Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 430/2018 1. Ergänzung
Az.: 81 00-00
Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
04.12.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
Kalkulation der Wasserpreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Kalkulation der Wasserpreise erfolgt künftig unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bzw. auf Basis der vorgelegten Kalkulation gemäß der Variante A.
oder
Die Kalkulation der Wasserpreise erfolgt künftig unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert und einer kalkulatorischen Verzinsung bzw. auf Basis der vorgelegten
Kalkulation gemäß der Variante B.
Begründung:
Stellungnahme des Kämmerers:
In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den
Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und
Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche
Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird.
Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so
auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen.
Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
(rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro
für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder)
anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos.
Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie
von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage
zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss).
Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus
der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung.
Begründung des Eigenbetrieb Stadtwerke
ZU VARIANTE -ADie vorliegende Kalkulation erfolgt auf Basis der Aufwands- sowie Ertragspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 Varante- A- der Wasserversorgung der Stadtwerke Erftstadt.
Der in Anlage 1 zur 1. Ergänzung ausgewiesene Aufwand berücksichtigt separat:
die Kosten für die errechnete Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als
Differenz zur Abschreibung gemäß Handelsgesetzbuch (+208 TSD Euro anteilig auf vier
Jahre mit je 52.000 Euro).
die Kostensteigerung beim Personal, Wassereinkauf sowie den sonstigen Kosten (262
TSD Euro einmalig 2019). Eine 0,5% Kostensteigerung jährlich bis 2022.
Die Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinns der Wasserversorgung über vier
Jahre. (rd. 218 TSD Euro ab 2022).
Um den Mehrerlös von 314.000 Euro aus der Wasserversorgung zu generieren ist eine hälftige
Aufteilung der Kosten von jeweils 157.000 TSD Euro auf den Wasserpreis und den monatlichen
Grundpreis ausgewiesen. Im Weiteren erfolgt die Kalkulation auf Basis der prognostizierten Kostensteigerungen und unter angenommener Vermögensentwicklung. Den Grundpreisen liegt nun
die „Europäische Messgeräte Richtlinie“ zugrunde. Sofern die reale Kostenentwicklung von der
Prognose abweicht, sind Preisanpassungen in beide Richtungen möglich.
-2-
Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019
Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie
Nennd.
Dauerd.
[m 3 /h]
Q3
[m 3 /h]
2019
2020
2021
4
7,92 €
8,37 €
8,80 €
10
19,81 €
20,92 €
22,00 €
16
31,69 €
33,47 €
35,20 €
25
49,52 €
52,29 €
54,99 €
Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler
bis 40
25
49,52 €
52,29 €
54,99 €
bis 80
63
124,79 €
131,78 €
138,59 €
bis 100
100
198,08 €
209,17 €
219,98 €
über 100
Índividuelle Leistungsberechnung
bis 7
bis 10
bis 20
über 20
2022
9,05 €
22,63 €
36,21 €
56,57 €
56,57 €
142,57 €
226,30 €
Staffelung Nettowasserpreis ab 2019
3
pro m
2019
2020
2021
2022
1,10 €
1,14 €
1,18 €
1,22 €
Bezüglich der weiteren Erläuterungen wird auf die Ursprungsvorlage sowie deren Anlagen verwiesen.
ZU VARIANTE -BDie vorliegende Kalkulation erfolgt auf Basis der Aufwands- sowie Ertragspositionen des Wirtschaftsplanes 2019 Variante B er Wasserversorgung der Stadtwerke Erftstadt.
Der in Anlage 1 zur 1. Ergänzung ausgewiesene Aufwand berücksichtigt separat:
die Kosten für die errechnete Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert als
Differenz zur Abschreibung gemäß Handelsgesetzbuch (+208 TSD Euro anteilig auf vier
Jahre mit je 52.000 Euro).
Die Kosten für eine Verzinsung des Anlagevermögens mit 4,6%
die Kostensteigerung beim Personal, Wassereinkauf sowie den sonstigen Kosten (262
TSD Euro einmalig 2019). Eine 0,5% Kostensteigerung jährlich bis 2022.
Die Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinns der Wasserversorgung über vier
Jahre. (rd. 210 TSD Euro ab 2022).
Um den Mehrerlös von 404.000 Euro aus der Wasserversorgung zu generieren ist eine hälftige
Aufteilung der Kosten von jeweils 202.000 TSD Euro auf den Wasserpreis und den monatlichen
Grundpreis ausgewiesen. Im Weiteren erfolgt die Kalkulation auf Basis der prognostizierten Kostensteigerungen und unter angenommener Vermögensentwicklung. Den Grundpreisen liegt nun
die „Europäische Messgeräte Richtlinie“ zugrunde. Sofern die reale Kostenentwicklung von der
Prognose abweicht, sind Preisanpassungen in beide Richtungen möglich.
-3-
Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019
Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie
Nennd.
Dauerd.
[m 3 /h]
Q3
[m 3 /h]
2019
2020
2021
4
8,18 €
8,91 €
9,64 €
10
20,44 €
22,26 €
24,09 €
16
32,70 €
35,62 €
38,54 €
25
51,10 €
55,66 €
60,22 €
Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler
bis 40
25
51,10 €
55,66 €
60,22 €
bis 80
63
128,77 €
140,27 €
151,76 €
bis 100
100
204,40 €
222,65 €
240,89 €
über 100
Índividuelle Leistungsberechnung
bis 7
bis 10
bis 20
über 20
2022
10,37 €
25,91 €
41,46 €
64,79 €
64,79 €
163,26 €
259,14 €
Staffelung Nettowasserpreis ab 2019
3
pro m
2019
2020
2021
2022
1,12 €
1,17 €
1,23 €
1,28 €
Bezüglich der weiteren Erläuterungen wird auf die Ursprungsvorlage sowie deren Anlagen verwiesen.
Anlage:
Anlage 1 zur V430/2018 1. Ergänzung Variante A
Anlage 2 zur V430/2018 1. Ergänzung Variante B
(Erner)
-4-