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Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO; Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
29.11.18, 15:38
Aktualisiert
29.11.18, 15:38
Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO;
Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“) Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO;
Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 29.11.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.10.2018 Öffentliche Sitzung 4.1.1 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO; Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“ 349/2018 Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) fragt wie bereits im vergangenen Hauptausschuss, ob ausreichend Belegmaterial vorliegt, um das Alkoholverbot vor Gericht vertreten zu können und wie genau dieses Belegmaterial aussieht. Weiterhin fragt er, wo sich die Menschen aufgrund dieser Maßnahme nun aufhalten und wie Alternativen zum Alkoholverbot aussehen könnten. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass sich die Personen z.B. am Markt oder auch an der Uhlstraße aufhalten, jedoch nicht in der Auffälligkeit, wie zuvor auf dem BalthasarNeumann-Platz. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass diese Personengruppe sehr massiv auf dem Balthasar-Neumann-Platz und in der Obdachlosenunterkunft aufgetreten ist. Jedwede Beratung wurde abgelehnt. Die Anwohner des Balthasar-Neumann-Platzes haben im Hauptausschuss die Wirksamkeit der Maßnahme deutlich beschrieben. Stellvertretender Bürgermeister Saß (Grüne) möchte wissen, warum es nicht möglich ist, mit den bisherigen ordnungsrechtlichen Mitteln das Problem in den Griff zu bekommen. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass der Brühler Ordnungsdienst keine Rechtsgrundlage hatte, dort einzugreifen. Die Polizei konnte lediglich einen Platzverweis erteilen. Die Störer kamen nach kurzer Zeit wieder zurück. Durch das Verbot des Alkoholkonsums ist ein wirksames Mittel gefunden worden, die erheblichen Störungen zu unterbinden. Die Vorfälle sind komplett dokumentiert: Die Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner, die Aufzeichnungen des Brühler Ordnungsdienstes und die Einsätze der Polizei. Das unterscheidet Brühl von anderen Städten, die ein Alkoholverbot nicht gerichtsfest durchsetzen konnten. Ratsfrau Mäsgen (Grüne) bittet um Vorlage dieser Dokumentationen. Bürgermeister Freytag schlägt vor, dass Akteneinsicht über die Fraktion beantragt wird. Beschluss: Beschluss Rat 29.10.2018 1 von 2 1. Der Rat lehnt den Bürgerantrag gem. § 24 GO ab, für das Umfeld des Balthasar- Neumann-Platzes ein unbefristetes Alkoholverbot zu verhängen. 2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die vom Bürgermeister am 27. Juli 2018 mit Befristung bis zum 31.12.2018 erlassene in der Anlage beigefügte Allgemeinverfügung bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. 3. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, das Ergebnis bzw. die Auswirkungen des Alkoholverbotes rechtzeitig vorzulegen, damit der Rat über eine erneute Verlängerung des befristeten Verbotes entscheiden kann. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.10.2018 einstimmig 2 von 2