Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 365/2018 1. Ergänzung
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.12.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
Wirtschaftsplan 2019 Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
VARIANTE –A1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
10.412.800,00€
11.381.300,00€
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
6.505.900,00€
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
5.560.000,00€
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
1.500.000,00€
von
in Anspruch zu nehmen.
VARIANTE –B-
1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2019 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
10.412.800,00€
11.412.300,00€
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
6.537.600,00€
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
5.600.000,00€
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
1.500.000,00€
von
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Stellungnahme des Kämmerers:
In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den
Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und
Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche
Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird.
Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so
auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen.
Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
(rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro
für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder)
anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos.
-2-
Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie
von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage
zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss).
Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus
der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung.
Begründung des Eigenbetriebes Stadtwerke
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan 2019 basiert im Wesentlichen auf den Zahlen des Jahresabschlusses 2017
und den bislang erwirtschafteten Ergebnissen im Jahr 2018. Diese Zahlen bilden hochgerechnet in
weiten Teilen die Ansätze für das Jahr 2019.
In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wird auf die jeweiligen Planansätze eingegangen und es
finden sich zusätzliche Informationen.
Im Folgenden wird zu den aus Sicht der Betriebsleitung wichtigsten Zusammenhängen nochmals
ausgeführt.
VARIANTE –ADer Wirtschaftsplan 2019 weist im Vergleich zu den Vorjahren folgende Besonderheiten
aus. Erstmals wird kein ausgeglichenes Ergebnis geplant. Die Ausgaben werden die Einnahmen übersteigen, so dass ein Verlust von rd. 1. Mio Euro prognostiziert wird. Dieser
Verlust lässt die aus den zurückliegenden Jahren erwirtschaftete Rückstellung auf einen
Betrag von 2,2 Mio Euro abschmilzen.
Bleiben Aufwand (einschließlich kalkulatorische Abschreibung) und prognostizierte Einnahmen in der Größenordnung der Ansätze für 2019, wird die Rückstellung spätestens in
2022 vollständig aufgelöst sein. Demnach wäre eine Entgeltanpassung spätestens für das
Jahr 2022 vorzusehen.
Eine kalkulatorische Verzinsung ist im Wirtschaftsplan nicht mehr vorgesehen.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2019 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10,4 Mio. Euro vorgesehen. Es
kommt infolge der kalkulatorischen Abschreibung zu einem kalkulatorischen Verlust in der Größenordnung von 967.150 Euro
VARIANTE –B-
-3-
Der Wirtschaftsplan 2019 weist im Vergleich zu den Vorjahren folgende Besonderheiten
aus.
Berücksichtigung einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens.
Erstmals wird kein ausgeglichenes Ergebnis geplant. Die Ausgaben werden die Einnahmen
übersteigen, so dass ein Verlust von rd. 1. Mio Euro prognostiziert wird. Dieser Verlust lässt
die aus den zurückliegenden Jahren erwirtschaftete Rückstellung auf einen Betrag von 2,2
Mio Euro abschmilzen.
Bleiben Aufwand (einschließlich kalkulatorische Abschreibung) und prognostizierte Einnahmen in der Größenordnung der Ansätze für 2019, wird die Rückstellung spätestens in
2021 vollständig aufgelöst sein. .
Es ist eine kalkulatorische Verzinsung in Höhe von 261.000 Euro beim Schmutzwasser und
von 190.000 Euro beim Regenwasser vorgesehen.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2019 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10,4 Mio. Euro vorgesehen. Es
kommt infolge der kalkulatorischen Abschreibung zu einem kalkulatorischen Verlust in der Größenordnung von 1 Mio Euro.
Zu den übrigen Ausführungen wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.
Anlagen
Anlage 2 Variante –AAnlage 2 Variante –B-
(Erner)
-4-