Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung./ Di.
Vorlagennummer: VL-249/2018
Langerwehe, den 26.11.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Sanierung Kunstrasenplatz Jugendsport Wenau
Sachdarstellung:
In der 16. Sitzung des Schul- und Sportausschusses wurde die Sanierung des Kunstrasenplatzes, hier Austausch des Oberflächenbelages, unter Einbezug der Mittel der
Sportpauschale 2019 in Höhe von 60.000,00€ beraten. Die Maßnahme ist mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von ~200.000,00€ zu veranschlagen. Eine Bereitstellung von
Mittel aus der Sportpauschale soll laut Beschluss des Ausschusses für Schul- und
Sportangelegenheiten in Höhe von jeweils 30.000,00€ in den Jahren 2019 und 2020
erfolgen.
Die Ausschussmitglieder beantragten die Überleitung der Thematik in den Haupt- und
Finanzausschuss, zur Beschlussfassung über die Bereitstellung der geforderten Mittel in
Höhe von 200.000,00€. Es wurde diesbezüglich eine Vorlage mit weiteren Unterlagen
gefordert. Als Anlage beigefügt sind neben verschiedenen Kostenvoranschlägen (Anlage
2-5), eine Ergänzung des Antrages des Jugendsport Wenau vom 04.04.2018 mit einem
Kosten- und Finanzierungskonzept (Anlage 1).
Ebenfalls als Anlage beigefügt ist der Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Anlage 6) sowie
eine schriftliche Stellungnahme vom 23.11.2018 des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zum derzeitigen
Sachstand (Anlage 7). Eine Bewilligung von Fördermittel aus dem Förderprojekt ist
frühestens im Feb/Mrz. 2019 zu erwarten (siehe Anlage 6a). Bezüglich einer Förderschädlichkeit bei vorgezogenen Baubeginn ist den FAQ des Förderprojektes von Sanierung
kommunaler Einrichtungen 2018 unter dem Punkt Zeitrahmen, Punkt 3 zu entnehmen,
dass eine Maßnahme grundsätzlich erst nach Erteilung der Zuwendung begonnen werden
darf. Ausnahmen sind Planung, Bodenuntersuchung, Grunderwerb sowie Herrichten.
Näheres wird in den Koordinierungsgesprächen festgelegt, welche voraussichtlich ab
März 2019 stattfinden.
Über das im Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten angesprochenen Förderprogram des Landes 2019 konnten zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten Informationen herangezogen werden, Förderrichtlinien o.ä. sind derzeit nicht veröffentlicht.
Drucksache VL-249/2018
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Um eine Umsetzung der Maßnahme, unabhängig einer möglichen Förderung durch
Bundes- oder Landesmittel, zu gewährleisten ist ein Betrag in Höhe von 140.000,00€ im
Haushalt 2019 zu veranschlagen.
Die CDU-Fraktion forderte weiterhin die Aufstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Sport- und Turnhallen. Die Maßnahmen gehen aus der
Liste der zukünftigen Investitionen hervor, diese ist als Anlage angefügt (Anlage 8)
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Bei einer Finanzierung der Maßnahme über Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von
60.000,00€ ist im allgemeinen Haushalt ein weiterer Betrag in Höhe von 140.000,00€ für
das Jahr 2019 einzubringen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über eine Empfehlung an den Rat.
Der Bürgermeister
(Göbbels)