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Antrag (Antrag bzgl. Rückzahlung des Überschusses im Betriebszweig Abwasser der Stadtwerke Stellungnahme des Kämmerers)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 15:05
Aktualisiert
29.11.18, 15:05
Antrag (Antrag bzgl. Rückzahlung des Überschusses im Betriebszweig Abwasser der 
Stadtwerke
Stellungnahme des Kämmerers) Antrag (Antrag bzgl. Rückzahlung des Überschusses im Betriebszweig Abwasser der 
Stadtwerke
Stellungnahme des Kämmerers)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 641/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - 2 Datum: 29.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 04.12.2018 vorberatend 11.12.2018 beschließend Antrag bzgl. Rückzahlung des Überschusses im Betriebszweig Abwasser der Stadtwerke Stellungnahme des Kämmerers Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Stellungnahme des Kämmerers: In der Sondersitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke vom 21.11.2018 wurde entgegen den Vorlagen 434/2018 und 430/2018 beschlossen, auf eine kalkulatorische Verzinsung der Bereiche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu verzichten. Nach einer internen Abstimmung und Klärung des Sachverhaltes muss seitens der Kämmerei festgestellt werden, dass dies erhebliche Folgen auf den Haushaltsausgleich der Stadt Erftstadt haben wird. Unter dem „Produkt 160611 „Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen“ (HH 2019, Seite 666 ff./so auch in den Vorjahren) werden Erträge i. H. v. 320.800 Euro für Konzessionsabgaben der Wasserversorgung und 325.000 Euro Eigenkapitalverzinsung der Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Durch einen Verzicht dieser Zahlungen kann ein Haushaltsausgleich nicht mehr dargestellt werden. Diese Mittel werden vor allem dafür benötigt, die Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (rd. 1,3 Mio. Euro, incl. Oberflächenentwässerung) und den Unterhalt der Bäder (rd. 300.000 Euro für das Schul- und Vereinsschwimmen und rd. 500.000 Euro für den Verlustausgleich der Bäder) anteilig finanzieren zu können. Dieser Mittelansatz ist alternativlos. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung bitte ich daher, die Variante B zu beschließen und wie von der Betriebsleitung vorgeschlagen, die angesetzten Kosten mit der ausgewiesenen Rücklage zu verrechnen und 325.000 Euro an die Kernverwaltung auszuzahlen (über einen Gewinnverwendungsbeschluss). Für den Bereich der Wasserversorgung bitte ich die Variante B zu beschließen und den ausgelaufenen Konzessionsvertrag mit gleichen Bedingungen fortzuführen. Bei Erreichung des Mindesthandelsbilanzgewinns würde die Konzession i. H. v. 320.800 Euro an die Kernverwaltung ausgezahlt werden. Die Konzessionsabgabe finanziert sich dann aus steuerlichen Gesichtspunkten aus der kalk. Verzinsung und führt so zu keiner zusätzlichen Belastung. In Vertretung (Knips) -2-