Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 13:02
Aktualisiert
29.11.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -L/Kr
Vorlage 1093 /X.L.
Datum: 29.11.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb
des Gemeindegebietes in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, gegenüber der Deutschen Telekom die Zustimmung nach § 68
Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes entsprechend der jeweiligen Maßnahmenabstimmung vor Ort zu erteilen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 02.10.2018 über den Sachstand zur
Umsetzung
der
Breitbandversorgung
innerhalb
des
Gemeindegebietes
in
Nettersheim informiert (siehe Vorlage 1005).
Zwischenzeitlich hat auf Einladung des Kreises Euskirchen mit den einzelnen
Kommunen des Kreisgebietes am 15.11.2018 eine Kick-Off-Veranstaltung stattgefunden, in welcher der derzeitige Sachstand und die weitere Vorgehensweise
erläutert wurde. Hierbei wurde erklärt, dass die Deutsche Telekom seitens des
Kreises Euskirchen den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des
Kreisgebietes erhalten hat. Hiernach ist vorgesehen, dass bis Ende des Jahres
2020 Tiefbauarbeiten auf einer Länge von über 500 km im FTTH-Ausbau (Verkabelung von Glasfaser bis in das Gebäude) erfolgt. Damit dies zeitlich realisiert
werden kann, wurde bereits darauf hingewiesen, dass neben dem üblichen Tiefbauverfahren auch andere Verlegemethoden wie Trenching zur Ausführung
kommen müssen. Ein derartiges Trenchingverfahren könnte grundsätzlich im Bereich von Nebenanlagen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften in unbefestigten Bereichen vorgenommen werden. Der Vorteil des Trenching liegt in der
Verlegetiefe von nur 30 cm – im Gegensatz zur der herkömmlichen Verlegetiefe
von 60 cm – und einer Fräsbreite der Gräben von lediglich ca. 10 cm.
Im Falle einer später erforderlichen Wiederaufnahme des Glasfaserkabels aufgrund von straßenbaulichen Maßnahmen gelten die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, wonach die Telekom die Kosten für die Verlegung des Kabels
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tragen
muss,
sofern
dieses
den
Straßenausbau
behindert.
Welche
Verlegemethode letztlich zur Ausführung kommt, muss jedoch entsprechend der
örtlichen Gegebenheiten vor Baubeginn vor Ort abgestimmt werden. Hierbei ist
dann auch zu prüfen, inwieweit ggf. gemeindliche Maßnahmen in Koordination
mit dem Breitbandausbau sinnvoll sind.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme innerhalb des Kreisgebietes soll in 15
Ausbaucluster aufgeteilt werden, die dann nach und nach baulich ausgeführt
werden sollen. Hierbei soll das Gemeindegebiet über 2 Ausbaucluster realisiert
werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mit Maßnahmen im Gemeindegebiet im 1. Quartal 2019 begonnen wird und das 1. Ausbaucluster Ende 2019 abgeschlossen ist. Dieses soll u.a. die Glasfaseranbindung der Ortslage Roderath
sowie der Schulen beinhalten. In diesem Zusammenhang kann in den letzten
Wochen festgestellt werden, dass die Deutsche Telekom vor Ort Kunden für einen Vertragsabschluss akquiriert. Nähere Einzelheiten der konkreten Planung sollen der Gemeinde in Kürze vorgestellt werden.
Bei der Informationsveranstaltung am 15.11.2018 wurde des Weiteren darauf
hingewiesen, dass im Rahmen des Kreisförderprojektes nur die Grundstücke einen Anschluss erhalten, die gemäß Förderrichtlinie unterversorgt sind (Geschwindigkeit unter 30 mbit). Dies bedeutet, dass entlang der Ausbaustrecke liegende Grundstücke mit mehr als 30 mbit im Rahmen des Förderprojektes nicht
angeschlossen werden können. Dies stellt sicherlich eine unzufrieden stellende
Situation dar und wurde auch bei der Informationsveranstaltung von allen Anwesenden Kommunen bemängelt. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen des Projektverlaufes diesbezüglich durch die Fördergeber noch eine andere Entscheidung
getroffen wird.
Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen sind der Deutschen Telekom für die
jeweiligen Aufbruchbereiche Genehmigungen nach dem Telekommunikationsgesetz zu erteilen. Damit ein reibungsloser Maßnahmenablauf gewährleistet ist, sind
diese nach entsprechender Beantragung kurzfristig seitens der Gemeinde zu bestätigen.
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Des Weiteren hat der Kreis Euskirchen mitgeteilt, dass neben dem derzeit laufenden Förderprogramm ein Sonderaufruf für die Anbindung von Gewerbegebieten mit Glasfaser gestartet worden sei. Hier wird der Kreis Euskirchen stellvertretend für die Kommunen des Gemeindegebietes das notwendige Verfahren koordinieren und für die Kommunen durchführen. Seitens der Gemeinde wurde dieser
Vorgehensweise gegenüber dem Kreis Euskirchen bereits zugestimmt.
Über den weiteren Verfahrensablauf wird in den kommenden Sitzungsphasen
entsprechend informiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister