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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 680/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 27.11.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 42.000 Folgekosten in €: 56.000 Kostenträger: Sachkonto: 120541030 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle als Sachbearbeiter/in im Bereich der Abteilung „Straßenneubau“ wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet. Begründung: Innerhalb der Abteilung „Straßenneubau“ ist der jetzige Stelleninhaber derzeit für die Unterhaltung und den Neubau des städtischen Straßenbeleuchtungsnetzes zuständig. Dieser Aufgabenbereich ist in der Amtsorganisation von -65- nur einer Person zugeordnet. Somit führt der Stelleninhaber sämtliche hier anfallenden Tätigkeiten eigenverantwortlich und alleine durch. Die ordnungsgemäße Instandhaltung sowie Sanierung und die sukzessive Ergänzung der Straßenbeleuchtung bei Neubaumaßnahmen ist ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen städtischen Straßen. Zur Sicherstellung dieser Verkehrssicherheit sowie einer lückenlosen Korrespondenz mit dem Stromnetzbetreiber ist eine bedarfsgerechte personelle Besetzung in der Straßenneubauabteilung unabdingbar. Die regelmäßige Besetzung und Erreich- barkeit der in der Straßenneubauabteilung angesiedelten Stelle für die „Straßenbeleuchtung“ ist daher grundsätzlich durchgehend zu gewährleisten. Häufig sind hier kurzfristige und im Regelfall unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen. Der sensible Aufgabenbereich besitzt eine große Öffentlichkeitswirksamkeit. Er wird dennoch zurzeit nur durch eine Vollzeitkraft abgedeckt. Da der derzeitige Stelleninhaber wegen Versetzung in den Ruhestand bereits Ende April 2019 kurzfristig aus dem Dienst ausscheiden wird, halte ich eine nahtlose Stellennachbesetzung unter Beibehaltung der vorhandenen Vollzeitstelle für erforderlich. Derzeit verfügt das Amt -65- über keine weiteren und geeigneten Personalkapazitäten sowie dementsprechend qualifizierte Mitarbeiter/innen, um diesen Aufgabenbereich übergangsweise übernehmen zu können. Ich empfehle ausdrücklich eine Einarbeitung durch den jetzigen Amtsinhaber, da nur dieser über das Detailwissen des komplexen Aufgabengebietes verfügt und nur er diese Kenntnisse an seine/n Nachfolger /in weitergeben kann. Überdies bedingen die spezifischen Stellenanforderungen und Aufgabenstellungen gleichfalls ein Mindestmaß an Einarbeitung. (Erner) -2-