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Antrag (Antrag bzgl. Kosten der Sanierung Schulzentrum Lechenich und Darstellung der Kosten eines Neubaus)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 646/2018 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.11.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Kosten der Sanierung Schulzentrum Lechenich und Darstellung der Kosten eines Neubaus Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der aktuelle Planungsstand bzgl. Der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde am 13.09.2018 in einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Betriebsausschuss Immobilien vorgestellt. Eine aktualisierte Kostenschätzung konnte in dieser Sitzung noch nicht vorgelegt werden, da aufgrund eines langwierigen Vergabeverfahrens die Planer für die technische Gebäudeausrüstung ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatten. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Kostenschätzung im ersten Quartal 2019 vorgelegt werden kann. Bereits bei der Vorbereitung für den Architekturwettbewerb zur Sanierung des Schulzentrums Lechenich hatte ich eine detaillierte Kostenschätzung für eine Neubau erstellen lassen und die Vorund Nachteile einer Sanierung bzw. eine Neubaus gegenüber gestellt (vgl. Vorlage V 445/2016). Diese Schätzung kann aktualisiert und an die aktuellen Preisverhältnisse im Baugewerbe angepasst werden. Die alte Kostenschätzung war davon ausgegangen, dass das Raumprogramm ge- genüber dem heutigen Bestand reduziert werden kann. Aufgrund der Beschlussfassung zu G9 ist die zum damaligen Zeitpunkt getroffene Kostenprognose für einen Neubau auch diesbezüglich anzupassen. In der Begründung zum Antrag wird auf mögliche Kostensteigerungen durch erforderliche Schadstoffsanierungen verwiesen. Die bisher durchgeführten Untersuchungen haben nur eine geringe Belastung festgestellt. Eine Sanierung von Schadstoffen, mit den damit verbundenen Kosten, ist auch bei einem Abbruch der Gebäude erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-