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Beschlusstext (Abwassergebuehren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
68 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
28.11.18, 18:01
Aktualisiert
28.11.18, 18:01
Beschlusstext (Abwassergebuehren)

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Inhalt der Datei

11. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), der § 1, 2, 4, 6, 7 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) und des § 2 des Nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetz (Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen - AbwAG NRW) vom 08. Juli 2016 (GV. NRW, S. 559, 590), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ______ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11 (Schmutzwassergebühr) Absatz 9 erhält folgende Fassung: (9) Die Gebühr beträgt je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser jährlich 3,76 Euro. Artikel 2 § 12 Niederschlagswassergebühr; Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Absatz 1 Satz 1 jährlich 0,81 Euro. Bei Straßenbaulastträgern beträgt die Gebühr für jeden Quadratmeter Straßenfläche jährlich 0,81 Euro. Artikel 8 Inkrafttreten Diese 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 tritt am 01.01.2019 in Kraft. -1-