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Beschlussvorlage (Sanierung Kunstrasenplatz Jugendsport Wenau)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
27.11.18, 12:17
Aktualisiert
27.11.18, 12:17
Beschlussvorlage (Sanierung Kunstrasenplatz Jugendsport Wenau) Beschlussvorlage (Sanierung Kunstrasenplatz Jugendsport Wenau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung./ Di. Vorlagennummer: VL-249/2018 Langerwehe, den 26.11.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Sanierung Kunstrasenplatz Jugendsport Wenau Sachdarstellung: In der 16. Sitzung des Schul- und Sportausschusses wurde die Sanierung des Kunstrasenplatzes, hier Austausch des Oberflächenbelages, unter Einbezug der Mittel der Sportpauschale 2019 in Höhe von 60.000,00€ beraten. Die Maßnahme ist mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ~200.000,00€ zu veranschlagen. Eine Bereitstellung von Mittel aus der Sportpauschale soll laut Beschluss des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten in Höhe von jeweils 30.000,00€ in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Die Ausschussmitglieder beantragten die Überleitung der Thematik in den Haupt- und Finanzausschuss, zur Beschlussfassung über die Bereitstellung der geforderten Mittel in Höhe von 200.000,00€. Es wurde diesbezüglich eine Vorlage mit weiteren Unterlagen gefordert. Als Anlage beigefügt sind neben verschiedenen Kostenvoranschlägen (Anlage 2-5), eine Ergänzung des Antrages des Jugendsport Wenau vom 04.04.2018 mit einem Kosten- und Finanzierungskonzept (Anlage 1). Ebenfalls als Anlage beigefügt ist der Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Anlage 6) sowie eine schriftliche Stellungnahme vom 23.11.2018 des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zum derzeitigen Sachstand (Anlage 7). Eine Bewilligung von Fördermittel aus dem Förderprojekt ist frühestens im Feb/Mrz. 2019 zu erwarten (siehe Anlage 6a). Bezüglich einer Förderschädlichkeit bei vorgezogenen Baubeginn ist den FAQ des Förderprojektes von Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 unter dem Punkt Zeitrahmen, Punkt 3 zu entnehmen, dass eine Maßnahme grundsätzlich erst nach Erteilung der Zuwendung begonnen werden darf. Ausnahmen sind Planung, Bodenuntersuchung, Grunderwerb sowie Herrichten. Näheres wird in den Koordinierungsgesprächen festgelegt, welche voraussichtlich ab März 2019 stattfinden. Über das im Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten angesprochenen Förderprogram des Landes 2019 konnten zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten Informationen herangezogen werden, Förderrichtlinien o.ä. sind derzeit nicht veröffentlicht. Drucksache VL-249/2018 Seite - 2 - Um eine Umsetzung der Maßnahme, unabhängig einer möglichen Förderung durch Bundes- oder Landesmittel, zu gewährleisten ist ein Betrag in Höhe von 140.000,00€ im Haushalt 2019 zu veranschlagen. Die CDU-Fraktion forderte weiterhin die Aufstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Sport- und Turnhallen. Die Maßnahmen gehen aus der Liste der zukünftigen Investitionen hervor, diese ist als Anlage angefügt (Anlage 8) Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Bei einer Finanzierung der Maßnahme über Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 60.000,00€ ist im allgemeinen Haushalt ein weiterer Betrag in Höhe von 140.000,00€ für das Jahr 2019 einzubringen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über eine Empfehlung an den Rat. Der Bürgermeister (Göbbels)