Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
524 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 635/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 28.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
04.12.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
Stellenplan 2019
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Stellenplan 2019 wird, unter Berücksichtigung eventueller Änderungen aus den Budgetvorlagen zu den Haushaltsplanberatungen 2019, beschlossen.
Begründung:
Mit der Einbringung der Haushaltssatzung 2019 ist auch der Stellenplan 2019 eingebracht worden.
Die wesentlichen Personalveränderungen wurden daher bereits in den jeweiligen Fachausschüssen beraten.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Stellenplan 2019 nochmal zusammengefasst:
Stabstelle Wirtschaftsförderung
Produkt 150571010 Wirtschaftsförderung und Tourismus
Der Leiter des Eigenbetriebes Immobilien, der zurzeit auch gleichzeitig die Stabsstelle Wirtschaftsförderung leitet, wird zum Ende des Jahres 2018 seinen aktiven Dienst bei der Stadt Erftstadt beenden. Zukünftig wird die Leitung der Stabstelle der Wirtschaftsförderung eigenständig besetzt
sein. Entsprechend der Ausschreibung der Stelle ist in den Stellenplan 2019 die Option einer Anhebung der Stelle nach der Entgeltgruppe E 14 nach vorheriger Vorlage eines Erfahrungsberichtes
und vollumfänglicher Übernahme der Kernaufgaben der Wirtschaftsförderung sowie etwaiger Erweiterung der Tätigkeiten bereits eingestellt.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Stadt Erftstadt als Wirtschaftsstandort und
der damit verbundenen Zunahme von Aufgabenfeldern und Arbeitsaufkommen wird in der Stabstelle Wirtschaftsförderung im Jahr 2019 eine zusätzliche Stelle im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst eingerichtet. Sie dient zum einen der gezielten Unterstützung und Entlastung der
bisherigen Stabstelle und zum anderen der Erledigung der zusätzlich von der Politik zwingend geforderten umfänglichen Berichterstattung bezüglich der Tätigkeiten der städtischen Wirtschaftsförderung. Hiermit ist es möglich, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung innerhalb der Stabstelle zum
Teil neu zu strukturieren und wichtige Schwerpunktaufgaben wie z.B. die Bestandspflege und die
Unternehmensakquise zu verstärken.
Es ist beabsichtigt, eine Stelle Sachbearbeitung einzurichten, die nach der Bewertung der Tätigkeiten durch die Bewertungskommission vorerst der E 8 zuzuordnen ist.
Haupt- und Personalamt
Produkt 010111090 Personalverwaltung
Die Mitarbeiterzahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, insbesondere im Bereich für Familie, Jugend und Soziales (einschließlich Kindertagesstätten), der Feuerwehr und
auch zunehmend im technischen Bereich. Außerdem bildet die Stadt deutlich mehr aus. Dies gilt
insbesondere auch in den Kindertagesstätten, um den wachsenden Personalbedarf mit eigenen
Auszubildenden abdecken zu können. Zurzeit werden –die Praktikanten im Kita-Bereich mit eingerechnet- 70 Auszubildende beschäftigt. Dieser Zuwachs an Mitarbeiter/innen konnte nur zu einem
Teil durch eine zusätzliche Stelle in 2018 aufgefangen werden. Die Aufgaben der Personalabteilung ändern sich sowohl in der Vertragssachbearbeitung als auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung inhaltlich fortlaufend adäquat zu der Entwicklung am allgemeinen Arbeitsmarkt
durch stetig steigende Anforderungen in der Qualität und Quantität der Tätigkeiten.
Abteilungsleitung:
Der Anteil der Sachbearbeitung der bisherigen Abteilungsleitung ist in den vergangenen Jahren
um über 100 Fälle gestiegen und ist mit den Leitungsaufgaben nicht mehr vereinbar. Das umso
mehr, da die Aufgaben der Abteilungsleitung durch Digitalisierung und Personalentwicklung inhaltlich intensiviert werden. Für eine revisionssichere und datensichere Personalverwaltung ist die
Digitalisierung der Personalakte beabsichtigt, welche zudem die effiziente Nutzung von onlineBewerbungsverfahren ermöglicht. Die bereits in der Verwaltung implementierten Elemente der
Personalentwicklung bedürfen einer zukunftsorientierten Konzeption unter Ausweitung auf weitere
Maßnahmen entsprechend den Herausforderungen des Führungs- und Fachkräftemangels, der
Diversität der Beschäftigten, des Anspruches auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance, eines
alters- und leidensgerechten Arbeitsplatz etc..
Hier muss daher eine deutliche Entlastung von Sachbearbeitungsarbeiten erfolgen.
-2-
Ausbildung:
Die Sachbearbeitung und Ausbildungsleitung der Auszubildenden hat eine der Sachbearbeiterinnen übernommen, die derzeit mit 23,5 Wochenstunden teilzeitbeschäftigt ist. Auch die Betreuung
der Auszubildenden hat sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich zugenommen.
Aufgrund des wachsenden Personalbedarfs und der Arbeitsmarktlage wird es zunehmend wichtiger Auszubildende zu gewinnen und zu halten. Die Aufgaben der Ausbildungsleitung werden daher perspektivisch intensiviert und ausgeweitet, u.a. um die Aspekte:
gezielte Aus- und Fortbildung im Rahmen von Bedarfsanalysen,
effizientere Auswahlverfahren,
Betreuung der Ausbilder/innen im Haus,
Ausbildungsmarketing und Rekrutierung,
Wissensmanagement, Begrüßungskultur, Begleitung, Telefonseminare, Azubi-Knigge,
Ausbildung der Ausbilder (AdA-Lehrgang, Praxisprüferschulung, etc.),
Erhöhung der Mitarbeiterbindung, insbesondere Nachwuchskräften,
interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Erft-Kreis.
Aufgrund der Sachnähe ist die Ausbildungsleitung in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung
auch in die Tätigkeiten zur Personalentwicklung eingebunden. Das hat zur Folge, dass die Mitarbeiterin in anderen Bereichen der allgemeinen Vertragssachbearbeitung entlastet werden muss.
Insgesamt ist davon auszugehen dass der dargestellte Bedarf mit einer weiteren Vollzeitkraft abzudecken ist.
Gehaltsbuchhaltung:
Der Zuwachs an Personal von über 100 Fällen in den vergangenen Jahren mit steigender Tendenz ist von den Mitarbeiterinnen der Gehaltsbuchhaltung nicht mehr adäquat zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlenverteilung entsprechen die zusätzlichen Fälle ca.
einer halben Stelle. Auch in diesem Bereich der Personalsachbearbeitung sind zudem die Quantität und Qualität der Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Fallbearbeitung durch die im Zusammenhang mit der allgemeinen Arbeitsmarktlage stehenden Anforderungen und durch zunehmenden
Änderungen der Tarifvertrags- und Gesetzeslage steigend.
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 sollen daher insgesamt 1,5 weitere Stellen für die
Sachbearbeitung in der Personalverwaltung (E 9b) eingerichtet werden.
Produkt 010111030 Gleichstellungsstelle
Zur Gewährleistung einer gesetzeskonformen Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten ist
die Einrichtung einer Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten mit 2 Wochenstunden (S 11b entsprechend der Vergütung der Stelleninhaberin für ihre Haupttätigkeit im Amt 51)
erforderlich.
Produkt 010111050 Rechnungsprüfungsamt
Im Rechnungsprüfungsamt ist die Stelle des bisherigen Prüfers mit der Besoldung A9 nach seinem
Eintritt in den Ruhestand entsprechend der erfolgten Prüfung der Bewertungskommission auf der
Grundlage der Begutachtung der KGSt für Stellenbewertungen nach A 11 anzuheben.
Allgemeiner Finanzdienst
010111100 Finanzmanagement und Rechnungswesen
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Im Verwaltungsgliederungsplan zum 01.01.2018 wurde im Amt -20- eine der Amtsleitung unterstellte Stabsstelle „Haushalt, Controlling, Beteiligungs- und Fördermanagement“ eingerichtet. Diese Einrichtung einer zusätzlichen Organisationseinheit hat sich bewährt. Die quantitative wie qualitative Ausweitung der Haushaltsplanung, der Überwachung der Haushaltsausführung und des
Controllings ist schon in Folge der Wiedereingliederung des ersten Eigenbetriebes in die Kernverwaltung deutlich spürbar. Hinzu kommen neue Aufgaben für die Kämmerei in Folge der Novellierung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Bei der Bewältigung hilft die Verlagerung der
Aufgaben von der Abteilung -200- hin zu der neuen Organisationseinheit -20.1- und die damit beabsichtigte Verschlankung der Leitungsspanne der abgebenden Abteilung. Die zusätzlichen Aufgabenbereiche in der neuen Abteilung -201- wie das Beteiligungs- und das Fördermanagement
sind im Aufbau und werden spätestens mit Einrichtung dieser Abteilung zugeordneten neuen Stellen ausgebaut.
Die Stabsstelle -20.1- soll daher in eine Abteilung -201- umgewandelt werden. Der Stelleninhaber
war bis dato in die Besoldungsgruppe A11 eingruppiert. Nach der erfolgten Bewertung der Stelle
ist eine Anhebung nach A 12 für die Stelle des Abteilungsleiters vorzuhalten.
Rechts- und Ordnungsamt
Produkt 010111140 Rechtsangelegenheiten/ Datenschutz
Nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und der stetig
steigenden Bedeutung des Datenschutzes können die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
nicht mehr im bisherigen Stundenumfang wahrgenommen werden. Die Aufgaben rund um den
Datenschutz sind sehr komplex und die rechtmäßige ordentliche Aufgabenwahrnehmung ist in
dem Bereich zwingend erforderlich.
Im Wege der Versorgung einer Mitarbeiterin war eine unterjährige Besetzung der Stelle mit 25
Wochenstunden bereits möglich. Der Arbeitsplatz soll mit Blick auf die Raumsituation im Rathaus
als Teleheimarbeitsplatz mit mobilen Geräten eingerichtet werden. Mit einem Laptop wird es auch
möglich sein, Präsenzstunden im Rathaus für Besprechungen, Beratungen und Schulungen zu
haben – eine perfekte Kombination zwischen Teleheimarbeit, Präsenzen im Büro und Außenterminen.
Die Stelleninhaberin war bis dato in TvöD SuE S 12 eingruppiert. Die Stelle ist nach dem allgemeinen Tarifvertrag bis zur Vorlage einer abschließenden Stellenbeschreibung zum Zwecke der Bewertung mit E 9b eingestellt.
Produkt 020122030 Personenstandswesen Standesamt
Das Standesamt der Stadt Erftstadt führt Trauungen auch außerhalb der Dienstzeiten, Freitagnachmittag, samstags und auch sonntags durch. Getraut wird an 3 Trauorten (Hist. Rathaus,
Gymnicher Mühle, Burg Konradsheim). Dies wird schon viele Jahre praktiziert und wir haben damit
im Umkreis ein Alleinstellungsmerkmal. Dieses Trauangebot ist ein Aushängeschild der Stadt Erftstadt und ist in unserer Leistungsbeschreibung gesondert vermerkt. Um dieses Angebot nach
dem Ausscheiden eines ehrenamtlichen Standesbeamten weiter fortführen und halten zu können,
ist es jedoch erforderlich, die Anzahl der Trauungen auf mehrere Personen zu verteilen, um auch
die originär zuständigen Standesbeamtinnen nicht über Gebühr mit Überstunden zu belasten. Das
Standesamtsteam wird derzeit bereits verstärkt durch den Bürgermeister für Trauungen auf besonderen Wunsch, die Amtsleiterin und eine weitere Mitarbeiterin. Dennoch kommt es immer wieder zu Engpässen, wenn alle 3 Trauorte gleichzeitig „bedient“ werden müssen, oder in der Urlaubszeit.
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Es ist daher zur Ergänzung befristet die Stelle einer Standesbeamtin für ca. 4 Stunden/Woche als
Aushilfe mit der Vergütung nach E 9b vorgesehen und durch eine bereits ausgebildete Standesbeamtin besetzt.
Darüber hinaus ist in der Verwaltung eine Interessenabfrage innerhalb der Belegschaft durchgeführt worden, ob noch mehr Mitarbeiter/innen an den genannten Wochenendtagen Trauungen im
Wege der Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden übernehmen möchten. Damit kann in Zukunft
aus einem Pool von Eheschließungsstandesbeamten und – beamtinnen die vereinbarten Leistungen weiterhin angeboten werden.
Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
Produkt 040281010 Kulturveranstaltungen und Produkt 030242010 Förderungsmaßnahmen
für Schüler
Im Bereich des Amtes 40 ist nach der erfolgten Bewertung der Stellen der Leitung und der stellvertretenden Amtsleitung in der Bewertungskommission eine Anhebung nach A14 für die Stelle der
Abteilungsleiterin sowie nach A 13 für den stellvertretenden Amtsleiter vorzuhalten.
Produkt 040272010 Stadtbücherei
Die Stelle der Leiterin der Stadtbücherei war im Rahmen der Stellennachbesetzung aufgrund des
Eintritts der Stelleninhaberin in den Ruhestand neu nach Tarifvertrag zu bewerten. Nach dem beratenden Ergebnis der Bewertungskommission ist von einer Eingruppierung nach E 10 auszugehen.
Im Stellenplanentwurf 2019 ist derzeit noch die Stelle der Diplom-Bibliothekarin mit der Eingruppierung E 9b enthalten. Entsprechend der Vorlage V 100/2017 wird diese Stelle in eine E6, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, umgewandelt.
Volkshochschule
Produkt 040271010 Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz
Im Bereich der Volkshochschule ist keine Stellenausweitung geplant.
Die stellvertretende Amtsleiterin der VHS Erftstadt tritt zum 1.1.2019 ihre Freistellungsphase der
Altersteilzeit an. Sie ist als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin mit 35 Wochenstunden zuständig für Teile des Programmbereichs “Mensch und Gesellschaft”, Teile des Fachbereichs “Gesundheit”, alle Fremdsprachenkurse, die Kursleiterfortbildung und die schulische Weiterbildungsberatung. Ihre Stelle muss nahtlos wiederbesetzt werden, damit die VHS ihr Programm aufrechterhalten kann. Allerdings ist eine externe Wiederbesetzung nicht erforderlich. Seitens des Teams
der übrigen hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen besteht der Wunsch, die 35 Wochenstunden wie folgt aufzuteilen:
Um 15 Wochenstunden soll die Stelle der Leiterin der VHS aufgestockt werden (derzeit Teilzeit im
Umfang von 23,5 Wochenstunden, dann 38,5 Wochenstunden). Die Stelleninhaberin nimmt die
Leitungsfunktion seit Jahren in Teilzeit wahr, das hat zu einem massiven Anfall von Überstunden
(derzeit über 600 Überstunden) geführt. Die Sanierung des VHS-Hauses steht an, dies ist eine
enorme Entwicklungschance für die VHS, in der die Leiterin voll für die VHS da sein möchte.
Eine pädagogische Mitarbeiterin stockt um 10 Wochenstunden auf dann 35 Wochenstunden auf.
Ursprünglich hatte diese Mitarbeiterin eine volle Stelle, die sie nach Inanspruchnahme der Eltern-5-
zeit aber fortan nur in Teilzeit wahrgenommen hat. Vor zwei Jahren wurde vereinbart, dass sie mit
dem Ausscheiden der stellvertretenden Amtsleiterin letztmalig entscheiden kann, in welchem Umfang sie ihre Stelle wahrnehmen will, da ihre Kinder volljährig sind. Sie möchte dies ab dem
1.1.2019 mit 35 Wochenstunden tun. Da die Mitarbeiterin dann stundenintensiv präsent ist, langjährig Erfahrung mitbringt und darüber hinaus kulturell bestens vernetzt ist, ist beabsichtigt, ihr die
stellvertretende Amtsleitung zu übertragen.
Eine weitere Mitarbeiterin, die erst seit Mitte April 2018 im Rahmen der Stellennahbesetzung im
Team ist und sich sehr gut eingearbeitet hat, möchte ihre 19,5-Teilzeitstelle ebenfalls um 10 Wochenstunden aufstocken auf dann 29,5 Wochenstunden.
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Die Aufgaben- und Budgetentwicklungen der beiden bisherigen Amtsbereiche -50- und -51- haben
sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Entwicklungen im Bereich der Flüchtlinge und
Migration, die Dynamisierung bei der Beratung und Versorgung von Senioren, Behinderten und
Pflegbedürftigen, der umfassende Kita-Ausbau, zusätzliche Bedarfe der Grundsicherung und
Jugendhilfe, die deutlich gestiegene Personalverantwortung in beiden Amtsbereichen und
zahlreiche gesetzliche Neuregungen lassen sich nicht mehr vergleichen, mit den
Rahmenbedingungen der Amtsbereiche vor fünf Jahren. Die Weiterentwicklung vieler Bereiche
wird sich auch zukünftig fortsetzen. Die Inklusive Lösung im SGB VIII sowie das
Bundesteilhabegesetz werden beispielhaft weitere, erhebliche Ausweitung u.a. im Bereich der
Eingliederungshilfe zur Folge haben. Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist im
Koalitionsvertrag vereinbart.
Deutlich mehr als die Hälfte der Belegschaft der Stadt Erftstadt gehört dem neuen Amt für Jugend,
Familie und Soziales an.
Es bedarf aus diesen genannten Gründen zwingend einer strukturellen und zukunftsausgerichteten
Neuanpassung der Organisation. Die Themen in den einzelnen Abteilungen und Bereichen sind zu
komplex und Fehlentscheidungen haben erhebliche Folgewirkungen.
Mit der neuen Organisation werden Aufgabenfelder neu organisiert und strukturiert sowie die
Leitungsebenen und einzelne Sachbearbeitungen zusätzlich personell ausgestattet.
Beide alten Amtsbereiche leiden in einzelnen Sachgebieten jetzt schon unter deutlich sichtbaren,
personellen Vakanzen und Rückständen sowie starken Personalgewinnungsproblemen. Die
Nachbesetzungen von vakanten Stellen sowie bei Dauererkrankungen sind mit oberster Priorität
zu vollziehen.
Produkt 010111170 Stabsstelle Jugendhilfe- und Sozialmanagement
Aus der bisherigen Stabsstelle Jugendhilfeplanung wird das neue Stabsstellenteam Jugendhilfeund Sozialplanung, Demografie sowie Controlling. Das bisherige Team, bestehend aus der
Jugendhilfeplanerin und dem Demografiebeauftragten wird ergänzt durch den Bereich Ideen-,
Beschwerde- und Qualitätsmanagement.
