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Beschlussvorlage (Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Beschlussvorlage (Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe) Beschlussvorlage (Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.11.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: Kr. Vorlagennummer: VL-240/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe Sachdarstellung: Die derzeitige Gebührensatzung der Gemeinde Langerwehe datiert vom 12.12.2002. Durch die Änderungen des Landeswassergesetz NRW vom 16.07.2016 und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 8. Dezember 2017 ist eine Überarbeitung der Gebührensatzung der Gemeinde Langerwehe erforderlich. Die als Anlage beigefügte Entwurfsfassung der Gebührensatzung wurde in nicht unerheblichen Teilen überarbeitet und basiert auf der Grundlage des Musters des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes, welches mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal Agentur NRW abgestimmt wurde. Zur Gebührenkalkulation 2019: Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten Kosten. Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist hinzuweisen: a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt -wie bisher- nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. b) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit einem Zinssatz von 6,24 % vorgenommen (Vorjahr 6,5%). Drucksache VL-240/2018 Seite - 2 - c) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2019 ist der voraussichtliche Wasserverbrauch des Jahres 2018 geschätzt worden und mit den Vorjahresverbräuchen eine Prognose für 2019 getroffen wurden (Durchschnittsermittlung). d) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind aktualisiert worden. Die Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt. Die errechneten Gebührensätze belaufen sich auf: 3,29 € pro m³ Schmutzwasser (Vorjahr 3,29 €) und 0,62 € pro m² befestigte Fläche (Vorjahr 0,60 €). Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ s. Anlage (Gebührenkalkulation 2019) Beschlussvorschlag: A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat B) Der Rat beschließt den Erlass der Gebührensatzung in der beratenen Entwurfsfassung mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01.01.2019 in § 5 der Satzung: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 3,29 €. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,62 €. Der Bürgermeister