Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 369/2018 1. Ergänzung
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 29.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.12.2018
vorberatend
11.12.2018
beschließend
Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf zu VARIANTE –A1. Der Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im
Erfolgsplan mit
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
4.246.400,00 €
4.246.400,00 €
2.729.800,00 €
2.110.000,00 €
von
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.000.000 €
aufzunehmen.
Beschlussentwurf zu VARIANTE –B1. Der Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im
Erfolgsplan mit
4.336.400,00 €
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
4.336.400,00 €
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
2.729.800,00 €
2.110.000,00 €
von
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.000.000 €
aufzunehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Zu Variante A
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Gemäß Beschluss des Sonderausschusses der Stadtwerke vom 21.11.2018 soll in den
kommenden vier Jahren schrittweise die Veranschlagung einer kalkulatorischen Abschreibung in der Wasserversorgung erfolgen. Der Wirtschaftsplan 2019 der Wasserversorgung
sieht daher die Veranschlagung von 52.000 Euro (208.000,- € auf 4 Jahre) für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert vor. Die Kosten für eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens werden nicht in Ansatz gebracht.
Abschreibung
– mit Ansatz des anteiligen Betrages für den Wiederbeschaffungszeitwert
Zinsen
– KEIN Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung
Unter Berücksichtigung der in der Wasserpeiskalkulation (V430/2018 1. Ergänzung) ermittelten Entgelte, schließt Wirtschaftsplan 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab.
Zu den weiteren Ausführungen zum Wirtschaftsplan wird auf die Ausführungen in der Ursprungsvorlage verwiesen.
Zu Variante B
Der Wirtschaftsplan gemäß Variante B sieht zusätzlich zur kalkulatorischen Abschreibung
einen Wert von anteilig 90.000 Euro als Verzinsung des Anlagevermögens vor. Dieser Betrag ergibt sich aus der „Streckung“ von rd. 360.000 Euro (bei einem Zinssatz 4,6%) als Gesamtverzinsung über vier Jahre.
Abschreibung
– mit Ansatz des anteiligen Betrages für den Wiederbeschaffungszeitwert
Zinsen
–Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung von 4,6%
Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Ursprungsvorlage verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1- (Erläuterungsbericht) Es wird auf die Anlagen der Ursprungsvorlage verwiesen
Anlage 2- Zahlen zum WPL 2019 Wasserversorgung 1. Ergänzung –Variante AAnlage 2- Zahlen zum WPL 2019 Wasserversorgung 1. Ergänzung –Variante BAnlage 3 – (Stellenplan) Es wird auf die Anlagen zur Ursprungsvorlage verwiesen
In Vertretung
(Hallstein)
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