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Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
28.11.18, 13:17
Aktualisiert
28.11.18, 13:17
Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich
hier: Grundsatzbeschluss) Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich
hier: Grundsatzbeschluss) Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich
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hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 666.18 Datum: 27.11.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 04.12.2018 Stadtrat 18.12.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich hier: Grundsatzbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Dieken gez. Mackeprang gez. Denny gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Lemke Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. Das im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 11.09.2018 vorgestellte städtebauliche Konzept vom 20.08.2018 des Projektentwicklers -Deutsche Reihenhaus-als Grundlage für das künftige Bebauungsplanverfahren zum BP TÜ 365 „Maximilianstraße“ weiter zu verfolgen. 2. Die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieses Plankonzeptes die Bauleitplanverfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes „Maximilianstraße“ und des Bebauungsplanverfahrens TÜ 365 „Maximilianstraße“ in einer der nächsten Ausschusssitzungen einzuleiten. 3. Einen städtebaulichen Vertrag (Planvereinbarung) mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Beschlussvorlage 666.18 Seite 2 Begründung: Die DRH hatte mit Schreiben vom 14.09.2017 den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Maximilianstraße in Kerpen-Türnich gestellt. Das Planungskonzept vom 14.09.2017 sah 2 freistehende EFH (Eigentümer an der Maximilianstraße), 45 RH (DRH), 22 DHH (Bereich der frei verkäuflichen Grundstücke) und ca. 25 Wohnungen im Geschosswohnungsbau vor. Im Rahmen der Qualifizierung der Planung der -Deutschen Reihenhaus- (DRH) durch die Verwaltung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 19.12.2017 folgende Empfehlungen ausgesprochen: 1. 2. 3. Eine Überarbeitung des Konzeptes hinsichtlich der Wohnform und der Wohndichte. Keinen neuen Kindergarten in diesem Gebiet zu bauen. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung sollte auf Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes Gespräche mit dem Vorhabenträger aufnehmen und das Ergebnis dem PA/Rat in einer der nächsten Sitzungen vorstellen. Nach dem Gespräch mit der DRH wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet mit dem Ergebnis, dass die Gesamtzahl der Wohneinheiten mit 45 WE gleich geblieben ist. Ein Teil der Reihenhäuser wurde von 4er-Gruppen in 3er-Gruppen umgewandelt. Am südlichen Rand des Plangebietes (frei verkäufliche Grundstücke) wurden die 22 DHH nun in 8 DHH und 8 freistehende EFH geändert. Der Anteil an WE im Geschosswohnungsbau blieb unverändert. Es wurden statt zwei großer Baukörper vier kleine Baukörper dargestellt. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen fasste am 04.07.2018 den Beschluss, dass die Verdichtung der Bebauung sichtbar zu reduzieren sei und auf den Bau von Reihenhäusern weitestgehend verzichtet werden sollte und stattdessen DHH vorgesehen werden. Die Verwaltung nahm nochmals Gespräche mit der DRH auf, mit der Vorgabe die Baudichte des Plangebietes deutlich zu reduzieren. In dem vorgelegten überarbeiteten Konzept vom 20.08.2018 wurde das städtebauliche Konzept nur geringfügig geändert. Es entfiel ein RH einer 4er-Gruppe an der Haupterschließungsstraße. Seitens der DRH wurde erläutert, dass der Haustyp „Doppelhaus“ nicht angeboten werde und eine Reduzierung der Wohneinheiten wirtschaftlich nicht darstellbar sei, da aufgrund der Altlastensituation – insbesondere im Bereich der frei bebaubaren Grundstücke u.a. sehr hohe Entsorgungskosten zu leisten seien. Es wurde ergänzt, dass sich der Anteil an WE im Geschosswohnungsbau auf 32 WE erhöht hat. Es sollen im Erdgeschoss der vier Baukörper kleinere Wohnungen entstehen. Das Gespräch führte aus Sicht der Verwaltung zu keinem Ergebnis im Sinne des Beschlusses des Rates. Seitens der DRH wurde darum gebeten im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 11.09.2018 anhand einer Power Point Präsentation die überarbeitete Fassung und die Kostensituation vorstellen und erläutern zu dürfen. Herr Kliem und Frau Kück (DRH) stellten am 11.09.2018 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die überarbeitete Fassung ihres städtebaulichen Konzeptes vom 20.08.2018 vor und erläuterten die Kostensituation. Der Ausschuss hat die Ausführungen der Deutschen Reihenhaus- zur Kenntnis genommen. Die Präsentation wurde den Fraktionen zur internen Beratung zur Verfügung gestellt. Beschlussvorlage 666.18 Seite 3 Von zwei Fraktionen hat die Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass das Projekt in der am 11.09.2018 vorgestellten Variante fortgeführt werden sollte und die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet werden sollen. Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Beschlussvorlage 666.18 Seite 4