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Antrag (Antrag bzgl. Schaffung einer ausreichenden Zahl von Pflegeplätzen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 647/2018 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Schaffung einer ausreichenden Zahl von Pflegeplätzen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu1. Die Verwaltung hat durch die verschiedensten Anfragen an Einrichtungen und Anbieter der Pflege, wie AWO, Caritas, APZ Münch Stift, Stella Vitalis, Evang. Kranken - und Pflegeverein, Haus Selam oder auch Projektentwickler etc. versucht, zusätzliche Versorgungsstrukturen in Erftstadt zu implementieren. Diese Gespräche sind bereits erfolgreich vollzogen worden, sodass die Stadt Erftstadt aktuell bzw. zukünftig mit zusätzlichen ambulanten - sowie stationären Einrichtungen versorgt wird. Auch weitere Plätze für Tagespflege, Seniorenangebote und Service-Wohnen sind in der Planung. Projekte für Menschen mit Demenz befinden sich ebenfalls in der Planung. Zu 2. Die Sicherstellung der bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung unter Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen liegt zentral beim Rhein-Erft-Kreis. Die Planung der Angebote sowie die Bewertung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der Strukturen sind ebenfalls ein weiterer Auftrag des Kreises. Die nicht verbindliche Pflegebedarfsplanung des Rhein-Erft-Kreis hat die Zahlen der Unterversorgung im Rhein-Erft-Kreis auf einen Zuwachs von insgesamt ca. 20000 Pflegebedürftigen für den Zeitraum bis 2040 beziffert. Die im Antrag geforderte demografische Entwicklung kann anhand der Modellrechnungen mit Stand 31.12.2017 auf 20 Jahre dargestellt werden. Dies bedeutet, dass der Zeitraum auf 2036 beschränkt ist. Das Modell wurde bereits in verschiedenen Gremien verwendet (Schulausschuss V222/2018; Sportsymposium). Zusammengefasst wird sich: - die Bevölkerung von 50.508 im Jahr 2017 auf 48.470 Einwohner/innen im Jahr 2036 verringern und - die Bevölkerung 65 Jahre und älter im gleichen Zeitraum von 11.877 Einwohner/innen auf 14.908 erhöhen. Die Zahlen unterliegen jedoch gewissen Unsicherheiten. Der angenommene Wachstum liegt in Erftstadt in der Modellrechnung von 2017-2036 bei einer Steigerung von ca. 648 Personen der über 80`Jährigen. Diese Personen würden eine Versorgungsstruktur ob ambulant oder stationär benötigen. Da bereits für das Jahr 2020 im voll- bzw. teilstationären Bereich, in der ambulanten Pflege aber auch im Bereich des Service Wohnens Defizite vorausgesagt sind, wird sich die Zahl der Bedürftigen, die im Rahmen der Pflege Versorgung benötigen, stetig steigern. Im Rahmen der Regionalkonferenz Köln zum Thema Pflege des Deutschen Institutes für Pflege (DIP) wird im Januar 2019 eine aktuelle Zahl der prognostizierten zukünftigen Fallzahlen Pflegebedürftiger im Rhein-Erft-Kreis vorgestellt. Im Nachgang dieser Veranstaltung kann die Verwaltung weitere qualifizierte Berechnungen vorlegen. In diesem Zusammenhang ist der Bereich der kommunalen Stadtentwicklung in die Planungen mit einbezogen. Zu 3. Um ein qualifiziertes Konzept vorlegen zu können, benötigt die Verwaltung eine weitere Differenzierung der Zahlen. Dies erfolgt unter Federführung und in Abstimmung mit dem DemografieBeauftragten. Die Darstellung eines differenzierten, stadtteilorientierten Versorgungskonzeptes ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht möglich. Sollte ein solches Konzept gewünscht sein, müsste dies extern in Auftrag gegeben werden. Die Kosten hierfür können so kurzfristig nicht beziffert werden. Zur originären Zuständigkeit siehe auch die Ausführungen unter 2. Zu 4. Die Ansiedlung einer Pflegefachschule ist wegen der aktuellen Beratung des Bundes zur Reform der Pflegeausbildung nicht mehr so einfach umsetzbar. Bisher war es jedem Anbieter selbst überlassen, ob es sich für ihn wirtschaftlich rentiert, eine Fachschule in Kooperation mit einem Krankenhaus anzubieten. Weitere Aussagen hierzu können erfolgen, wenn aufgrund der angestrebten Generalisierung der Pflegeausbildung durch den Bund, neue Verfahren und Strukturen festgelegt worden sind. Dennoch bietet auch hierzu das DIP zu Beginn des neuen Jahres eine Mitteilung an, in wieweit eine Ansiedlung im Raum Erftstadt Sinn macht. Faktisch liegt die Ausbildungsquote in der Vergangenheit im Rhein-Erft- Kreis weit unter den Ausbildungszahlen z.B. in Köln. Die Verwaltung wird darüber hinaus Kontakt zu den Fachstellen aufnehmen und über die Ergebnisse eine Rückmeldung an die politischen Gremien geben. Zu 5. Siehe Ausführungen zu 3. -2- In Vertretung (Breetzmann) -3-