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Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise) Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise) Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise) Beschlussvorlage (Kalkulation der Wasserpreise)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 430/2018 1. Ergänzung Az.: 81 00-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 04.12.2018 vorberatend 11.12.2018 beschließend Kalkulation der Wasserpreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Kalkulation der Wasserpreise erfolgt künftig unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bzw. auf Basis der vorgelegten Kalkulation gemäß der Variante A. oder Die Kalkulation der Wasserpreise erfolgt künftig unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert und einer kalkulatorischen Verzinsung bzw. auf Basis der vorgelegten Kalkulation gemäß der Variante B. Begründung: Stellungnahme des Kämmerers: In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird. Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder) anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss). Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung. Begründung des Eigenbetrieb Stadtwerke ZU VARIANTE -ADie vorliegende Kalkulation erfolgt auf Basis der Aufwands- sowie Ertragspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 Varante- A- der Wasserversorgung der Stadtwerke Erftstadt. Der in Anlage 1 zur 1. Ergänzung ausgewiesene Aufwand berücksichtigt separat:    die Kosten für die errechnete Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als Differenz zur Abschreibung gemäß Handelsgesetzbuch (+208 TSD Euro anteilig auf vier Jahre mit je 52.000 Euro). die Kostensteigerung beim Personal, Wassereinkauf sowie den sonstigen Kosten (262 TSD Euro einmalig 2019). Eine 0,5% Kostensteigerung jährlich bis 2022. Die Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinns der Wasserversorgung über vier Jahre. (rd. 218 TSD Euro ab 2022). Um den Mehrerlös von 314.000 Euro aus der Wasserversorgung zu generieren ist eine hälftige Aufteilung der Kosten von jeweils 157.000 TSD Euro auf den Wasserpreis und den monatlichen Grundpreis ausgewiesen. Im Weiteren erfolgt die Kalkulation auf Basis der prognostizierten Kostensteigerungen und unter angenommener Vermögensentwicklung. Den Grundpreisen liegt nun die „Europäische Messgeräte Richtlinie“ zugrunde. Sofern die reale Kostenentwicklung von der Prognose abweicht, sind Preisanpassungen in beide Richtungen möglich. -2- Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019 Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie Nennd. Dauerd. [m 3 /h] Q3 [m 3 /h] 2019 2020 2021 4 7,92 € 8,37 € 8,80 € 10 19,81 € 20,92 € 22,00 € 16 31,69 € 33,47 € 35,20 € 25 49,52 € 52,29 € 54,99 € Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler bis 40 25 49,52 € 52,29 € 54,99 € bis 80 63 124,79 € 131,78 € 138,59 € bis 100 100 198,08 € 209,17 € 219,98 € über 100 Índividuelle Leistungsberechnung bis 7 bis 10 bis 20 über 20 2022 9,05 € 22,63 € 36,21 € 56,57 € 56,57 € 142,57 € 226,30 € Staffelung Nettowasserpreis ab 2019 3 pro m 2019 2020 2021 2022 1,10 € 1,14 € 1,18 € 1,22 € Bezüglich der weiteren Erläuterungen wird auf die Ursprungsvorlage sowie deren Anlagen verwiesen. ZU VARIANTE -BDie vorliegende Kalkulation erfolgt auf Basis der Aufwands- sowie Ertragspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 Variante B er Wasserversorgung der Stadtwerke Erftstadt. Der in Anlage 1 zur 1. Ergänzung ausgewiesene Aufwand berücksichtigt separat:     die Kosten für die errechnete Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als Differenz zur Abschreibung gemäß Handelsgesetzbuch (+208 TSD Euro anteilig auf vier Jahre mit je 52.000 Euro). Die Kosten für eine Verzinsung des Anlagevermögens mit 4,6% die Kostensteigerung beim Personal, Wassereinkauf sowie den sonstigen Kosten (262 TSD Euro einmalig 2019). Eine 0,5% Kostensteigerung jährlich bis 2022. Die Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinns der Wasserversorgung über vier Jahre. (rd. 210 TSD Euro ab 2022). Um den Mehrerlös von 404.000 Euro aus der Wasserversorgung zu generieren ist eine hälftige Aufteilung der Kosten von jeweils 202.000 TSD Euro auf den Wasserpreis und den monatlichen Grundpreis ausgewiesen. Im Weiteren erfolgt die Kalkulation auf Basis der prognostizierten Kostensteigerungen und unter angenommener Vermögensentwicklung. Den Grundpreisen liegt nun die „Europäische Messgeräte Richtlinie“ zugrunde. Sofern die reale Kostenentwicklung von der Prognose abweicht, sind Preisanpassungen in beide Richtungen möglich. -3- Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019 Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie Nennd. Dauerd. [m 3 /h] Q3 [m 3 /h] 2019 2020 2021 4 8,18 € 8,91 € 9,64 € 10 20,44 € 22,26 € 24,09 € 16 32,70 € 35,62 € 38,54 € 25 51,10 € 55,66 € 60,22 € Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler bis 40 25 51,10 € 55,66 € 60,22 € bis 80 63 128,77 € 140,27 € 151,76 € bis 100 100 204,40 € 222,65 € 240,89 € über 100 Índividuelle Leistungsberechnung bis 7 bis 10 bis 20 über 20 2022 10,37 € 25,91 € 41,46 € 64,79 € 64,79 € 163,26 € 259,14 € Staffelung Nettowasserpreis ab 2019 3 pro m 2019 2020 2021 2022 1,12 € 1,17 € 1,23 € 1,28 € Bezüglich der weiteren Erläuterungen wird auf die Ursprungsvorlage sowie deren Anlagen verwiesen. Anlage: Anlage 1 zur V430/2018 1. Ergänzung Variante A Anlage 2 zur V430/2018 1. Ergänzung Variante B (Erner) -4-