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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wassserversorgung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 369/2018 1. Ergänzung Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 04.12.2018 vorberatend 11.12.2018 beschließend Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wassserversorgung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussentwurf zu VARIANTE –A1. Der Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 4.246.400,00 € 4.246.400,00 € 2.729.800,00 € 2.110.000,00 € von aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 € aufzunehmen. Beschlussentwurf zu VARIANTE –B1. Der Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit 4.336.400,00 € einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand 4.336.400,00 € und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 2.729.800,00 € 2.110.000,00 € von aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 € aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2019 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Zu Variante A -2- Gemäß Beschluss des Sonderausschusses der Stadtwerke vom 21.11.2018 soll in den kommenden vier Jahren schrittweise die Veranschlagung einer kalkulatorischen Abschreibung in der Wasserversorgung erfolgen. Der Wirtschaftsplan 2019 der Wasserversorgung sieht daher die Veranschlagung von 52.000 Euro (208.000,- € auf 4 Jahre) für die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert vor. Die Kosten für eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens werden nicht in Ansatz gebracht. Abschreibung – mit Ansatz des anteiligen Betrages für den Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen – KEIN Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung Unter Berücksichtigung der in der Wasserpeiskalkulation (V430/2018 1. Ergänzung) ermittelten Entgelte, schließt Wirtschaftsplan 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Zu den weiteren Ausführungen zum Wirtschaftsplan wird auf die Ausführungen in der Ursprungsvorlage verwiesen. Zu Variante B Der Wirtschaftsplan gemäß Variante B sieht zusätzlich zur kalkulatorischen Abschreibung einen Wert von anteilig 90.000 Euro als Verzinsung des Anlagevermögens vor. Dieser Betrag ergibt sich aus der „Streckung“ von rd. 360.000 Euro (bei einem Zinssatz 4,6%) als Gesamtverzinsung über vier Jahre. Abschreibung – mit Ansatz des anteiligen Betrages für den Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen –Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung von 4,6% Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Ursprungsvorlage verwiesen. Anlagen: Anlage 1- (Erläuterungsbericht) Es wird auf die Anlagen der Ursprungsvorlage verwiesen Anlage 2- Zahlen zum WPL 2019 Wasserversorgung 1. Ergänzung –Variante AAnlage 2- Zahlen zum WPL 2019 Wasserversorgung 1. Ergänzung –Variante BAnlage 3 – (Stellenplan) Es wird auf die Anlagen zur Ursprungsvorlage verwiesen In Vertretung (Hallstein) -3-