese tatsächlich ergriffen werden sollten, zu gegebener Zeit entsprechend zu begegnen. Seitens der evangelischen Kirchengemeinde, der katholischen Kirche und der Handwerkskammer Aachen wurden innerhalb der Anhörungsfrist keine Einlassungen vorgetragen. Drucksache VL-220/2018 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 3 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ keine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Langerwehe den Beschluss der vorgenannten ordnungsbehördlichen Verordnung. Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.g. ordnungsbehördliche Verordnung. Der Bürgermeister (Göbbels)