Arbeitsorganisation Stabsstelle -51.1hier: Tätigkeiten, Zuständigkeiten
TN:
2 besetzte Stelle (B1 und B2), 1 NN
-6-
Tätigkeitsbereiche:
1. Sozialraumorientierte Planung für Jugendhilfe & Soziales (Jugendhilfe- & Sozialplanung) (B1)
2. Demografie, Statistik und Prognose (B2)
3. Beschwerde-, Ideen-, Projekt- und Qualitätsmanagement
Fach-/Finanz-Controlling und Steuerung (NN)
Stabsstelle(n-Team) „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“
Qualitäts-Management (NN)
• Beschwerdestelle (Ombudschaft)
• Ideen-/Projektmanagement
• Sozialraumorientierung
• QE & Steuerung
• Förderanträge
Soziales (B2)
Jugendhilfe (B1)
• Planung
• Statistik
• Controlling
• Demografie
• Prognosen
• Planung
• Statistik
• Controlling
• Berichtswesen
Profil Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“
Sozialräumliche Orientierung
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als grundlegendes Arbeitsprinzip der Jugendhilfe und des Bereiches „Soziales“.
Im Zuge dessen werden 36 Sozialräume definiert, die mit einem statistischen Gliederungssystem einhergehen, aber nicht in Gänze deckungsgleich sind (31 statistische Gebiete, Zusammenlegungen aufgrund Datenschutz notwendig).
Ggf. Sozialraumkoordinatorin sowie Sozialraumkonferenzen. Aufgabe der Sozialraumkoordination ist es, die Sozialraumkonferenzen zu organisieren und zu moderieren. Die Koordination könnten auch Kolleginnen und Kollegen aus der Bezirkssozialarbeit, der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit, der Kita- oder Schulsozialarbeit übernehmen. Die Sozialraumkonferenzen haben das Ziel, alle professionellen Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe,
Soziales und ggf. Schule miteinander zu vernetzen, um so Parallelstrukturen zu vermeiden.
Hier werden aktuelle Entwicklungen und Themen aus dem Sozialraum diskutiert. Bei be-7-
-
sonderen Schwerpunkten können Polizei, Ordnungsamt, Sozialamt, Beratungsstellen,
Schulen etc. punktuell hinzugezogen werden, sofern diese mit der Zielgruppe und dem Sozialraum verbunden sind.
Im Rahmen der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe werden die präventiven
Maßnahmen weiterhin als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe angesehen. Sie tragen in entscheidendem Maße dazu bei, teure nachsorgende Aufgaben zu vermeiden bzw. abzumildern. Bei allen präventiven Maßnahmen sind grundsätzlich folgende Zielsetzungen zu beachten: Einhaltung des Gender Mainstreaming, Entwicklung der interkulturellen Zusammenarbeit sowie der Inklusion.
Controlling und Qualitätsmanagement: Wirkungsorientierte Steuerung
-
Berichterstattung im Rahmen des Controllings auf Grundlage einer wirkungsorientierten
Steuerung. Daten sowie Fach- und Finanzkennzahlen aus den verschiedenen Produktgruppen des Jugend- und Sozialbereiches werden (quartalsmäßig) erfasst und ausgewertet
(Plan-Ist-Vergleiche). Die Analyse der steuerungsrelevanten Produktkennzahlen aus den
Bereichen Ergebnisse und Wirkungen, Leistungen, Qualität und Ressourcen erfolgt in Abstimmung zwischen den Fachabteilungen und dem Controlling. Zur Datenerfassung und –
auswertung muss dafür in allen Bereichen eine geeignete Fachsoftware (Kita-Plus, SoPart
u.a.) eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachadministration vorzugweise in den
Abteilungen erfordert.
-
Die Qualitätsentwicklung ist ein fester Bestandteil in der Kinder- und Jugendhilfe. Gemäß §
79 a SGB VIII begründet sich die Verpflichtung zur Weiterentwicklung und regelmäßigen
Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben zur Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ein regelmäßiger Austausch zum Thema
„Qualität und Qualitätsentwicklung“ zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den freien
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in moderierten Arbeitskreisen. In einem kooperativen Prozess werden Qualitätsstandards zur Sicherung und Entwicklung von Qualität
(zwischen Jugendamt und mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe) abgestimmt.
Projekt-/ Ideen-und Beschwerdemanagement (IBeM)
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Mannigfaltige Problemlagen in den Familien verlangen konsequentes und vorausschauendes Handeln der beteiligten Fachkräfte im Jugendamt. Dabei gilt es, die unterschiedlichsten
Interessenlagen zu berücksichtigen. Einerseits Verständnis für die jeweilige individuelle Lage der/des Betroffenen aufzubringen und sich auch in die Lage versetzen zu können, andererseits aber auch adäquat und mit Nachdruck darauf zu reagieren, fordert den Fachkräften
sehr oft eine „Kür par excellence“ ab.
Für das Ideen- und Beschwerdemanagement ist die Herausforderung, die in der Kinderund Jugendhilfe geltenden Qualitätsstandards zu begleiten und dort, wo es hakt, im Interesse der Leistungsempfänger zu klären, zu vermitteln oder wenn erforderlich zu versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Partizipation ist dabei wichtig. Vor allem die Kinder
und Jugendlichen selbst müssen in den Prozess mit eingebunden werden. Das IBeM ist
dabei nicht ausschließlich Ansprechpartner zur reinen Abwicklung von Beschwerdeverfahren. Vielmehr soll es um Unterstützung und Begleitung der (jungen) Menschen im Spannungsverhältnis zwischen Vorschriften, (erzieherischem) Bedarf und (elterlicher) Verantwortung gehen. Mit Unterstützung und Begleitung ist die persönliche (und mentale) Unterstützung gemeint, die darauf ausgerichtet sein soll, bei den (jungen) Menschen nicht das
Gefühl aufkommen zu lassen, dem Amt „ausgeliefert“ zu sein.
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Die Jugendhilfe- und Sozialplanung ist in verschiedene dezernatsübergreifende Projekte
eingebunden. Hierzu zählt insbesondere die Mitwirkung an Projekten aus dem Bereich der
Stadtentwicklung, wie der Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten und damit verbundenen Förderprogrammen (SiJu etc.). Die Entwicklung zeigt, dass es für Kommunen zunehmend wichtig wird, Fördergelder von EU, Bund oder Land in Anspruch zu
nehmen. Eine entsprechende Projektarbeit mit Antragstellung, Bearbeitung und Begleitung
ist hier erforderlich.
Jugendhilfe- und Sozialplanung
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Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und umfassen neben den Planungsgegenständen des Jugendamtes auch
ämter- und dezernatsübergreifende Themen. Die Planung der jährlichen KiBiz-Struktur gehört z. B. zu den jährlich wiederkehrenden Themen in der Jugendhilfeplanung. Neben den
rechnerischen Bedarfen werden hierzu das tatsächliche Nachfrageverhalten, die perspektivischen Entwicklungen im Ortsteil, mögliche Mitversorgungen in/durch andere Ortsteile in
die Bewertung mit einbezogen.
Eine weitere dauerhafte Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Koordination und Entwicklung der sozialräumlichen Arbeit. Die sozialräumliche Arbeit ist neben der praktischen (internen) Netzwerkarbeit auch das Feld, bei dem Entwicklungen thematisiert werden und Aktivitäten der Jugendhilfeplanung angestoßen werden.
Neben den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist die Entwicklung der kommunalen
integrierten Sozialplanung mit einer entsprechenden Sozialberichterstattung eine wichtige
Planungsgrundlage. Hierbei werden unterschiedliche Fragestellungen zur Bewertung herangezogen, auch aus dem Bereich der Jugendhilfe (Familienzentren, Präventive Hilfen,
Förderprogramme etc.)
Erste Handlungsschritte der Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“
Konzeptentwicklung für
- Sozialraumorientierte integrierte Planung
- Fach- und Finanz-Controlling
- Qualitätsentwicklung und –management
Basis: Konzept zum Datenmanagement
- Integriertes Datenkonzept für einen Kerndatenbestand im Horizont der Schnittstelle Jugendhilfeplanung – Sozial-/Stadt-/(Schulentwicklungs)planung mit statistischen Erfassung
der sozialräumlichen Gebiete
Produkt 060363030 und 060363040 Soziale Dienste Abteilung -510ASD Gruppenleitung und Gruppenleitung Schulische und Eingliederungshilfe
In der Abteilung -510- wird unterjährig eine ASD Gruppenleitung sowie eine Leitung für den Bereich Schulische und Eingliederungshilfe eingerichtet. Die Leitungsspanne mit 23 Mitarbeitenden
des Abteilungsleiters ist eindeutig zu groß und muss reduziert werden. Die Zwischenebene ist u.a.
aus Gründen der Organhaftung im Kindesschutz zwingend, auch unabhängig von einer Zusammenlegung der Ämter, bereits unterjährig erforderlich. Die beiden Gruppenleitungen übernehmen
die Vertretung der Abteilungsleitung, die bisher die Amtsleitung innehat sowie zusätzliche Aufgaben. Auf die ursprünglich vorgesehene Stelle Fachberatung OGS wird verzichtet. Die Aufgaben
sollen zwischen der neuen GL Schulische- und Eingliederungshilfen, dem Team Första und der
Korb II Stelle aufgeteilt und abgestimmt werden. Die Aufgabenentwicklungen u.a. im Bereich der
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Eingliederungshilfen sind beschrieben. Der zusätzliche Stellenbedarf für die beiden Gruppenleitungsstellen wird mit jeweils 20 Stunden angesetzt und ist nach S 15 zu bewerten.
