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Beschlussvorlage (Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen; hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Beschlussvorlage (Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen;
hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen;
hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 600-36 Mie. Vorlagennummer: VL-237/2018 Langerwehe, den 21.11.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen; hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion Sachdarstellung: Mit E-Mail vom 04.11.2018 hat die SPD/FDP-Fraktion den beigefügten Antrag auf Erlass einer Resolution zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen eingereicht. Der Antrag wird in der Sitzung erläutert. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat zwischenzeitlich über die jeweils zuständigen Kommunalaufsichten Hinweise zum Umgang mit der Thematik gegeben. Darin wird klargestellt, dass die derzeitige Diskussion über die Abschaffung der Straßenbaubeiträgen nicht dazu führen darf, dass auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis zur endgültigen Entscheidung über die vom Bund der Steuerzahler initiierte Volksinitiative und den Gesetzesantrag der SPD-Faktion verzichtet wird. Vielmehr seien Gesetze bis zu ihrem Außerkrafttreten anzuwenden. Die E-Mail ist zur Information ebenfalls als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ -Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Resolution der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu überreichen: 2. Der Rat beschließt, folgende Resolution der Staatskanzlei des Landes NordrheinWestfalen zu überreichen: Drucksache VL-237/2018 Seite - 2 - Der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW wird dahingehend geändert, dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit die Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen zu kompensieren. Der Bürgermeister (Göbbels)