Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
176 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 434/2018 1. Ergänzung
Az.: 81 00-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
11.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Kalkulation der Abwasserentgelte
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Variante –ADie Kalkulation der Preise zur Abwasserbeseitigung erfolgt künftig unter Ansatz der Kosten für die
Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Variante –BDie Kalkulation der Preise zur Abwasserbeseitigung erfolgt künftig unter Ansatz der Kosten für die
Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert sowie unter Ansatz einer kalkulatorischen
Verzinsung.
Begründung:
VARIANTE –ADie Kalkulation der Abwasserentgelte 2019 erfolgt unter folgenden Prämissen:
Ansatz von Aufwand und Ertrag aus dem Wirtschaftsplan 2019 Variante –A- der Abwasserbeseitigung.
Ansatz der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Keine Berechnung kalkulatorischer Zinsen.
Der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2019 bei Ansatz der v.g. kalkulatorischen Kosten einen Jahresfehlbetrag von rd. 1 Mio Euro aus. Dies entspricht etwa der Summe
an Aufwendungen zur Erwirtschaftung der kalkulatorischen Kosten zuzüglich der Mehraufwendungen für die Sanierung von Schächten und eines Sammlers.
Aufgrund der vorhandenen „Gebührenausgleichsrückstellung“ von rd. 2,2 Mio Euro, können die aktuellen Preise – trotz des Ansatzes der kalkulatorischen Kosten sowie der Kostensteigerungen- bis zur Aufzehrung der Rückstellung beibehalten werden. Nach Auflösung
der Rückstellung muss allerdings zwingend eine Anpassung der Preise erfolgen.
In der Anlage 1 zur 1. Ergänzung der Vorlage V 434/2018 VARIANTE –A- sind die Zu- und Abgänge zur Gebührenausgleichsrückstellung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser
ausgewiesen. Auf Basis der Kosten des Wirtschaftsplanes 2019 wird die Auflösung der Rückstellung bis 2022 dargestellt.
Die angegebenen Beträge bilden die Höhe der jeweiligen Konten zum Zeitpunkt der Jahresabschlüsse ab. Die Berechnungen wurden dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt
vorgelegt.
VARIANTE –BDie Kalkulation der Abwasserentgelte 2019 erfolgt unter folgenden Prämissen:
Ansatz von Aufwand und Ertrag aus dem Wirtschaftsplan 2019 Variante –B- der Abwasserbeseitigung.
Ansatz der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Berechnung kalkulatorischer Zinsen.
Der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2019 bei Ansatz der v.g. kalkulatorischen Kosten einen Jahresfehlbetrag von rd. 1 Mio Euro aus. Dies entspricht etwa der Summe
an Aufwendungen zur Erwirtschaftung der kalkulatorischen Kosten zuzüglich der Mehraufwendungen für die Sanierung von Schächten und eines Sammlers.
Aufgrund der vorhandenen „Gebührenausgleichsrückstellung von rd. 2,2 Mio Euro, können
die aktuellen Preise – trotz des Ansatzes der kalkulatorischen Kosten sowie der Kostensteigerungen- bis zur Aufzehrung der Rückstellung beibehalten werden. Nach Auflösung
der Rückstellung muss allerdings zwingend eine Anpassung der Preise erfolgen.
In der Anlage 2 zur 1. Ergänzung der Vorlage V 434/2018 VARIANTE –B- sind die Zu- und Abgänge zur Gebührenausgleichsrückstellung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser
ausgewiesen. Auf Basis der Kosten des Wirtschaftsplanes 2019 wird die Auflösung der Rückstellung bis 2021 dargestellt. (Die Rücklage wird schneller aufgezehrt)
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Die angegebenen Beträge bilden die Höhe der jeweiligen Konten zum Zeitpunkt der Jahresabschlüsse ab. Die Berechnungen wurden dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt
vorgelegt.
Es wird zudem auf die Ausführungen zur Ursprungsvorlage verwiesen.
Anlagen
Anlage 1 zur 1. Ergänzung Variante –AAnlage 2 zur 1. Ergänzung Variante – B-
In Vertretung
(Hallstein)
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