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Beschlussvorlage (Bau eines Mehrfamilienhauses an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 15:00
Aktualisiert
30.11.18, 15:00
Beschlussvorlage (Bau eines Mehrfamilienhauses an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim) Beschlussvorlage (Bau eines Mehrfamilienhauses an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 631/2018 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Bau eines Mehrfamilienhauses an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dies Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Im März 2017 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen im Umfeld der Weißen Burg gefasst. Ziele der Planungen waren die Sanierung der Weißen Burg und deren Umbau zu Wohnzwecken, die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern nördlich der Weilerswister Straße, die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern südlich der Weilerswister Straße und das Freihalten eines uferbegleitenden Grünstreifens entlang des Rotbachs (Vorentwurf siehe Anlage). Die Planung wurde öffentlich vorgestellt. Die Planungsentwürfe für die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne befinden sich in Vorbereitung. Die Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die darauf aufbauenden Vorhabenbezoge- nen Bebauungspläne wurde zwischenzeitlich zur Beschlussreife geführt. Beschlossen wurde aber nur der südliche Teilbereich; der Beschluss über den nördlichen Teilbereich wurde abgelehnt. Damit ist faktisch auch der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Teilbereich nördlich der Weilerswister Straße aufgegeben worden. Da die Sanierung der Weißen Burg und die Wohnbebauung nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wirtschaftlich umsetzbar sind, hat der Projektentwickler sein Konzept überarbeitet und für den nördlichen Teilbereich einen Bauantrag gestellt. Beantragt sind vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten in einer Bautiefe entlang der Weilerswister Straße, Veränderung, d.h. Anhebung des Geländes sowie insgesamt 46 Stellplätze und Garagen. (Vorhaben siehe Anlage) Der Bereich entlang der Weilerswister Straße liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und ist dementsprechend nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Plansicherungsinstrumente, z.B. eine Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 Baugesetzbuch sind nicht anzuwenden, da dies vom Gesetzgeber bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit § 12 Abs. 3 BauGB ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In Vertretung (Hallstein) -2-