Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.11.18, 11:02
Aktualisiert
29.11.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1094 /X.L.
Datum: 29.11.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Pflege für Jung und Alt in Marmagen;
Städtebauliches Konzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat begrüßt das Projekt zur Erweiterung der Tages- und Intensivpflegestätte mit Seniorenwohnungen in Marmagen und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Projektentwicklung und -umsetzung eine Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Begründung:
Die Flair GmbH, Marmagen, Mühlenstraße 13, ist an die Eifelgemeinde Nettersheim
herangetreten, um ihr Projekt zur Erweiterung der Intensivpflegestätte auf dem benachbarten Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 198 zu erörtern. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Gebäude mit einer Länge von rd. 30 m und einer Breite
von rd. 15 m. Neben der Intensivbetreuung Erwachsener Menschen mit Atemnotbeschwerden sollen künftig auch Kinder hierin mit einbezogen werden. Im geplanten Gebäude sollen darüber hinaus eine Tagespflege angeboten sowie zwei Seniorenwohnungen und Seminarräume eingerichtet werden.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird das Projekt vorgestellt.
Der Bereich der Mühlenstraße ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Er grenzt unmittelbar an den Bebauungsplan F 2, Marmagen, Zum Mertesberg/Zur
Vorheck, an, der den Geltungsbereich als „Allgemeines“ bzw. „Reines Wohngebiet“ festsetzt. Das geplante Projekt dient dem Wohnen, so dass davon ausgegangen wird, dass
sich Lärmimmissionen auf die Verkehrsbewegungen im Zusammenhang mit dem
Schichtwechsel des Personals, den Patienten sowie den Anlieferungen von Verpflegungsmitteln beschränkt. Aufgrund dessen wird angeregt, eine Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer vorzunehmen, um eine einvernehmliche Projektentwicklung und -umsetzung zu erreichen.
gez. Pracht
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Bürgermeister