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Antrag (Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen bzw. Begründung von Veränderungen im Stellenplan 2019)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Antrag (Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen bzw. Begründung von Veränderungen im Stellenplan 2019) Antrag (Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen bzw. Begründung von Veränderungen im Stellenplan 2019) Antrag (Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen bzw. Begründung von Veränderungen im Stellenplan 2019)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 665/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 28.11.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen bzw. Begründung von Veränderungen im Stellenplan 2019 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu dem Antrag der SPD-Fraktion zu den Haushaltsplanberatungen 2019 möchte ich hinsichtlich der nachstehenden Anmeldungen zum Stellenplan zu meiner ausführlichen Stellenplanbegründung sowie meinen bisherigen Weiterungen im Einzelnen noch ergänzend ausführen. 1. Bürgermeisterbüro Die in der Stellenübersicht nunmehr dem Bürgermeister in dem Bereich 01.2 zugeordnete Stelle einer Sekretärin ist allein aus einer formellen, organisatorisch klarstellenden Verschiebung nunmehr dort niedergeschrieben. Auf der Stelle werden, und wurden auch in der Vergangenheit, sowohl die Vertretung des Bürgermeisterbüros als auch die Betreuung der Ortsbürgermeister und stellvertretenden Bürgermeister wahrgenommen. Dies sind Tätigkeiten des Bürgermeisterbüros. Lediglich der Stundenanteil ist auf eine Vollzeitstelle erhöht worden. 2. Wirtschaftsförderung und Amt 10 Im Hinblick auf die Stellen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Personalverwaltung verweise ich auf die Stellenplanbegründung sowie meine Ergänzungen auf den Antrag der FDPFraktion in der Vorlage 622/2018. 3. Amt 37 - Feuerwehr Die Höherbewertung der Stelle der Abteilungsleitung der Feuerwehr, Amt 37, steht im Zusammenhang mit der erforderlich gewordenen Einrichtung der Funktionsstelle der stellvertretenden Amtsleitung. Der Bedarf einer zusätzlichen Verwaltungsstelle im Amt 37 ergibt sich aus dem dauerhaft erhöhten Aufkommen im Bereich der Gebührenabrechnung Rettungsdienst. Neben stetig steigenden Einsatzzahlen der Rettungsdienstfahrzeuge sind folgende Anpassungen im Jahr 2018 erfolgt: Der vorhandene Tages-Rettungswagen in Liblar hat durch den Rhein-Erft-Kreis zum 01.01.2018 eine Betriebszeitenerweiterung von 8 Stunden auf 12 Stunden wochentags erfahren. Dies bedeutet eine Steigerung von 50 %. Hinzu ist zum gleichen Stichtag ein weiterer Tages-Rettungswagen am Standort Lechenich in Betrieb gegangen, ebenfalls mit 60 Wochenstunden. Daraus resultieren zunehmende Fallzahlen im Bereich der Gebührenabrechnung der Notfallrettung und des Krankentransportes. Der derzeitige Abrechnungsrückstand beträgt ca. sieben Wochen. Zu Beginn des Jahres 2019 geht auf Grund des Rettungsdienstbedarfsplans zu dem ein weiterer Krankentransportwagen mit 56 Wochenstunden in Betrieb. Durch die Indienststellung dieses Fahrzeuges resultieren in Zukunft zwangsläufig weitere Abrechnungsvorgänge. Die Stelle ist dem Produkt 127 zugeordnet und wird im Rahmen der Rettungsdienstgebühren zu 100 % refinanziert. 4. Amt 40 Im Bereich der Abteilung Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten, Kultur, Bücherei und Archiv ist die Befristung der Stelle der Abteilungsleitung bereits im Mai dieses Jahres ausgelaufen. Die Einrichtung der Stelle hat sich mehr als bewährt und war daher dauerhaft in die Organisationsstruktur des Amtes zu implementieren. Die Höherbewertung entspricht der Begutachtung durch die Bewertungskommission nach den Bewertungskriterien der KGSt. 5. Amt 51 51.1 Stabsstelle Der Aufgabenzuschnitt der Stelle ist definiert, abgegrenzt und in den Vorlagen für die Haushaltsplanberatungen dargestellt. Gruppenleitungen 510 und 512 Eine Leitungsspanne sollte generell nur so groß sein, dass es einem Vorgesetzten immer möglich bleibt, gut innerhalb dieser Spanne zu kontrollieren und zu koordinieren. Die Leitungsspanne sind dem sensiblen Feld des Kinderschutzes, der Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie der Steuerungsaufgaben anzupassen. Nachbarkommunen haben die Zwischenebenen schon lange eingerichtet. In einem aktuellen Gutachten der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement „KGST“ aus dem Frühjahr 2018 wurde für die Verwaltung beim Kreis Ahrweiler festgestellt, dass die großen Leitungsspannen sowohl in der Abteilung Jugend als auch in der Sozialabteilung bislang den Informationsfluss und die Wahrnehmung von Führungstätigkeiten erschwer-2- ten. Mit diesen großen Leitungsspannen waren unter anderem lange Entscheidungswege verbunden. Im Zuge des OE-Prozesses und der Begleitung durch die KGST kam es daher zu strukturellen Veränderungen und der Einführung eines so genannten „erweiterten“ Sachbereichsmodells mit 10-12 Mitarbeitenden in der direkten Unterstellung eines Vollzeitmitarbeiters. In den Abteilungen 510 und 512 sind derzeit 22 bzw. 20 Unterstellungsverhältnisse. Vorgesehen sind zwei ½ Teamleitungsstellen in der Abteilung 510 und eine Teamleitung in der Abteilung 512. Die neu eingeführten Teamleitungen steuern ihren Bereich operativ und koordinieren die fachliche Aufgabenerledigung. Sie kommunizieren zielgerichtet, informieren, beraten, aktivieren, kooperieren, motivieren, intervenieren und kontrollieren das Verwaltungshandeln des ihnen übertragenen Sachbereiches. Hierzu werden Strukturen des Austauschs und der Zusammenarbeit eingeführt. Verwaltung 512 Für die Sachbearbeitung Elternbeiträge stehen in Erftstadt aktuell 2 Stellen und in Kerpen 4 Stellen zur Verfügung. Bearbeitet werden derzeit rund 1500 Elternbeitragsfälle Kita, 900 Fälle OGATA sowie 200 Fälle Tagespflege. Durch den Kita-Ausbau werden rund 350 neue Fälle ab dem KitaJahr 2019 zu bearbeiten sein. Dies sind in der Summe 1950 Fälle. Bedingt durch langfristige Erkrankungen, verzögerte Wiederbesetzungen, Reha-Maßnahme, Wiedereingliederungen, Nachqualifizierungen und den sonstigen gestiegenen Verwaltungsaufwand sind bereits erhebliche Arbeitsrückstände entstanden, die auch nicht kurzfristig aufgearbeitet werden können. In einem Prüfbericht hatte das RPA bereits die dringende Stellenbesetzung sowie die Sicherstellung von Krankheits- und Urlaubsvertretungen im Bereich Elternbeiträge empfohlen. Für die Sachbearbeitung Betriebskosten stehen in Erftstadt aktuell eine ½ Stelle und in Kerpen 1 Stelle sowie in Frechen 1,9 Stellen zur Verfügung. Für die Sachbearbeitung wirtschaftliche Kindertagespflege in Erftstadt ½ Stelle und in Kerpen 1 Stelle. Auch andere Kommunen im Rhein-Erft-Kreis haben u.a. in den Bereichen Betriebskosten und Förderung der Kindertagespflege deutlich höhere Stellenanteile. Hinsichtlich des Sachstandes des Personalentwicklungskonzeptes sind eine aktuelle Stellungnahme der Verwaltung sowie die Definition der Personalentwicklung im eigentlichen Sinne der Vorlage zu entnehmen. Soweit nach dem Fraktionsantrag aus dem Personalentwicklungskonzept ein Rückschluss auf den Personalbedarf gewünscht ist, ist anzumerken, dass die Personalbedarfsplanung andere Ziele als die Personalentwicklung verfolgt. Der Personalbedarf bemisst sich nach den durch die Stadtverwaltung zu erledigenden Aufgaben und zu erbringenden Leistungen. Das aktuell zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal geht aus dem eingebrachten Haushalts- und Stellenplan 2019 hervor. Für die Darstellung etwaiger Personalkürzungen und Kosteneinsparungen bedarf es einer Untersuchung des bisherigen Leistungsumfanges und einer entsprechenden Aufgabenkritik unter Einschränkungen bzw. Kürzungen bei den bisherigen Angeboten, Leistungen und Standards. Die Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung unter Einbezug der politischen Entscheidungsträger im kommenden Haushaltsjahr für die Folgejahre habe ich bereits entsprechend angeregt. (Erner) -3-