Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322544.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 03:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0161/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
28.11.2018
Besondere Dienstleistungen des Aachener Stadtbetriebs für die
Bezirke
Aufwertung Spielplatz Freiherrenstraße; Antrag der SPD-BF vom
18.06.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebs zur
Kenntnis.
Der Antrag der SPD BF vom 18.06.2018 gilt somit als behandelt.
Dr. Markus Kremer
(Beigeordneter)
Vorlage E 18/0161/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Seit 2017 stehen den Bezirken B 0 bis B 6 aus dem Zuschuss der Stadt Aachen an den Aachener
Stadtbetrieb insgesamt 70.000 EUR zur Verfügung, mit denen Leistungen, welche über den
Gegenstand in § 2 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes hinausgehen, abgegolten
werden können. Im Jahr 2018 umfasste dies im Bezirk Richterich beispielsweise das Abschmücken
des Weihnachtsbaumes, die Wartung und örtliche Versetzung der Tempolimit-Anzeigen, die Vor- und
Nachbereitung des Neujahrsempfangs und die Bepflanzung der Blumenkästen am Bezirksamt. Bis
Ende September entstanden hierfür Aufwendungen in Höhe von ca. 1.800 EUR. Weiterhin ist in
diesem Jahr noch der Kauf von drei Weihnachtsbäumen (Nordmanntannen) mit einer Größe von 6,50
– 7,00 m, als auch das Aufstellen und Schmücken im Bezirk durch den Aachener Stadtbetrieb
geplant.
Reparaturen von Spielgeräten sowie die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze sind eine
grundsätzliche Aufgabe des Aachener Stadtbetriebes. Er hat für verkehrssichere Spielgeräte und die
Grünflächenpflege auf den Spielplätzen zu sorgen. Eine Verwendung des Sonderbudgets ist dafür
nicht erforderlich.
Umgestaltungen und Verschönerungen, welche Planungsleistungen oder den Kauf neuer Spielgeräte
(investive Ausgaben) zur Folge haben, können nicht aus Mitteln des Sonderbudgets erfolgen, da
diese rein konsumtiv sind. Eine planerische Überarbeitung des Spielplatzes in der Freiherrnstraße
erfolgt durch den Fachbereich Umwelt, FB 36/40 und müsste im Haushalt der Stadt Aachen
entsprechend etatisiert werden. Dort würden auch in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule, FB 45, zudem im Bedarfsfall zusätzliche Mittel für neue Spielgeräte eingestellt
werden. Der Aachener Stadtbetrieb wird anschließend mit der Pflege des Spielplatzes und der
Wartung der Spielgeräte beauftragt.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 18.06.2018
Vorlage E 18/0161/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2018
Seite: 2/2
Besondere Dienstleistungen des Aachener Stadtbetriebs für die Bezirke,
Aufwertung Spielplatz Freiherrenstraße; Antrag der SPD-BF vom 18.06.2018
Seit 2017 stehen den Bezirken B 0 bis B 6 aus dem Zuschuss der Stadt Aachen an den Aachener Stadtbetrieb
insgesamt 70.000 EUR zur Verfügung, mit denen Leistungen, welche über den Gegenstand in § 2 der
Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes hinausgehen, abgegolten werden können. Im Jahr 2018 umfasste
dies im Bezirk Richterich beispielsweise das Abschmücken des Weihnachtsbaumes, die Wartung und örtliche
Versetzung der Tempolimit-Anzeigen, die Vor- und Nachbereitung des Neujahrsempfangs und die Bepflanzung
der Blumenkästen am Bezirksamt. Bis Ende September entstanden hierfür Aufwendungen in Höhe von ca. 1.800
EUR. Weiterhin ist in diesem Jahr noch der Kauf von drei Weihnachtsbäumen (Nordmanntannen) mit einer
Größe von 6,50 – 7,00 m, als auch das Aufstellen und Schmücken im Bezirk durch den Aachener Stadtbetrieb
geplant.
Reparaturen von Spielgeräten sowie die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze sind eine grundsätzliche
Aufgabe des Aachener Stadtbetriebes. Er hat für verkehrssichere Spielgeräte und die Grünflächenpflege auf den
Spielplätzen zu sorgen. Eine Verwendung des Sonderbudgets ist dafür nicht erforderlich.
Umgestaltungen und Verschönerungen, welche Planungsleistungen oder den Kauf neuer Spielgeräte (investive
Ausgaben) zur Folge haben, können nicht aus Mitteln des Sonderbudgets erfolgen, da diese rein konsumtiv sind.
Eine planerische Überarbeitung des Spielplatzes in der Freiherrnstraße erfolgt durch den Fachbereich Umwelt,
FB 36/40 und müsste im Haushalt der Stadt Aachen entsprechend etatisiert werden. Dort würden auch in
Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45, zudem im Bedarfsfall zusätzliche Mittel für
neue Spielgeräte eingestellt werden. Der Aachener Stadtbetrieb wird anschließend mit der Pflege des
Spielplatzes und der Wartung der Spielgeräte beauftragt.
Beschlussempfehlung: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen des Aachener
Stadtbetriebs zur Kenntnis.