Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 428/2018 1. Ergänzung
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.12.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2019
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 5. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der Anlage
zur Vorlage zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Preise für den Bezug eines Kubikmeter Frischwassers sowie der monatliche Grundpreis für die
Jahre 2019-2022werden gemäß Variante A beschlossen.
Oder
Die Preise für den Bezug eines Kubikmeter Frischwassers sowie der monatliche Grundpreis für die
Jahre 2019-2022 werden gemäß Variante B beschlossen.
Begründung:
Stellungnahme des Kämmerers:
In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den
Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und
Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche
Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird.
Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so
auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen.
Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
(rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro
für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder)
anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos.
Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie
von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage
zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss).
Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus
der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung.
Begründung des Eigenbetriebes Stadtwerke:
Variante –ADie Änderung der Preisregelung erfolgt auf Basis der Wasserpreiskalkulation für die Jahre 20192022.
Hierin sind allgemeine sowie betriebsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Zur Vermeidung
eines schleichenden Substanzwertverlustes erfolgt die Kalkulation der Entgelte sowie des monatlichen Grundpreises unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
Einpreisung einer kalkulatorischen Verzinsung erfolgt nicht.
Zur Erwirtschaftung der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert erfolgt
ab 2019 eine gestaffelte Preisanpassung. Angepasst werden dabei der Verbrauchspreis je bezogenen Kubikmeter Frischwasser sowie der monatliche Zählergrundpreis. Es wird auf die diesbezügliche Vorlage „Kalkulation der Wasserpreise V430/2018 1. Ergänzung darin die Variante –Averwiesen.
-2-
Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019
Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie
Nennd.
Dauerd.
[m 3 /h]
Q3
[m 3 /h]
2019
2020
2021
4
7,92 €
8,37 €
8,80 €
10
19,81 €
20,92 €
22,00 €
16
31,69 €
33,47 €
35,20 €
25
49,52 €
52,29 €
54,99 €
Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler
bis 40
25
49,52 €
52,29 €
54,99 €
bis 80
63
124,79 €
131,78 €
138,59 €
bis 100
100
198,08 €
209,17 €
219,98 €
über 100
Índividuelle Leistungsberechnung
bis 7
bis 10
bis 20
über 20
2022
9,05 €
22,63 €
36,21 €
56,57 €
56,57 €
142,57 €
226,30 €
Staffelung Nettowasserpreis ab 2019
3
pro m
2019
2020
2021
2022
1,10 €
1,14 €
1,18 €
1,22 €
Variante –BDie Änderung der Preisregelung erfolgt auf Basis der Wasserpreiskalkulation für die Jahre 20192022.
Hierin sind allgemeine sowie betriebsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Zur Vermeidung
eines schleichenden Substanzwertverlustes erfolgt die Kalkulation der Entgelte sowie des monatlichen Grundpreises unter Ansatz der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert sowie
einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens.
Zur Erwirtschaftung der Kosten für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bzw.
der kalkulatorischen Zinsen erfolgt ab 2019 eine gestaffelte Preisanpassung. Angepasst werden
dabei der Verbrauchspreis je bezogenen Kubikmeter Frischwasser sowie der monatliche Zählergrundpreis. Es wird auf die diesbezügliche Vorlage „Kalkulation der Wasserpreise V430/2018 1.
Ergänzung darin die Variante –B- verwiesen.
-3-
Staffelung monatliche Nettogrundpreise ab 2019
Gemäß MID - Europäische Messgeräte- Richtlinie
Nennd.
Dauerd.
[m 3 /h]
Q3
[m 3 /h]
2019
2020
2021
4
8,18 €
8,91 €
9,64 €
10
20,44 €
22,26 €
24,09 €
16
32,70 €
35,62 €
38,54 €
25
51,10 €
55,66 €
60,22 €
Preise Verbundzähler zuzüglich GP Zweitzähler
bis 40
25
51,10 €
55,66 €
60,22 €
bis 80
63
128,77 €
140,27 €
151,76 €
bis 100
100
204,40 €
222,65 €
240,89 €
über 100
Índividuelle Leistungsberechnung
bis 7
bis 10
bis 20
über 20
2022
10,37 €
25,91 €
41,46 €
64,79 €
64,79 €
163,26 €
259,14 €
Staffelung Nettowasserpreis ab 2019
3
pro m
2019
2020
2021
2022
1,12 €
1,17 €
1,23 €
1,28 €
Erläuterung zur erforderlichen Erhöhung der Pauschalen zur Anschlusserstellung:
Bezüglich der Ausführungen wird auf die Vorlage 430/2018 verwiesen.
(Erner)
-4-