Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 658/2018
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ansiedlung einer Portalpraxis
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes hat 2015 die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu
aufgefordert, die Notdienste entweder durch eine sogenannte „Portalpraxis“ in Krankenhausnähe
als erste Anlaufstelle einzurichten, oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den
Notdienst mit ein zu beziehen um die ambulante Notfallversorgung stärker zu stützen.
Solche Notdienstpraxen mit einer zentralen Lage und einem stetigen Versorgungsangebot ausserhalb der üblichen ärztlichen Sprechstunden, können eine bedarfsgerechtere Steuerung der Patienten ermöglichen. Bei schweren Notfällen ist der unmittelbare Klinikbereich dann eine Möglichkeit, schneller in das Krankenhaus überzuleiten. Andererseits sind leichtere Fälle bereits durch die
Notdienstpraxis/Portalpraxis abdeckbar und die Notaufnahme des Krankenhauses erhält dadurch
eine Entlastung.
Die niedergelassenen Ärzte aus der Region versehen in einem solchen System wechselweise in
der Portalpraxis ihren Notdienst.
Die Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist für den Rhein-Erft-Kreis
der Ansprechpartner und Koordinator der Notärztlichen Versorgung auch für Erftstadt. Über die
Kreisstelle der KVNO erfolgt die Bedarfsprüfung und die Einrichtung des Notdienstangebotes. Die
Verwaltung wird daher die KVNO bitten in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit über aktuelle Entwicklungen zu berichten.
In Vertretung
(Breetzmann)
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