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Antrag (Antrag bzgl. Ansiedlung einer Portalpraxis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Antrag (Antrag bzgl. Ansiedlung einer Portalpraxis) Antrag (Antrag bzgl. Ansiedlung einer Portalpraxis)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 658/2018 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ansiedlung einer Portalpraxis Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes hat 2015 die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu aufgefordert, die Notdienste entweder durch eine sogenannte „Portalpraxis“ in Krankenhausnähe als erste Anlaufstelle einzurichten, oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst mit ein zu beziehen um die ambulante Notfallversorgung stärker zu stützen. Solche Notdienstpraxen mit einer zentralen Lage und einem stetigen Versorgungsangebot ausserhalb der üblichen ärztlichen Sprechstunden, können eine bedarfsgerechtere Steuerung der Patienten ermöglichen. Bei schweren Notfällen ist der unmittelbare Klinikbereich dann eine Möglichkeit, schneller in das Krankenhaus überzuleiten. Andererseits sind leichtere Fälle bereits durch die Notdienstpraxis/Portalpraxis abdeckbar und die Notaufnahme des Krankenhauses erhält dadurch eine Entlastung. Die niedergelassenen Ärzte aus der Region versehen in einem solchen System wechselweise in der Portalpraxis ihren Notdienst. Die Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist für den Rhein-Erft-Kreis der Ansprechpartner und Koordinator der Notärztlichen Versorgung auch für Erftstadt. Über die Kreisstelle der KVNO erfolgt die Bedarfsprüfung und die Einrichtung des Notdienstangebotes. Die Verwaltung wird daher die KVNO bitten in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit über aktuelle Entwicklungen zu berichten. In Vertretung (Breetzmann) -2-