Fachberatung schulische Inklusion
Aus Fördermitteln des sogenannten Korb II soll eine befristete 1/2 Stelle Fachberatung schulische
Inklusion eingerichtet werden. Die Aufgabenbeschreibung ist beigefügt. Insgesamt stehen 57.000
€ zur Verfügung. Da sich der Förderbetrag in 2018 verdoppelt hat und dieser Betrag auch in den
nächsten beiden Folgejahren zur Verfügung steht sollte diese Förderung mit einem Anetil von
30.000 € zur Finanzierung einer ½ Stelle, spätestens ab dem Herbst 2018 bis Ende 2020, genutzt
werden. -40- bewirtschaftet die Korb II Mittel. In den letzten Jahren wurden aus diesem Topf ausschließlich schulische Projekte finanziert. Die Stelle soll dem lehrenden Personal zur Unterstützung im Rahmen der schulischen Inklusion, durch nicht lehrendes Personal dienen. Die Schulleiterkonferenz begrüßt die Einrichtung eine solchen, komplett refinanzierten Stelle.
Weiterer zusätzlicher personeller Bedarf besteht nicht. Abzuwarten ist, ob das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet wird und damit u.a. die
große, inklusive Lösung kommen wird. Die Jugendämter sind als Reha Träger definiert, zusätzliche Aufgaben entstehen bereits jetzt und absehbar durch das neue Bundesteilhabegesetz. Dem
Amt obliegt die regelmäßige Berichterstattung der neuen Teilhabeverfahrensberichte. Ein personeller Mehrbedarf im Bereich Eingliederungshilfe ist aufgrund von Aufgabenzuwächsen und Fallanstieg absehbar.
Produkt 060363040 Verwaltung Jugendamt Abteilung -511In der Abteilung -511- soll an denen Stellen wo dies Sinn ergibt, die Ausschussvorbereitung,
Haushalt, die Fachadministration und eine zentrale Bewirtschaftung gebündelt werden. Hieraus
ergeben sich ggf. Verschiebungen von Stundenanteilen amtsintern. Für die Fachadministration
sind, neben den bereits bestehenden Funktionen in den Abteilungen, weitere 10 Stunden zusätzlich erforderlich. Dies ergibt sich aus der umfangreichen Implementierung der neuen Software SoPart in den Abteilungen 510, 511 und 514. Für die bisher fehlende Leitungsvertretung sowie
neue Aufgaben ist eine weitere 1/2 neue Stelle gemäß Orga-Plan notwendig.
Produkt 060363020 Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussleistungen
Nach dem Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes wird die Zuständigkeit für
die Geltendmachung der nach § 7 UVG übergegangenen Forderungen durch besondere gesetzliche Regelung zum 1. Juli 2019 auf das Land übertragen. Hierzu fanden inzwischen mehrere Sitzungen des Lenkungskreises UVG beim Ministerium der Finanzen des Landes NordrheinWestfalen statt, dem auch Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehören. Wie die konkrete Umsetzung erfolgt ist abschließend noch nicht entscheiden. Diskutiert werden derzeit drei mögliche Szenarien eines Aufgabenübergangs:
- Szenario 1: Aufgabenübergang nach Feststellung der Leistungsfähigkeit
- Szenario 2: Aufgabenübergang nach Rechtswahrungsanzeige
- Szenario 3: Aufgabenübergang nach Bewilligung
Alt- und Bestandsfälle (Eingänge bis 30.06.2019) sollen nach den Vorstellungen des Landes bei
den Kommunen verbleiben.
Bezüglich des Personals wurde mit Vorlage 222/2017 vorgeschlagen, auch wg. der angespannten
Haushaltslage, keine zusätzliche Stelle im gehobenen Dienst sondern eine zusätzlichen Stelle im
Bereich des mittleren Dienstes einzurichten und die organisatorische Abtrennung des Bewilligungsteils von den Aufgaben der Sachbearbeitung UVG vorzunehmen.
Im Zuge des Übergangs und der weiteren Bearbeitung ist es erforderlich, die Befristung der Vollzeitstelle im mittleren Dienst bis zum 30.06.20 zu verlängern. Für Alleinerziehende, die keinen oder
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nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, sind die regelmäßigen Unterhaltsvorschussleistungen, auch im Zuge des teilweisen Übergangs von Aufgaben, zwingend sicherzustellen.
Produkt 060365010 Kindertageseinrichtungen
Verwaltung Kindertageseinrichtungen Abteilung -512In der Abteilung -512- wird mit einer vollen Gruppenleiterstelle Kita eine neue Zwischen- und
Vertretungsebene eingeführt. Die aktuelle Leitungsspanne der Abteilungsleitung beträgt derzeit 19
Mitarbeitende sowie die Funktion der stellvertretenden Fachbereichs-/Amtsleitung.
In dieser Abteilung besteht darüber hinaus, mit weiter fortschreitendem Kita-Ausbau, der Bedarf an
zusätzlichen Verwaltungskräften. Ab Ende 2019 werden vier neue Kitas mit 190 zusätzlichen Plätzen den Betrieb aufnehmen. Hinzu kommen weitere Plätze in den Bereichen Tagespflege und
OGS. Dies bedeutet einen Fallzahlenanstieg bei den Elternbeiträgen Kindertagesbetreuung und
OGS sowie bei der finanziellen Abwicklung der Tagespflege und Betriebskostenförderung Kita.
In der Gruppe Verwaltung Kindertagesbetreuung ist, wg. des beschriebenen deutlichen Aufgabenzuwachses eine Vollzeitstelle Elternbeiträge, eine Vollzeitstelle KiBiz Finanzierung/Betriebskosten
sowie eine ½ Stelle Prüfung Elternbeiträge, Support und Vergaben unbefristet neu einzurichten.
In der Abteilung sind wg. langfristigen Erkrankungen, der Nichtbesetzung von Stellen, Vertretungssituationen u.a. deutliche Rückstände entstanden.
Wegen des starken Kita-Ausbaus besteht der Bedarf an zusätzlichen Stellen absehbar unbefristet.
Personal Kita
Die Stadt Erftstadt ist Träger von 12 Kindertageseinrichtungen. Auf dem Hintergrund, dass sich die
Umsetzung der geplanten vier neuen Einrichtungen in Erftstadt verzögern und auch zum
01.08.2019 die dringend benötigten KiTa-Plätze leider noch nicht zur Verfügung stehen zeichnet
sich folgende Situation ab. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die städtischen Kinderbildungseinrichtungen sind bereits zu Beginn des Kindergartens
2018 überbelegt und werden ggf. - um Klagen bzgl. des Rechtsanspruches abzuwenden - auch
weitere Überbelegungen abfedern müssen. Um dies stemmen zu können, ist es unabdingbar,
eine gute Personalausstattung vorzuhalten. Es besteht und droht auch weiterhin ein massiver
Fachkräftemangel. Zunehmende Elternbedarfe nach verlängerten Öffnungszeiten und einer kontinuierlichen Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf lassen den Personalbedarf zusätzlich wachsen. Um berufspolitisch die Attraktivität der Stadt Erftstadt als Arbeitgeber im Gleichgewicht zu halten, ist es zum einen wichtig, Ausbildungskapazitäten vorzuhalten, zum anderen aber
auch dem Wunsch nach unbefristeten Arbeitsverhältnissen qualifizierter Fachkräfte zu entsprechen. Nur so gelingt es dauerhaft, qualifiziertes Personal vorzuhalten. Die hier aufgeführte Personalmittelanmeldung versucht dem zu entsprechen und gleichzeitig dem Wunsch der Eltern nach
Verlässlichkeit der Betreuung sowie damit der Vereinbarung von Familie und Beruf gerecht zu
werden.
7 Stellen Ganztag Fachkraft durch Übernahme eigener Auszubildenden zum 26.08.2019
Zum 26.08.2019 werden zwei 2 Pia´s u. 9 BP´s voraussichtlich ihre Ausbildung beenden. Aufgrund der Erfahrung von 2018 ist es unabdingbar, diese Auszubildenden unbefristet frühzeitig vertraglich zu binden. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels die direkte Nachbesetzung von Stellenvakanzen immer schwieriger wird. In 2018 zeigte sich, dass nach einer sehr
kurzen Zeitspanne alle Auszubildenden, die auch an einer Beschäftigung bei der Stadt Erftstadt
interessiert waren, sehr schnell bereits zu Beginn des neuen KiTa-Jahres direkt zur Nachbesetzung möglichst von unbefristeten Stellen nachrutschen konnten. In 2019 ist davon auszugehen,
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dass in Erftstadt die neu zu schaffenden Einrichtungen der freien Träger ans Netz gehen. Gerade
auf diesem Hintergrund wird der lokale Fachkraftmarkt im nächsten Jahr sehr angespannt sein und
gute Möglichkeiten für Festanstellungen bei anderen Trägern in Erftstadt bieten.
7 Planstellen Ganztag Fachkraft/unbefristet Beschäftigung bitte ich zur Übernahme der guten,
eigenen Auszubildenden als Verfügungsstellen vorzuhalten. Es werden nur 7 Planstellen angesetzt, da jetzt bereits feststeht eine Auszubildenden wird anschließend studieren. Es ist beabsichtigt, diese Kräfte im laufenden Kita.-Jahr auf unbefristete Planstellen einzuwechseln, umso eine
direkte Nachbesetzung zu erreichen und langfristige Stellenvakanzen aufzufangen. Gleiches gilt
für Beschäftigungsverbote.
