Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 23.11.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Kr.
Vorlagennummer: VL-240/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Die derzeitige Gebührensatzung der Gemeinde Langerwehe datiert vom 12.12.2002.
Durch die Änderungen des Landeswassergesetz NRW vom 16.07.2016 und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 8. Dezember 2017 ist eine Überarbeitung der Gebührensatzung der Gemeinde Langerwehe erforderlich.
Die als Anlage beigefügte Entwurfsfassung der Gebührensatzung wurde in nicht unerheblichen Teilen überarbeitet und basiert auf der Grundlage des Musters des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes, welches mit dem Ministerium für Inneres
und Kommunales des Landes NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal Agentur NRW
abgestimmt wurde.
Zur Gebührenkalkulation 2019: Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der
Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen
oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind Kosten, die durch das
veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen anerkannten Kosten.
Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist
hinzuweisen:
a)
Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt -wie bisher- nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
b)
Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit einem Zinssatz von 6,24 %
vorgenommen (Vorjahr 6,5%).
Drucksache VL-240/2018
Seite - 2 -
c)
Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2019 ist der voraussichtliche Wasserverbrauch des Jahres 2018 geschätzt worden und mit den Vorjahresverbräuchen
eine Prognose für 2019 getroffen wurden (Durchschnittsermittlung).
d)
Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen
sind aktualisiert worden.
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt. Die errechneten Gebührensätze
belaufen sich auf:
3,29 € pro m³ Schmutzwasser (Vorjahr 3,29 €) und
0,62 € pro m² befestigte Fläche (Vorjahr 0,60 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
s. Anlage (Gebührenkalkulation 2019)
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
den Erlass der Gebührensatzung in der beratenen Entwurfsfassung mit folgender
Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01.01.2019 in § 5 der Satzung:
a)
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug
3,29 €.
b)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener
bebauter und befestigter Grundstücksfläche
0,62 €.
Der Bürgermeister