Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 662/2018
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 10 Datum: 29.11.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. 1. Anbau Rathaus mit Sperrvermerk 1 versehen und
2. Konzept über Personal- und Raumbedarf der nächsten fünf Jahre
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grüne nehme ich wie folgt Stellung:
1. Das von der Fraktion beantragte Konzept zur Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Personalbedarfs für die gesamte Stadtverwaltung, den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und das Straßenbauamt ist von dem bisher geforderten Personalentwicklungskonzept zu unterscheiden.
Zur Definition der Personalentwicklung kann an dieser Stelle auf die Vorlage 659/ 2018
verwiesen werden.
Der Personalbedarfsplan hingegen bemisst sich nach den durch die Stadtverwaltung zu erfüllenden Aufgaben und Leistungen. Der aktuelle Bedarf geht aus dem eingebrachten
Haushalts- und Stellenplan 2019 hervor.
Für die Darstellung etwaiger Personalkürzungen und Kosteneinsparungen entsprechend
der zu vermutenden Intention des Fraktionsantrages bedarf es einer Untersuchung des
bisherigen Leistungsumfanges und einer entsprechenden Aufgabenkritik unter Einschränkungen bzw. Kürzungen bei den bisherigen Angeboten, Leistungen und Standards.
Insoweit rege ich auch an dieser Stelle die Durchführung einer externe Organisationsuntersuchung unter Einbezug der politischen Entscheidungsträger im kommenden Haushaltsjahr
für die Folgejahre an. Für das Haushaltsjahr 2019 ist der in dem eingebrachten Stellenplan
dargestellte Personalbedarf für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung jedoch dringend
erforderlich.
2.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen, Einführung von EGoverment und der Doppelnutzung von Arbeitsplätzen kann ich einerseits auf meine Stellungnahme in der Vorlage verweisen.
Andererseits ergibt sich der Raumbedarf aus dem bereits bestehenden erheblichen Bedarf
unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben und schon jetzt fehlenden Arbeitsplätzen sowie den angemeldeten Stellen.
Im Wege der Digitalisierung der Verwaltung werden zwar bisherige, manuelle Tätigkeitsbereiche entfallen, andere hingegen entstehen.
Grundsätzlich ist in der Stadtverwaltung sowohl Heimarbeit als auch Job-Sharing möglich.
Die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes bedarf allerdings eines autonomen Antrages und
der privaten räumlichen Kapazitäten der Beschäftigten. Der Antrag der Beschäftigten steht
regelmäßig in Konnexität zu einem persönlichen Bedarf aus dem Privatleben und den daraus folgenden fehlenden zeitlichen Kapazitäten und Zwängen. Die Berücksichtigung der
Arbeitsumstände der einzelnen Beschäftigten entspricht gerade dem eigentlichen Ziel der
Maßnahmen im Sinne der Personalentwicklung, der Vereinbarkeit von Familie und Privatleben. Folglich ist der Handlungsspielraum seitens des Arbeitgebers kraft Natur der Sache
erheblich eingeschränkt, wenn gleich hier selbstverständlich auf eine effektive Nutzung der
Arbeitsplätze durch die Vorgesetzten hingewirkt wird.
3. Zu den Alternativen zu einem Anbau ist festzuhalten:
Aufgrund der vorhandenen Eigentümerstruktur und der bestehenden Mietverhältnisse besteht derzeit keine Chance im Rathaus durch Anmietung oder auch durch Ankauf von Flächen in dem erforderlichen Umfang zusätzliche Arbeitsplätze bereitzustellen.
Bisher wurde noch kein Auftrag erteilt, den Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Es ist somit weder geklärt, ob die Feuer- und Rettungswache an einen neuen Standort verlagert
wird und wann dies ggf. erfolgt. Es besteht jetzt akuter Raumbedarf, um weitere Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen angemessen unterzubringen.
Die jetzige Unterbringung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung an einem Standort im Rathaus Liblar bietet für die Verwaltungsabläufe erhebliche Vorteile. Die
Auslagerung des Amtes für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe an den neuen Standort der
Stadtwerke würde zwar in einigen wenigen Arbeitsbereichen Vorteile mit sich bringen, die
Nachteile in der Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen im Bereich des technischen
Dezernates würden aber bei Weitem überwiegen. Wesentliche finanzielle Vorteile ergeben
sich nicht, wenn anstelle eines Anbaus am Rathaus Liblar das Verwaltungsgebäude der
Stadtwerke entsprechend vergrößert wird.
-2-
(Erner)
-3-