Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 15:00
Aktualisiert
30.11.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 631/2018
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.11.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.11.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bau eines Mehrfamilienhauses an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Dies Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im März 2017 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen im Umfeld der
Weißen Burg gefasst. Ziele der Planungen waren die Sanierung der Weißen Burg und deren Umbau zu Wohnzwecken, die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern nördlich der Weilerswister Straße, die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern südlich der Weilerswister Straße und das Freihalten eines uferbegleitenden Grünstreifens entlang des Rotbachs (Vorentwurf siehe Anlage). Die Planung wurde öffentlich vorgestellt. Die Planungsentwürfe für
die Vorhabenbezogenen Bebauungspläne befinden sich in Vorbereitung. Die Änderung
des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die darauf aufbauenden Vorhabenbezoge-
nen Bebauungspläne wurde zwischenzeitlich zur Beschlussreife geführt. Beschlossen
wurde aber nur der südliche Teilbereich; der Beschluss über den nördlichen Teilbereich
wurde abgelehnt. Damit ist faktisch auch der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den
Teilbereich nördlich der Weilerswister Straße aufgegeben worden.
Da die Sanierung der Weißen Burg und die Wohnbebauung nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wirtschaftlich umsetzbar sind, hat der Projektentwickler sein Konzept
überarbeitet und für den nördlichen Teilbereich einen Bauantrag gestellt. Beantragt sind
vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten in einer Bautiefe entlang der
Weilerswister Straße, Veränderung, d.h. Anhebung des Geländes sowie insgesamt 46
Stellplätze und Garagen. (Vorhaben siehe Anlage) Der Bereich entlang der Weilerswister
Straße liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und ist dementsprechend nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen.
Plansicherungsinstrumente, z.B. eine Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 Baugesetzbuch sind nicht anzuwenden, da dies vom Gesetzgeber bei Vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen mit § 12 Abs. 3 BauGB ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
In Vertretung
(Hallstein)
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