Springer/Krankheitsvertretung
Im Stellenplan 2018 sind insgesamt fünf Ganztagsstellen / Fachkraft und eine Ganztagsstelle Ergänzungskraft/EK eingestellt. Zu Beginn des neuen KiTa-Jahres sind diese Planstellen erstmalig
bis auf eine Elternzeitvertretung und eine Festanstellung besetzt. Aufgrund von Langzeiterkrankungen, nicht planbaren kurzfristigen Beschäftigungsverboten sieht es so aus, dass die derzeitig
zur Verfügung stehenden Springer (2) nicht entsprechend ihrer Funktion eingesetzt werden konnten, sondern langfristig in Einrichtungen festgesetzt waren bzw. in besonderen Notsituationen
Gruppenschließungen teilweise verhindern konnten. Aufgrund dieser Erfahrung wird vorgeschlagen, drei Fachkräfte vorzusehen. Der Einsatz ist geplant in der siebengruppigen städtischen KiTa
Lechenich-Süd, Friesheim und Gymnich, da dort aufgrund des extremen krankheitsbedingten Personalausfalls seit 2017 immer wieder grenzwertige Betriebsbeeinträchtigungen / und für Eltern
nicht planbare Gruppenschließungen letztmalig am 25.07.18 erfolgen mussten. Beispielhaft sei
hier der derzeitige Personalausfall aufgeführt. 78 Fachkraftstunden fehlen. Die beiden Stelleninhaberinnen befinden sich seit Wochen im Beschäftigungsverbot. Eine Nachbesetzung steht noch
nicht in Aussicht. Acht der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen verfügen nur über befristete Vertretungsverträge die langfristig keine persönliche Perspektive bieten. Zum neuen Kita.-Jahr kann eine
Elternzeitvertretung/Kinderpflege Ganztag nachbesetzt werden. Diese Stelle war 1 Jahr vakant. In
der Kita sind darüber hinaus 2 langzeiterkrankte Mitarbeiter tätig. Vertretungskräfte haben jetzt
aktuell gekündigt zu anderen Trägern zu wechseln. Diese Spirale setzt sich fort obwohl gerade in
dieser Einrichtung die verbleibenden Mitarbeiter aufgrund der Qualität des pädagogischen Angebotes und der guten kollegialen Zusammenarbeit diese Einrichtung bewusst gerne als Dienstort
wählen.
3 Fachkräfte Ganztag (es ist angedacht diese Stellen mit eigenen Auszubildenden zu besetzen)
20, 25 Fachkraft Inklusion S 8b
Neben den Förderschwerpunkten Lechenich-Süd, Theodor-Heuss-Straße, Friesheim und WillyBrandt-Straße wird derzeit Inklusion in allen städtischen KiTas vorangetrieben. Da die Kinder die
Einrichtung tatsächlich besuchen, ist Handlung geboten. Da wir derzeit aufgrund der angespannten Versorgungslage keine Platzzahlreduzierung in Erftstadt durchführen können, greift die FinKPauschale des LVR hier nicht, allerdings der 3,5-fache Betriebskostensatz nach KiBiz. Diese Gelder sind zwingend für Personalkosten einzusetzen. Die Jugendhilfeplanung legt 4,5 % als von Behinderung bedrohte Kinder zugrunde. Dieser Satz rechnerisch wird auf 450 Plätze x 4,5 % der
städtischen KiTas angewandt. = 20,25 Std. Fachkraft f. übergreifenden Einsatz .
Somit entsteht ein Bedarf von 20,25 Stunden Fachkraft für den übergreifenden Einsatz.
Willy-Brandt-Straße
Hier wird seit einigen Jahren inklusiv gearbeitet. Die FinK-Pauschalfinanzierung setzt neuerdings
voraus, dass pro Kind nachweisbar 3,9 Fachkraftstunden wöchentlich zusätzlich eingesetzt werden. Das gibt für diese Einrichtung einen zusätzlichen Fachkraftsatz von 19,5 Stunden. Die Funktion wird derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis von Frau Seiler/FK ausgeübt. Im neuen Stellenplan bitte ich
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1 unbefristete Stelle im Rahmen von 19,5 Stunden TVöD S 8b entsprechend einzusetzen.
Notgruppe Köttingen
Ab dem 26.08.2018 werden zusätzlich 20 Kinder längstens für 2 Kita. Jahre bis zum 31.07.2020
betreut. Die Kinderzahl erhöht sich von 108 auf 128. Hier ist daher tarifvertraglich die Eingruppierung der Leitung anzuheben.
Erweiterung Dirmerzheim
Die städtische Kindertagesstätte E.-Dirmerzheim wird um zwei U-3-Gruppen erweitert. Die Baumaßnahmen zum Anbau dieser Gruppen laufen derzeit und werden voraussichtlich im Dezember
2018 abgeschlossen sein, sodass im Frühjahr 2019 bestehende Gruppen aus dem alten Trakt in
den Neubau umziehen können und in Folge die Sanierungsmaßnahmen im alten Trakt der Einrichtung fortgesetzt werden können. Mit einer Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist frühestens ab dem 01.10.2019 zu rechnen. So dann wird die Einrichtung fünfgruppig weitergeführt. Es
werden für die Betriebserweiterung 145,5 Fachkraftstunden zusätzliich benötigt.
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten der Kita frühestens ab 01.10.19 zu besetzen:
3 Fachkräfte Ganztag, 1 Teilzeit 28,5 Std.
Erweiterung Friesheim
Die städtische Kindertagesstätte Friesheim wird derzeit um zwei weitere U-3-Gruppen (IIc KiBiz)
erweitert. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Frühjahr 2019 geplant. Nach derzeitigem Stand
scheint der 01.05.2019 als Eröffnungstermin realistisch. Es werden fünf Gruppen aus dem Gebäude der Don-Bosco-Schule sodann in die fertig gestellte alte KiTa zurückziehen. Zwei U-3-Gruppen
werden neu eröffnet so dass die bisherige Kita an mit 7 Gruppen an den Start geht.
Stellenzuschnitt für die neuen zwei U3 Gruppen insgesamt: 198 FK Std., 54 ZFK Std., 44 EK Std.
5 Fachkräfte Ganztag, 1 Teilzeit 27 Std.
1 Ergänzungskraft Ganztag
Küchenhilfe ab 01.05.2019 Erhöhung von 26 Std. zusätzlich 6 Std. auf 32 Std.
Interimsgruppe Don Bosco Friesheim
Zwei weitere Interimsgruppen „U“ und „Ü“ werden entsprechend der jetzigen Planung zum
01.01.19 in den Räumlichkeiten der Don Bosco Schule eröffnet. Diese Gruppen werden um ein
weiteres Jahr bis zum Ende des KiTa-Jahres 2019/20, dem 31.07.2020, in den Räumlichkeiten der
Don-Bosco-Schule verbleiben.
Hierzu werden insgesamt 193,5 FKS und 71,5 EKS Stunden benötigt zum Betrieb dieser Gruppen. Die Mittel sind in den Haushalt 18 eingebracht (siehe A 598/2017 1. Ergänzung)
Ab 01.05.19 12 Std. Küchenhilfe für die Interimsgruppe. Es müssen dort tägl. 35 Kinder versorgt
werden. Eine Festanstellung ist angedacht um diese Stunden sodann zukünftig im Rahmen von
Vertretungen einzusetzen. Immer wieder kommt es zu Problemen beim Ausfall der Küchenkräfte
neben zusätzlichen Stundenanordnungen bei eigenen Kräften werden jährlich ca. 20.000 € für
externe Vertretungen, wenn diese dann aufgrund von Personalmangel überhaupt zur Verfügung
stehen, gezahlt.
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Ab dem 01.11.18 wird die Kita bereits mit 118 Plätzen belegt. Ab Frühjahr 19 (01.05.2019) wird
die Einrichtung für vorerst 2 Kita.-Jahre mit 138 Plätzen geführt. Auch hier wird die Eingruppierung
der Leitung alsdann aufgrund der Tarifautomatik zu prüfen und anzuheben sein.
Plus-Kita-Kräfte
Das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz
ermöglicht es auch im Kindergartenjahr 2019/2010, weiterhin Plus-KiTa-Kräfte einzusetzen. Dies
betrifft derzeit die städtische KiTa E.-Liblar, Theodor-Heuss-Straße, das städtische Familienzentrum E.-Friesheim und das Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße. Dort sind derzeit befristet
bis zum 31.07.2019 Mitarbeiterinnen befristet beschäftigt. Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist
durch die Dauerhaftigkeit dieses Angebotes eine weitere Befristung/Hinweis -102 - nicht möglich.
Die unbefristete Weiterbeschäftigung im Umfang von jeweils 20 Stunden wöchentlich ist somit ab
dem 01.08.2019 vorzusehen.
3 FK jeweils 20 Std. sind ab dem 01.08.2019 unbefristet weiter zu beschäftigen.
Küchenhilfen
Lechenich-Süd:
Die Einrichtung wurde im 25 Plätze erweitert. Nunmehr werden in der Kita insgesamt 128 Kinder
über Mittag betreut. Zudem befindet sich der 7. Gruppe in einem separaten Anbau. Die derzeitige
Stelleninhaberin/Köchin ist im Rahmen Ihrer Arbeitszeit 36 Std. eingesetzt und wird voraussichtlich
im Dez. 19 in Rente gehen. Langfristig ist hier eine Stellenteilung mit gegenseitiger Vertretung in
19 angedacht.
