Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 646/2018
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.11.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Kosten der Sanierung Schulzentrum Lechenich und Darstellung der Kosten eines Neubaus
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der aktuelle Planungsstand bzgl. Der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde am
13.09.2018 in einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Betriebsausschuss Immobilien vorgestellt. Eine aktualisierte Kostenschätzung konnte in dieser Sitzung noch nicht vorgelegt
werden, da aufgrund eines langwierigen Vergabeverfahrens die Planer für die technische Gebäudeausrüstung ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hatten. Ich gehe derzeit davon aus, dass die
Kostenschätzung im ersten Quartal 2019 vorgelegt werden kann.
Bereits bei der Vorbereitung für den Architekturwettbewerb zur Sanierung des Schulzentrums Lechenich hatte ich eine detaillierte Kostenschätzung für eine Neubau erstellen lassen und die Vorund Nachteile einer Sanierung bzw. eine Neubaus gegenüber gestellt (vgl. Vorlage V 445/2016).
Diese Schätzung kann aktualisiert und an die aktuellen Preisverhältnisse im Baugewerbe angepasst werden. Die alte Kostenschätzung war davon ausgegangen, dass das Raumprogramm ge-
genüber dem heutigen Bestand reduziert werden kann. Aufgrund der Beschlussfassung zu G9 ist
die zum damaligen Zeitpunkt getroffene Kostenprognose für einen Neubau auch diesbezüglich
anzupassen.
In der Begründung zum Antrag wird auf mögliche Kostensteigerungen durch erforderliche Schadstoffsanierungen verwiesen. Die bisher durchgeführten Untersuchungen haben nur eine geringe
Belastung festgestellt. Eine Sanierung von Schadstoffen, mit den damit verbundenen Kosten, ist
auch bei einem Abbruch der Gebäude erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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