Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Überprüfung einer Verkehrsberuhigung der oberen Kölnstraße - hier: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
29.11.18, 14:43
Aktualisiert
29.11.18, 14:43
Mitteilung (Überprüfung einer Verkehrsberuhigung der oberen Kölnstraße - hier: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Sp. Jülich, 26.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 364/2018 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2018 TOP Ergebnisse Überprüfung einer Verkehrsberuhigung der oberen Kölnstraße - hier: Auswertung der Geschwindigkeitsmessung Anlg.: II 32 32 SD.Net Mitteilungstext: Auswertung Kölnstraße Messung von Dienstag, 23.10.2018 bis Montag, 05.11.2018 (14 Tage) Im o.g. Erfassungszeitraum wurden insgesamt 19926 Fahrzeuge aufgezeichnet. Der Schwerlastverkehr belief sich hierbei auf 2 %. 12 % der Fahrzeuge fuhren schneller, als die erlaubten 30 km/h. Hierbei handelte es sich, bis auf wenige Einzelfälle, um geringe Übertretungen unter 40 km/h. Ausschlaggebend für die Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus einer Straße ist der V85 Wert (die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird). Liegt dieser Wert nicht erheblich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, so ist das Sicherheitsniveau der Straße als verträglich einzustufen. Der V85 Wert liegt hier bei 29 km/h, also noch unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Damit ist auf der Kölnstraße keine erhöhte Gefahr zu erkennen. Der Wert ist sogar im Vergleich zu anderen Stellen sehr positiv. Aufgrund dieser Auswertung werden weitere verkehrsregelnde Maßnahmen als nicht erforderlich angesehen.