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Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 428/2018 1. Ergänzung Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 04.12.2018 vorberatend 11.12.2018 beschließend 5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 5. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der Anlage zur Vorlage zum 01.01.2019 beschlossen. Die Preise für den Bezug eines Kubikmeter Frischwassers sowie der monatliche Grundpreis für die Jahre 2019-2022werden gemäß Variante A beschlossen. Oder Die Preise für den Bezug eines Kubikmeter Frischwassers sowie der monatliche Grundpreis für die Jahre 2019-2022 werden gemäß Variante B beschlossen. Begründung: Stellungnahme des Kämmerers: In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird. Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder) anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss). Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung. Begründung des Eigenbetriebes Stadtwerke: Variante –ADie Änderung der Preisregelung erfolgt auf Basis der Wasserpreiskalkulation für die Jahre 20192022. Hierin sind allgemeine sowie betriebsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Zur Vermeidung eines schleichenden Substanzwertverlustes erfolgt die Kalkulation der Entgelte sowie des monatlichen Grundpreises unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die Einpreisung einer kalkulatorischen Verzinsung erfolgt nicht. Zur Erwirtschaftung der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert erfolgt ab 2019 eine gestaffelte Preisanpassung. Angepasst werden dabei der Verbrauchspreis je bezogenen Kubikmeter Frischwasser sowie der monatliche Zählergrundpreis. Es wird auf die diesbezügliche Vorlage „Kalkulation der Wasserpreise V430/2018 1. Ergänzung darin die Variante –Averwiesen. -2- Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019 Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie Nennd. Dauerd. [m 3 /h] Q3 [m 3 /h] 2019 2020 2021 4 7,92 € 8,37 € 8,80 € 10 19,81 € 20,92 € 22,00 € 16 31,69 € 33,47 € 35,20 € 25 49,52 € 52,29 € 54,99 € Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler bis 40 25 49,52 € 52,29 € 54,99 € bis 80 63 124,79 € 131,78 € 138,59 € bis 100 100 198,08 € 209,17 € 219,98 € über 100 Índividuelle Leistungsberechnung bis 7 bis 10 bis 20 über 20 2022 9,05 € 22,63 € 36,21 € 56,57 € 56,57 € 142,57 € 226,30 € Staffelung Nettowasserpreis ab 2019 3 pro m 2019 2020 2021 2022 1,10 € 1,14 € 1,18 € 1,22 € Variante –BDie Änderung der Preisregelung erfolgt auf Basis der Wasserpreiskalkulation für die Jahre 20192022. Hierin sind allgemeine sowie betriebsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Zur Vermeidung eines schleichenden Substanzwertverlustes erfolgt die Kalkulation der Entgelte sowie des monatlichen Grundpreises unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens. Zur Erwirtschaftung der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bzw. der kalkulatorischen Zinsen erfolgt ab 2019 eine gestaffelte Preisanpassung. Angepasst werden dabei der Verbrauchspreis je bezogenen Kubikmeter Frischwasser sowie der monatliche Zählergrundpreis. Es wird auf die diesbezügliche Vorlage „Kalkulation der Wasserpreise V430/2018 1. Ergänzung darin die Variante –B- verwiesen. -3- Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019 Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie Nennd. Dauerd. [m 3 /h] Q3 [m 3 /h] 2019 2020 2021 4 8,18 € 8,91 € 9,64 € 10 20,44 € 22,26 € 24,09 € 16 32,70 € 35,62 € 38,54 € 25 51,10 € 55,66 € 60,22 € Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler bis 40 25 51,10 € 55,66 € 60,22 € bis 80 63 128,77 € 140,27 € 151,76 € bis 100 100 204,40 € 222,65 € 240,89 € über 100 Índividuelle Leistungsberechnung bis 7 bis 10 bis 20 über 20 2022 10,37 € 25,91 € 41,46 € 64,79 € 64,79 € 163,26 € 259,14 € Staffelung Nettowasserpreis ab 2019 3 pro m 2019 2020 2021 2022 1,12 € 1,17 € 1,23 € 1,28 € Erläuterung zur erforderlichen Erhöhung der Pauschalen zur Anschlusserstellung: Bezüglich der Ausführungen wird auf die Vorlage 430/2018 verwiesen. (Erner) -4-