11 Std. wöchentl. Küchenhilfe für 7 Gruppe,
Liblar, Theodor-Heuss-Str.:
Ab dem 01.08.18 erhöht sich die Zahl der Mittagskinder von 60 auf 85. die Stundenzahl der Küchenhilfe ist von 27,5 um 5,5 Std. auf insgesamt 33 Std. wöchentl. anzupassen.
Ergänzungskraftstunden im Überhang
70 Std. Ergänzungskraftbudget (analog Fachkraftbudget Kita) diese Stunden sind einzuplanen, um
Mitarbeiterinnen die sich in Elternzeit befinden im Rahmen des Arbeitnehmer-Befristung-TeilzeitGesetz bis zu 30 Std. wöchentl. Einsatz zu ermöglichen. Es ist abzuwarten inwieweit der angesetzt Stundensatz ausgeschöpft wird.
Produkt 050315010 Soziale Hilfen, Wohnen und Fürsorge Abteilung -513Die Senioren-, Pflege- und Behindertenbeauftragte erhält in der neuen Abteilung -513- die Teamleitung für den Bereich Senioren, Behinderten- und Pflegeberatung und wird von den beiden Abteilungsleitungen vertreten. Die Zunahme älterer, hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen
macht es notwendig, dass die Stadt Erftstadt seniorenpolitische Gesamtkonzepte weiterentwickelt
und umsetzt. Für die neugeplante und bereits im Versorgungsweg besetzte Stelle liegt eine Arbeitsplatzbeschreibung vor. Wegen der deutlich wachsenden Bedarfe im Senioren-, Pflege- und
Behindertenbereich sollte bei dieser Stelle mit mindestens 50 % auf einen kW Vermerk verzichtet
und dieser Stellenanteil neu im Stellenplan aufgenommen werden. Zu prüfen ist, sollte die Stelle
nicht mehr mit der zu versorgenden Mitarbeiterin besetzt sein, ob die Stellenbeschreibung in den
Punkten eigenverantwortliche Tätigkeit und Projektentwicklung modifiziert wird.
Weiteren zusätzlichen Stellenmehrdarf gibt es derzeit in der Abteilung -513- nicht.
Produkt 060366010 Jugendarbeit Abteilung -514-
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Der aktuelle Abteilungsleiter geht absehbar in Altersteilzeit. Die Stelle ist nach der Bewertung der
Bewertungskommission für die Neubesetzung herabzusetzen auf die Entgeltgruppe S15.
Die pädagogische Spielflächenplanung wird der Abteilung -514- übergeben. Aus der bisher zuständigen Abteilungen -512- sind dafür stundenweise Zeitanteile zu übertragen. Mit der Eröffnung
des neuen Jugendzentrums und der Besetzung neuer Stellen ist und wird ein weiterer Aufgabenzuwachs erfolgen. In der Abteilung -514- wird die Stelle des Quartiersmanagers alsdann neu bewertet und dieser Stelle wird die Leitung für alle drei Jugendeinrichtungen sowie die Vertretung der
Abteilungsleitung übertragen.
Ziel des Quartiersmanagements und der Koordination ist es, die Lebensverhältnisse für die in
Liblar wohnenden Jugendlichen, Flüchtlinge und Familien zu verbessern, indem die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt wird.
Bei der Weiterentwicklung von Angeboten steht insbesondere die Erhöhung des Bildungs- und
Qualifizierungsniveaus sowie der persönlichen Kompetenzen und Stärken der Zielgruppen im Mittelpunkt.
Der Rat und die Fachausschüsse haben nach den Beratungen des Kinder- und Jugendförderplans
2016-2020 beschlossen:
„…Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie und in welcher Form das Budget für die Kinder- und Jugendarbeit, auch ggf. über den Zeitraum 2020 hinaus, schrittweise aufgestockt werden
kann….“
Aus Sicht der Verwaltung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt Erftstadt für die
kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt werden, um allein die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen, aber auch um (neue) Aufgaben, wie im KJFP
beschrieben, bewältigen zu können sowie um als wichtiges Glied im Rahmen einer funktionierenden Präventionskette Bestand zu haben.
„SIJU“ Kinder- und Elternangebote
Die Inbetriebnahme ist zum Frühjahr 2019 in den umgestalteten Räumlichkeiten der Carl-SchurzHauptschule in E.-Liblar geplant. Als niederschwelliges Angebot ist konzeptionell angedacht Eltern
mit Migrationshintergrund in Form von Spiel/Gesprächskreisen mit und ohne Ihre Kinder mit den
Angeboten von frühkindlicher Bildung und Vorschulpädagogik vertraut zu machen. Enge Vernetzung mit anderen Institutionen ist das Ziel. Eltern die Sprachkurse in der VHS belegen können dort
während dieser Zeit ihre Kinder nebenan gut betreut wissen. Eine Weiterentwicklung als Tagespflegevertretungsstützpunkt ist ebenfalls angedacht. Die Einrichtung der Stellen ist erforderlich, da
diese an die beschlossene Konzeption der Gesamtförderung aus dem Programm „Hilfen zum
Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ gebunden ist.
1 FK 32 Std. als Koordinator*in
1 FK 39 Std.
Produkt 050313010 Soziale Einrichtungen Migration und Integration
Abteilung -515Dem Thema Integration wird mit der Einrichtung einer eigenständigen Abteilung ein besonderer
und der Thematik gerechter Schwerpunkt innerhalb der Verwaltung gesetzt.
Die Integrationsbeauftragte wird Teil der neuen Abteilung -515- und vertritt die Abteilungsleitung.
Die befristeten Stellen der beschäftigten Einrichtungsbetreuer sind insgesamt zu entfristen.
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Bei drei Einrichtungsbetreuern handelt es sich um Stellen, die ausschließlich mit der Gewährleistung und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Gemeinschaftsunterkünften für
Flüchtlinge beauftragt sind (Siehe Vorlage 630/2016). Diese Mitarbeiter/innen arbeiten nur im
Schichtdienst und sind gemeinsam mit den drei Hausmeistern von -82- , die auch im Schichtdienst
arbeiten, zuständig für die Sicherheit und Ordnung in den städtischen Unterkünfte sowie als Ansprechpartner für die Bewohner und Bürger in den Nachmittags- und Abendstunden (bis 23:50)
sowie an Wochenenden und Feiertagen. Die Kontrollgänge in den Abendstunden dürfen laut BAD
aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nur zu zweit durchgeführt werden. Vor der Einstellung der Einrichtungsbetreuer/-innen im Schichtdienst konnten, aus Sicherheitsgründen, keine Kontrollgänge
in den Gemeinschaftsunterkünfte stattfinden. Dies hatte insbesondere in den Großanlagen Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung. (Drogen, Prostitution, Kriminalität, Sachbeschädigung ,
Übernachtung anlagefremde Personen etc.). Der häufige Einsatz von externen Sicherheitsfirmen
sorgt für zusätzliche Kosten. Die Erfahrungen seit der Dienstaufnahme der Einrichtungsbetreuer
im Schichtdienst sind durchweg positiv. Seitdem finden täglich abendliche Kontrollen in den Gemeinschaftsunterkünften und den Containern statt. Die Sicherheitslage in den Gemeinschaftsunterkünften und vor allem in den Großanlagen hat sich signifikant verbessert. Auch die Schäden des
Inventars und an den Gebäuden sind zurückgegangen. Die Situation und der Sicherheitsbedarf in
den Großanlagen werden sich perspektivisch nicht ändern. Aufgrund der langen Verweildauer und
der beengten Wohnverhältnisse sowie aufgrund der persönlichen Probleme der Bewohner (Traumatisierung, psychische Probleme, Alkoholmissbrauch, Drogen, Prostitution etc.) wird der Bedarf
an Sicherheit eher zunehmen.
Die Einrichtungsbetreuer sind sozial sehr kompetente Personen und fungieren außerhalb der normalen Regeldienstzeiten in den späten Nachmittags- und Abendstunden, an Wochenenden, sowie
an Feiertagen als Ansprechpartner für Bewohner, Ehrenamtliche Helfer, Nachbarn, Institutionen
(Polizei, Krankenhäuser) und viele andere. Oft erkennen sie Konflikte in ihrer Entstehung und
können im Ansatz deeskalierend eingreifen und Situationen beruhigen sowie Missverständnisse
klären. Einige der Einrichtungsbetreuer haben sich weiter qualifiziert.
Grundsätzlich befürwortet -51- die Besetzung der Stellen mit kultursensiblen Fachkräften der sozialen Arbeit und befürwortet die Stellen im Stellenplan als im Soll Sozialarbeiterstellen zu definieren, damit zukünftig ggf. erneut versucht wird, diese Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Da sich
die Personalgewinnung in diesem Bereich und mit diesen Dienstzeiten als besonders schwierig
erweist, eine weitere Befristung der Stellen nicht möglich ist, weitere Aufnahmen von Flüchtlingen
zu erwarten sind und entscheidend, sich der Einsatz und die Personen der Einrichtungsbetreuer
bewährt haben, wird darum gebeten, die fünf Stellen zu entfristen und die Stellen im Stellenplan
2019 als unbefristete Stellen einzurichten. Die sozialarbeiterische (Fach-)beratung obliegt, mit den
jeweiligen Stundenanteilen, der Abteilungsleitung, der Integrationsbeauftragten und der Stelle Sozialarbeit.
Umwelt- und Planungsamt
Produkt 130554010 Natur- und Umweltschutz Abteilungsleitung 612
Der Abteilungsleitung 61.2 wurden zusätzliche Aufgaben zugeordnet, die mit einer Erhöhung der
Verantwortung einhergehen. Durch die Zusammenlegung der Bereiche 61 und 63 gewinnt die Abteilungsleitung zusätzlich an Bedeutung. Gemäß KGSt- Gutachten sind Abteilungsleitungen im
Planungsbereich für Städte der Größe der Stadt Erftstadt nach A 13 einzustufen. Außerdem ist
61.2 seit dem vergangenen Jahr mit folgenden weiteren Aufgabenfeldern betraut worden:
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Übernahme der Aufgaben Parke vom ehem. Eigenbetrieb Grünflächen-Straßen
Dies umfasst die Betreuung folgender Parkanlagen: Schlosspark Gracht Liblar, Schlosspark Lechenich, Gesundheitsgarten Frauenthal, Stadtgarten Liblar. Hierzu wird eine weitere Stelle im Herbst 2018 (Gartenbautechniker) besetzt. Bei 3 Parkanlagen sind aktive För-
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dervereine vorhanden, die die Pflegearbeiten unterstützen, aber von Seiten der Verwaltung
auch einer intensiven Betreuung bedürfen.
Unterstützung von -65- bei der Betreuung städtischer Gewässer
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Aufgrund der Klimaänderungen wird die Kontrolle und Betreuung der stehenden Gewässer
immer wichtiger. Aufgrund intensiver Maßnahmen (Kontrolle, Belüftung, Einleitung von
Frischwasser etc.) konnte im Sommer 2018 bisher das Umkippen einzelner Gewässer (incl.
Fischsterben) vermieden werden.
Übernahme der Funktion des Hochwasserbeauftragten
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Koordinationsfunktion in den Themenbereichen Starkregenereignisse/ Hochwasser/ Hochwasservorsorgemaßnahmen sowie Klimaschutzvorsorge (seit 2016/17)
Übernahme der Aufgabe ‚Baumkommission‘ von -65Die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Umsetzung von Maßnahmen der eingesetzten Baumkommission (Ortsbürgermeister, Fraktionen etc.) wurde im Frühjahr 2018 auf 65.2- übertragen.
Der Stelleninhaber verfügt über ein Wissenschaftliches Hochschulstudium und eine 30jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, davon fast 25 Jahre als stellvertretender Amtsleiter. Im Rahmen der Neubesetzung der Amtsleitung im Jahr 2015 war er über Monate mit der Leitung von 61
betraut.
Auf Grundlage der o.g. Aufgabenübertragungen wird die Amtsleitung eine neue Arbeitsplatzbeschreibung zur Bewertung vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass diese zu einer Höhergruppierung der Stelle führt. Entsprechend ist dies für den Stellenplan zu berücksichtigen.
Produkt 120547010 Mobilitätsmanagement E 10 – E 11
Die Neubewertung der Stelle durch die Bewertungskommission ergab eine Anhebung Entgeltgruppe E 11.
Produkt 090511010 Stadtplaner/in Teilzeit (18,5 Stunden) E 11
Zwei Mitarbeiterinnen sind bzw. werden im Umwelt- und Planungsamt stundenweise fest und
stundenweise befristet angestellt. Die Befristung begründet sich dadurch, dass das Stundenkontingent sich aus der Vertretung einer Kollegin aus dem Bauordnungsamt, die seit Längerem in
Teilzeit arbeitet. Ein aktueller Antrag derselbigen Mitarbeiterin auf Reduzierung auf 20,5 Stunden
pro Woche liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass sie in nächster Zeit ihre Arbeitszeit nicht wieder erhöhen wird. Die Berücksichtigung der halben Stelle dient der Entfristung der Stundenkontingente der befristet Beschäftigten, um diese dauerhaft an die Stadt Erftstadt zu binden.
Produkt 130554010 Baumkontrolleur/ Gartenbautechniker E 8
In dem Bereich Grünflächen ist z.Zt. ein Mitarbeiter (Vollzeit) mit der Aufgabe‚ Verkehrssicherungspflicht - Bäume‘ beschäftigt. Die Aufgabe umfasst die Baumkontrolle, die Beauftragung und
Kontrolle entsprechender Sicherungs- bzw. Fällmassnahmen.
Aufgrund der hohen Zahl der zu begutachtenden Bäume erfolgt bei Bedarf die Beauftragung eines
externen Büros zur Baumbegutachtung. Die Beauftragung und Kontrolle der von diesem externen
Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt durch den o.g. städtischen Mitarbeiter.
Aufgrund der sich ändernden klimatischen Rahmenbedingungen (abschnittweise Trockenperioden,
Zunahme der Sturmereignisse) ist in den kommenden Jahren verstärkt mit Schäden am vorhandenen Altbaumbestand zu rechnen.
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Die aktuellen, aber insbesondere die zu erwartenden Arbeitsmengen sind mit der bisherigen Personalsituation –auch unter Einbeziehung eines externen Gutachters- nicht zu leisten.
Es ist deswegen zu befürchten, dass sich im Arbeitsbereich Parke, aber auch übergreifend in den
Bereichen Friedhöfe und Grünanlagen kurz- bis mittelfristig ein Kontroll- und Umsetzungsdefizit
der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen ‚Bäume‘ ergibt. Damit verbunden sind besondere Haftungs- und Schadenersatz-risiken der Stadt Erftstadt.
Durch die Einrichtung einer weiteren Stelle mit der geforderten Zusatzqualifikation ‚Baumgutachter‘
erfolgt auch eine gesicherte Fortführung der Aufgabe im Krankheits- bzw. Urlaubsfall. Zur Wahrung einer sicheren Kontinuität sind solche Vertretungsmöglichkeiten nur sehr begrenzt durch externe Vergaben möglich.
In Erftstadt ist das ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung insbesondere im ‚Grünen Bereich‘
sehr hoch. Dies zeigt sich an dem hohen Engagement in den auf ortsteilebene agierenden Gartenbau- und Verschönerungsvereinen, den Parkvereinen (Förderverein Schlosspark Gracht,
Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schlosspark und Gesundheitsgarten Erftstadt-Frauenthal)
sowie Bürgerinnen und Bürgern, die angrenzende öffentliche Grundstücke oder Anlagen mit betreuen.
Eine zentrale fachliche Anlaufstelle im Grünflächen- und Parkbereich für diese engagierten Bürgerinnen und Bürgern in der Verwaltung fehlt bisher.
Mit der neuen Stelle sollen die im Grünflächenbereich vorhandenen Personaldefizite aufgefangen
werden.
Die Zuständigkeit für die Betreuung der Parkanalagen wurde von 6 in Abstimmung mit 1 im letzten
Jahr neu geordnet und entsprechend verfügt. Entsprechend der Vergütung des anderweitigen
Baumkontrolleurs im Amt 65 ist eine Bewertung nach E 8 eingestellt.
Produkt 130554010 Landschaftsplaner/in E 11
Analog zu der Menge der Bauleitplanungen und der Baugenehmigungen ist auch der Aufwand für
die Erstellung von Landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzrechtlichen Prüfungen
gestiegen. Zur Bewältigung der Aufgaben wird eine Stelle für ein/e Diplom- Ingenieur/in Landschaftsplanung beantragt.
Produkt 130554010 Mitarbeiter/in Umweltbildung E 10
Die Teilnahme der Bürgerschaft an der Gestaltung und Entwicklung der Stadt Erftstadt hat sich
aufgrund wandelnder Partizipationsprozesse in den letzten Jahren deutlich verändert. Ohne eine
fundierte Darstellung von Grundlagen über Boden, Wasser, Luft und Lebensräume von Tieren und
Pflanzen ist lokaler Umwelt- und Naturschutz, aber auch die Begründung kommunaler und übergeordneter Planungen nur noch schwer realisierbar.
Klimaveränderung und Energiewende und die in diesem Rahmen erforderlichen kommunalen Vorsorgemaßnahmen (Klimawandelvorsorgestrategie, Schutz vor Extremwetter-ereignissen, Erneuerbare Energien etc.) sind aktuell besonders wichtige Bildungsthemen. Deutliche Veränderungen der
Biodiversität (Insektensterben etc.) mit den auf kommunaler Ebene erforderlichen Gegenmaßnahmen kommen hinzu.
Dieser Aufgabe haben sich der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Erftstadt in enger Kooperation mit
dem Naturpark Rheinland und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft im Rahmen der ‚Nationa- 18 -
len Strategie Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)‘ gestellt. Das beginnt bei der Grundlagenvermittlung in den Kindergärten (‚Haus der Kleinen Forscher‘) und geht bis zu Schulprogrammen
und Erwachsenenbildungsveranstaltungen in den beiden Naturpark-zentren.
Durch das vom Land geförderte und beim Naturpark Rheinland angesiedelte ‚Regionale Umweltbildungszentrum‘ ist eine Netzwerksstruktur geschaffen worden, die die Zahl der nachgefragten
Umweltbildungsveranstaltungen kontinuierlich hat ansteigen lassen.
Die in den nächsten Jahren anstehenden größeren Renaturierungsprojekte im Bereich der Erft
(Gymnich, Friesheim-Niederberg, Liblar-Bliesheim) werden insbesondere den lokalen Partizipationsaufwand nochmals erhöhen. Schnittmengen mit städtischen Planungen und Regionalprojekten,
bei denen die Stadt Erftstadt mitarbeitet (z.B. LEADER), sind vielfältig vorhanden.
Wichtige Diskussions- und Kooperationspartner sind dabei die ehrenamtlich tätigen Umwelt- und
Naturschutzverbände. Durch eine lange Zusammenarbeit in den Projekten Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, Schlossparken etc. ist, ausgehend von dem 1991 gegründeten
Umweltgesprächskreis eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewachsen. Die sich hieraus ergebenden Synergien gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Mit der neuen Stelle sollen die vorhandenen Kooperationen gefestigt und weiter ausgebaut, sowie
die sich stark entwickelte Nachfrage nach Umweltbildungsveranstaltungen in enger Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt qualifiziert befriedigt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen
diese Aufgaben bisher zugewachsen sind, werden durch die neue Stelle entsprechend entlastet.
Nach der Bewertung der Bewertungskommission ist hier zunächst von Tätigkeiten nach E 10 auszugehen.
Zusätzlicher Stellenbedarf bei 61 kann mit der Planung für eine Technische Hochschule ergeben.
Dieser steht in Abhängigkeit von den organisatorischen Rahmenbedingungen.
Produkt 100521020 und Produkt 100521030 Bauaufsicht, Bauordnung
Abteilungsleitung 61.4 A 13
Durch die Zusammenlegung der Ämter 61 und 63 gewinnt die Abteilungsleitung Bauordnung an
Bedeutung. Gemäß KGSt-Gutachten ist die Abteilungsleitung Bauordnung für Gemeinden der
Größe der Stadt Erftstadt (GK4) nach A 13 einzustufen.
Die frühere Bewertung der Stelle der stellvertretenden Amtsleiterin und Abteilungsleiterin in 2013
war deshalb im Ergebnis von A 12 ausgegangen, weil im Gegensatz zum KGSt- Gutachten noch
ein direkter Amtsleiter für den Bereich Bauaufsicht vorhanden war, der einen Großteil auch der
inhaltlichen und Personalverantwortung auf sich gezogen hat. Nach dem Ergebnis der Beratung
der Bewertungskommission in der 138. Sitzung ist eine Höherbewertung nach der Vorlage einer
aktuellen Arbeitsplatzbeschreibung nach der vollzogenen Verschmelzung der Ämter überwiegend
wahrscheinlich.
Architekt/in E 11
Das Arbeitsaufkommen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, ein weiterer Anstieg in
den nächsten Jahren ist vor dem Hintergrund des aktuellen Baubooms (der den Prognosen zufolge in den nächsten Jahren weiter anhalten wird), der erforderlichen Entlastung der Abteilungsleitung und mit der Umsetzung der aktuellen Planungen zu erwarten. Die Fallzahlen im für das Lau- 19 -
fende Jahr überstiegen bereits im August die der vergangenen Jahre. Daher ist die qualifizierte
Verstärkung der Abteilung Bauordnung erforderlich.
Sachbearbeitung amtsbezogenen IT A 10
Die weitere absehbare Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren hat höhere Ansprüche an
die Wertigkeit der Stelle. Durch den Aufstieg des derzeitigen Stelleninhabers, der tiefe Einblicke in
das bisherige System hat, soll sichergestellt werden, dass er mit seinen Kenntnissen im Amt verbleibt. Die Stelle ist aktuell in der Bewertungskommission auf eine Besoldung nach A 10 angehoben worden.
Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
Bauverwaltung Straßen/ Buchhaltung Abteilung 65.0
Produkt 120541010 Sachbearbeiterin Friedhofs- und Bestattungsbetrieb – A 10
Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es gilt Bestattungspflicht im Rahmen der sehr engen, verbindlichen Vorgaben des Bestattungsrechtes. Hierbei
sind besondere Abläufe und Fristen zwingend einzuhalten. Für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Bestattungsbetriebes, die Korrespondenz mit Bestattern, die Beratung von Hinterbliebenen und Trauernden, sowie für die notwendige Abstimmung und Administration mit beteiligten Behörden und Dritten (z.B. Krematorien, Bestattungsdienstleister) ist eine bedarfsgerechte personelle
Besetzung in der Friedhofsverwaltung unabdingbar. Eine regelmäßige Besetzung und Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung ist grundsätzlich zu gewährleisten, kurzfristige und im Regelfall unaufschiebbare Entscheidungen sind zu treffen.
Der sensible Aufgabenbereich mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit wird zur Zeit nur eingeschränkt und in der Hauptsache nur vormittags durch zwei Teilzeitkräfte (21 Std. und 26
Std./Woche) abgedeckt. Nachmittags ist dieser Aufgabenbereich gegenwärtig unbesetzt, nachdem
eine vormals bis 2017 vorhandene Vollzeitstelle bis dato vorübergehend nur durch eine Teilzeitstelle ersetzt wurde. Dies führt regelmäßig zu Kritik und Beschwerden. Da eine der beiden derzeitigen Stelleninhaberinnen wegen Versetzung in den Ruhestand bereits Ende Januar 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, ist in diesem Zusammenhang eine Stellennachbesetzung
unter Vorsehung einer Vollzeitstelle für dringend geboten. Der empfindsame Bestattungsbetrieb
verlangt ganztägige Erreichbarkeit und besondere, adäquate Service- und Beratungsleistungen.
Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und Aufgabenstellungen ein Mindestmaß an Einarbeitung.
Straßenunterhaltung Abteilung -65.3Produkt 120541020 Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche Anordnungen E 10
In der Abteilung -65.3- ist im Aufgabenbereich „Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche Anordnungen“
aus sachlichen und fürsorgerischen Gründen dringend die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle
geboten. Menge und Umfang des Arbeitsbereiches sowie laufende Großprojekte (Masterplan
Liblar) können mit der derzeit hierfür vorhandenen Personalressource nicht mehr abgedeckt und
gewährleistet werden. Eine hinreichende Vertretung des bisherigen Stelleninhabers im Fall von
Krankheit/Urlaub ist zur Zeit nicht gewährleistet.
Überdies sollte er gebotener Weise entlastet werden. Das Antragsaufkommen hat sich gerade im
Bereich Verkehrslenkung in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Verkehrsschauen vor Ort zur
Abstimmung mit Beteiligten im Zuge verkehrsrechtlicher Anordnungen, die turnusmäßig jährlich zu
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organisieren und abzuhalten sind, konnten kapazitär bereits seit Jahren nicht mehr durchgeführt
werden. Entsprechend hat inzwischen auch der Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde auf die über
Jahre ausgebliebenen Verkehrsschauen hingewiesen und eine zeitnahe Durchführung nahe gelegt. Eine zeitgerechte Bearbeitung und Beantwortung aller Aufgaben und Anforderungen ist nicht
mehr gewährleistet. Dies zeigt sich so auch im Beschwerdemanagement.
Vor diesem Hintergrund soll für den Aufgabenbereich eine zusätzliche „Verwaltungsstelle“ mit einer Eingruppierung im Bereich der Entgeltgruppe 10 geschaffen werden. Der Aufgabenbereich
umfasst und beinhaltet insgesamt im Wesentlichen:
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Bearbeitung von Anfragen, Anliegen und Anträgen in Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen (VB-Maßnahmen, Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr)
Abstimmung vorgesehener oder Änderung vorhandener verkehrsrechtlicher Maßnahmen mit
den verkehrslenkenden Behörden (Landesbetrieb Straßen, Rhein-Erft-Kreis, Kreispolizeibehörde) und sonstigen Beteiligten
Bearbeitung und Erstellung von Gremienvorlagen
Betreuung der städtischen Lichtsignalanlagen
Abstimmung von Verkehrsleitsystemen
Bearbeitung von Zuschussanträgen für Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Funktion des städtischen Fahrradbeauftragten
Organisation und Durchführung von Verkehrsschauen
Kontrolle der verkehrsrechtlichen Anordnungen
Regelmäßige Sichtung der vorhandenen Beschilderung im Stadtgebiet
Vertretung im Aufgabenbereich der Straßenunterhaltung
Mit Schaffung einer zusätzlichen Stelle soll der Aufgabenbereich insgesamt aufgeteilt und eine
neue Stellenstruktur geschaffen werden. Überdies soll der zusätzlichen Stelle auch die Funktion
des 1. Schriftführers im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr zugewiesen werden (Erstellung TO, Vorbereitung der Sitzungen, Schriftführung etc.). Dies macht vor allem auch deshalb
Sinn, weil das Gros der aus dem Bereich -65- zu fertigenden Vorlagen für diesen Fachausschuss
den vor aufgezeigten Aufgabenbereich betrifft und diesem zuzuordnen ist. So könnte auch der
bisherige Schriftführer im Bauausschuss Straßen und zusätzlich die Funktion der Schriftführung im
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wahrnimmt, entlastet werden.
Produkt 120545020 Sachbearbeiter/in Reinigungskolonne/ Winterdienst E 9a
Die Nachbesetzung der Stelle infolge des internen Stellenwechsels der bisherigen Mitarbeiterin
war es sachgerecht und begründet, die Stellenbeschreibung und Stellenbewertung eingetretenen
Veränderungen im Anforderungs- und Stellenprofil anzupassen. Der Wechsel der Stelleninhaberin
wurde zum Anlass genommen, die Stellenstruktur und die mit der Stelle verknüpften Anforderungen neu zu beurteilen. Die Aufgabenanforderungen der Organisation, Durchführung und Leitung
der Straßenreinigung, des Winterdienstes und der Städtischen Reinigungstruppe sind in Bezug auf
die Einhaltung und Sicherstellung der städtischen Verkehrssicherungspflichten sowie in Anbetracht
der sehr großen Außenwirkung der Arbeitsergebnisse sind nach der Bewertung der Bewertungskommission der Entgeltgruppe E 9a entsprechend.
Die Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan sowie die Beantwortung durch mich sind
als Anlage beigefügt.
(Erner)
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