Daten
Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
28.11.18, 13:17
Aktualisiert
28.11.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 666.18
Datum: 27.11.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
04.12.2018
Stadtrat
18.12.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich
hier: Grundsatzbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Dieken
gez. Mackeprang
gez. Denny
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Lemke
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
Das im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 11.09.2018 vorgestellte
städtebauliche Konzept vom 20.08.2018 des Projektentwicklers -Deutsche Reihenhaus-als
Grundlage für das künftige Bebauungsplanverfahren zum BP TÜ 365 „Maximilianstraße“
weiter zu verfolgen.
2.
Die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage dieses Plankonzeptes die
Bauleitplanverfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes „Maximilianstraße“ und
des Bebauungsplanverfahrens TÜ 365 „Maximilianstraße“ in einer der nächsten
Ausschusssitzungen einzuleiten.
3.
Einen städtebaulichen Vertrag (Planvereinbarung) mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Beschlussvorlage 666.18
Seite 2
Begründung:
Die DRH hatte mit Schreiben vom 14.09.2017 den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Maximilianstraße in Kerpen-Türnich gestellt.
Das Planungskonzept vom 14.09.2017 sah 2 freistehende EFH (Eigentümer an der
Maximilianstraße), 45 RH (DRH), 22 DHH (Bereich der frei verkäuflichen Grundstücke) und ca. 25
Wohnungen im Geschosswohnungsbau vor.
Im Rahmen der Qualifizierung der Planung der -Deutschen Reihenhaus- (DRH) durch die
Verwaltung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 19.12.2017 folgende Empfehlungen
ausgesprochen:
1.
2.
3.
Eine Überarbeitung des Konzeptes hinsichtlich der Wohnform und der Wohndichte.
Keinen neuen Kindergarten in diesem Gebiet zu bauen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung sollte auf Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes
Gespräche mit dem Vorhabenträger aufnehmen und das Ergebnis dem PA/Rat in einer der
nächsten Sitzungen vorstellen.
Nach dem Gespräch mit der DRH wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet mit dem
Ergebnis, dass die Gesamtzahl der Wohneinheiten mit 45 WE gleich geblieben ist. Ein Teil der
Reihenhäuser wurde von 4er-Gruppen in 3er-Gruppen umgewandelt.
Am südlichen Rand des Plangebietes (frei verkäufliche Grundstücke) wurden die 22 DHH nun in 8
DHH und 8 freistehende EFH geändert. Der Anteil an WE im Geschosswohnungsbau blieb
unverändert. Es wurden statt zwei großer Baukörper vier kleine Baukörper dargestellt.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen fasste am 04.07.2018 den Beschluss, dass die Verdichtung der
Bebauung sichtbar zu reduzieren sei und auf den Bau von Reihenhäusern weitestgehend
verzichtet werden sollte und stattdessen DHH vorgesehen werden.
Die Verwaltung nahm nochmals Gespräche mit der DRH auf, mit der Vorgabe die Baudichte des
Plangebietes deutlich zu reduzieren. In dem vorgelegten überarbeiteten Konzept vom 20.08.2018
wurde das städtebauliche Konzept nur geringfügig geändert. Es entfiel ein RH einer 4er-Gruppe
an der Haupterschließungsstraße. Seitens der DRH wurde erläutert, dass der Haustyp
„Doppelhaus“ nicht angeboten werde und eine Reduzierung der Wohneinheiten wirtschaftlich
nicht darstellbar sei, da aufgrund der Altlastensituation – insbesondere im Bereich der frei
bebaubaren Grundstücke u.a. sehr hohe Entsorgungskosten zu leisten seien.
Es wurde ergänzt, dass sich der Anteil an WE im Geschosswohnungsbau auf 32 WE erhöht hat.
Es sollen im Erdgeschoss der vier Baukörper kleinere Wohnungen entstehen.
Das Gespräch führte aus Sicht der Verwaltung zu keinem Ergebnis im Sinne des Beschlusses des
Rates. Seitens der DRH wurde darum gebeten im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am
11.09.2018 anhand einer Power Point Präsentation die überarbeitete Fassung und die
Kostensituation vorstellen und erläutern zu dürfen.
Herr Kliem und Frau Kück (DRH) stellten am 11.09.2018 im Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr die überarbeitete Fassung ihres städtebaulichen Konzeptes vom 20.08.2018 vor und
erläuterten die Kostensituation.
Der Ausschuss hat die Ausführungen der Deutschen Reihenhaus- zur Kenntnis genommen.
Die Präsentation wurde den Fraktionen zur internen Beratung zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorlage 666.18
Seite 3
Von zwei Fraktionen hat die Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass das Projekt in der am
11.09.2018 vorgestellten Variante fortgeführt werden sollte und die erforderlichen
Bauleitplanverfahren eingeleitet werden sollen.
Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr eine Entscheidung über das
weitere Vorgehen zu treffen.
Beschlussvorlage 666.18
Seite 4