Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 09:02
Aktualisiert
29.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1030 /X.L.
Datum: 29.11.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anregungen und Beschwerden gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den nachfolgenden Sachverhalt zum beigefügten Schreiben vom
04.10.2018 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20.03.2018 hatte der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim
zur Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Engelgauer Weg 5 in
Nettersheim eine Förderung in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten vom
13.934,90 € bewilligt. Im Vorfeld wurde mit der Eigentümerin eine Beratung vor
Ort durchgeführt, bei der die geplante Gestaltungsmaßnahme im Detail besprochen wurde. Dabei wurde seitens der Gemeinde empfohlen, im Hauseingangsbereich eine Gestaltung durch Kombination mit Basaltpflastersteinen und Kopfsteinpflaster zu wählen, damit eine ausreichend rutschfeste Wegefläche entsteht.
Es trifft zu, dass die Eigentümerin vor Arbeitsausführung nochmals telefonisch
Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen hat, um die seinerzeitigen Abstimmungen zu besprechen, wobei auch Alternativen zur Verwendung von Kopfsteinpflaster angesprochen wurden.
Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme wurden entsprechende Fotos vorgelegt, aus denen erkennbar ist, dass die Neugestaltung der
gesamten Hoffläche sowie des Einfahrts- und Eingangsbereich mit einheitlichem
Pflaster ohne Gestaltungselemente vorgenommen wurde, so dass sich eine monotone Hoffläche darstellt. Aufgrund dessen wurde der Zuwendungsempfängerin
zunächst nur eine Teilzuwendung in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt, um vor Ort
die Gesamtmaßnahme in Augenschein zu nehmen, was zwischenzeitlich erfolgt
ist. Aufgrund der noch vorgesehenen Bepflanzungen auf dem Grundstück, die
nach Darstellung der Eigentümerin zur passenden Pflanzzeit noch erfolgen sollen,
wird eine optische Aufwertung der Hausvorfläche erreicht.
3
Unabhängig hiervon wurden mit Ausführung der Pflasterarbeiten die im Kostenvorschlag dargestellten Aufwendungen erreicht, so dass die Restzahlung der Zuwendung an die Antragstellerin vorgesehen ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister