Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 680/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 27.11.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
42.000
Folgekosten in €:
56.000
Kostenträger:
Sachkonto:
120541030
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Nachbesetzung einer Stelle als Sachbearbeiter/in im Bereich der Abteilung „Straßenneubau“
wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet.
Begründung:
Innerhalb der Abteilung „Straßenneubau“ ist der jetzige Stelleninhaber derzeit für die Unterhaltung
und den Neubau des städtischen Straßenbeleuchtungsnetzes zuständig. Dieser Aufgabenbereich
ist in der Amtsorganisation von -65- nur einer Person zugeordnet. Somit führt der Stelleninhaber
sämtliche hier anfallenden Tätigkeiten eigenverantwortlich und alleine durch.
Die ordnungsgemäße Instandhaltung sowie Sanierung und die sukzessive Ergänzung der Straßenbeleuchtung bei Neubaumaßnahmen ist ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen städtischen Straßen. Zur Sicherstellung dieser Verkehrssicherheit sowie
einer lückenlosen Korrespondenz mit dem Stromnetzbetreiber ist eine bedarfsgerechte personelle
Besetzung in der Straßenneubauabteilung unabdingbar. Die regelmäßige Besetzung und Erreich-
barkeit der in der Straßenneubauabteilung angesiedelten Stelle für die „Straßenbeleuchtung“ ist
daher grundsätzlich durchgehend zu gewährleisten. Häufig sind hier kurzfristige und im Regelfall
unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen.
Der sensible Aufgabenbereich besitzt eine große Öffentlichkeitswirksamkeit. Er wird dennoch zurzeit nur durch eine Vollzeitkraft abgedeckt. Da der derzeitige Stelleninhaber wegen Versetzung in
den Ruhestand bereits Ende April 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, halte ich eine
nahtlose Stellennachbesetzung unter Beibehaltung der vorhandenen Vollzeitstelle für erforderlich.
Derzeit verfügt das Amt -65- über keine weiteren und geeigneten Personalkapazitäten sowie dementsprechend qualifizierte Mitarbeiter/innen, um diesen Aufgabenbereich übergangsweise übernehmen zu können. Ich empfehle ausdrücklich eine Einarbeitung durch den jetzigen Amtsinhaber,
da nur dieser über das Detailwissen des komplexen Aufgabengebietes verfügt und nur er diese
Kenntnisse an seine/n Nachfolger /in weitergeben kann. Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und Aufgabenstellungen gleichfalls ein Mindestmaß an Einarbeitung.
(Erner)
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