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Beschlussvorlage (Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

Daten

Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.11.18, 09:48
Aktualisiert
30.11.18, 09:48
Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 28.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 109/2017 4. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, für 2019 und 2020 einen Betrag in Höhe von 14.000 € zzgl. 2.000 € für Sachkosten für die Einrichtung einer Stelle für „Soziale Betreuung“ in der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung zu stellen. Es wird mit der Caritas ein auf zwei Jahre laufender Vertrag abgeschlossen. Sofern die Stelle bereits in 2018 eingerichtet wird, laufen die zwei Jahre ab diesem Zeitpunkt. Begründung: Mit Schreiben vom 19.05.2017 stellte der Asylkreis Inden den Antrag eine hauptamtliche Kraft (Sozialarbeiter o. ä.) für die Betreuung der Flüchtlingsarbeit in Inden einzustellen, da die von Seiten des Bistums Aachen für die Zeit von Oktober 2015 – September 2017 einmalig eingerichtete 50 % Stelle für Flüchtlingsarbeit für die GdG Inden/Langerwehe zum 30.09.2017 auslief und nicht mehr verlängert wurde. In seiner Sitzung am 14.12.2017 beschloss der Rat der Gemeinde Inden für 2018 einen Betrag in Höhe von 14.000 € als Zuschuss für die erfolgte Einstellung eines Sozialarbeiters/in für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in den Haushalt einzustellen. Über eine Zuschussgewährung über 2018 hinaus sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut entschieden werden. Auf dieser Basis wurde eine Reihe von Gesprächen u. a. mit der evangelischen und katholischen Kirche geführt. Leider führte dies nicht zu einer Stellenbesetzung. Allerdings fanden als Ergebnis hieraus auch mehrere Gespräche mit der Caritas Düren statt, in denen die Aufgaben und die damit verbundenen Anforderungen an eine entsprechende Stelle deutlich gemacht wurden. Ein erstes vorgelegtes Konzept entsprach allerdings nicht den Vorgaben, so dass hier erneute Gespräche notwendig wurden. Zwischenzeitlich hat die Caritas ein überarbeitetes Konzept vorgelegt, das den Anforderungen entspricht. Die Beschreibung ergibt sich aus dem Konzept. Es handelt sich dabei um einen Stellenumfang von ca. 6 – 8 Wochenstunden, die an einem Tag in der Woche abgeleistet werden sollen. Allerdings beinhaltet das Konzept der Caritas einen Zuschussbedarf für Personalkosten in Höhe von 14.000 € sowie 2.000 € für Sachkosten. Die Laufzeit des Vertrages soll zwei Jahre betragen und geht damit über den bisherigen Beschluss hinaus. Darüber hinaus soll ein Büro zur Verfügung gestellt werden. Da hierfür im Rathaus kein Platz vorhanden ist, muss noch geklärt werden, wo ein derartiges Büro zur Verfügung stehen könnte. Dies soll nach Möglichkeit bis zur Sitzung geklärt sein. Die Finanzierung dieser Stelle soll durch den in der Flüchtlingspauschale enthaltenen Betreuungsanteil erfolgen. Allerdings wird die Flüchtlingspauschale nur für Personen gewährt, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Anerkannte Flüchtlinge, die einer Wohnsitzzuweisung unterliegen, sind zwar ggf. von der Gemeinde Inden unterzubringen, die Gemeinde erhält aber keine Leistungen mehr, da diese Personen ggf. einen Anspruch auf SGB IILeistungen haben. Die Gemeinde Inden hat in 2018 bisher folgende Leistungen erhalten: Januar 2018 57 Personen 49.362,00 € Februar 50 Personen 43.300,00 € März 49 Personen 42.434,00 € April 48 Personen 41.568,00 € Mai 48 Personen 41.568,00 € Juni 38 Personen 32.908,00 € Juli 36 Personen 31.176,00 € August 37 Personen 32.042,00 € Schätzung September – Dezember 37 Personen (mtl. 32.042,00 €) Gesamt 128.168,00 € 442.526,00 € Der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil beträgt 3,83 %. Dies entspricht für 2018 einem Betrag von 16.948,75 €. Ausgehend von den aktuellen Zahlen wird für die Zukunft mit der gleichen Zahl abrechenbarer Personen zu rechnen sein. Dies würde für 2019 einer jährlichen Pauschale von rd. 384.504 € entsprechen, der Betreuungsanteil läge dann bei rd. 14.700 €. Mit diesem Geld sind alle für die Betreuung von Flüchtlingen aufgewandten Kosten abgedeckt. Hierzu gehören u. a. die Miete für die „Anziehbar“ von insges. 12.670 € jährlich, die Kosten für den Hausmeister Asyl sowie z. B. Kosten, die für Dolmetscher aufgewandt werden. Sofern man hier nur den auf die „Anziehbar“ entfallenden Anteil in Abzug bringt, bleiben für 2019 sowie 2020 rund 2.000 € zur Verfügung. Die restlichen Kosten von rd. 14.000 € wären von der Gemeinde selbst zu tragen. Berücksichtigen sollte man in diesem Zusammenhang allerdings, dass in den Jahren 2015 – 2018 der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil ab Dezember 2015 lediglich anteilig für die Miete „Anziehbar“ und sonst nicht weiter ausgegeben wurde, so dass es aus Sicht der Verwaltung angemessen wäre, die "Ersparnis" dann hierfür zu verwenden. Auch wenn sich die Zahl der Flüchtlinge, die sich in einem laufenden Anerkennungsverfahren befinden, deutlich verringert hat, benötigt der betroffene Personenkreis auch nach Abschluss des Asylverfahrens noch umfangreiche Unterstützung. Hinzu kommen die Flüchtlinge, die aufgrund der Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung Seite 2 Wohnsitzauflage nach Abschluss ihres Verfahrens Inden zugewiesen werden. Auch hier besteht Beratungsbedarf und es ist im Interesse der Gemeinde Inden, diese Personen möglichst schnell und umfassend zu integrieren, so dass auch weiterhin Bedarf für eine derartige Stelle besteht. 4. Ergänzung In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses wurde das Konzept der Caritas vorgelegt, eine weitere Information war leider nicht möglich, da der Vertreter der Caritas kurzfristig verhindert war. Er wird nunmehr in der Ratssitzung für Fragen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird in der Anlage dargestellt, wie hoch die Betreuungspauschale in den Jahren 2015 – 2018 ausgefallen ist. Bezüglich der räumlichen Unterbringung der Betreuungskraft wurde bereits in der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses darüber informiert, dass eine Unterbringung in der Anziehbar möglich und auch sehr sinnvoll ist. Unabhängig hiervon liegt jetzt der Bescheid der zu zahlenden Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen gem. § 14 a des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz) in Höhe von 50.000 €. Dieser Betrag ist für Maßnahmen im Zeitraum 01.01.2015 – 31.10.2019 einzusetzen. Gleichzeitig wurde bereits mitgeteilt, dass für 2019 ein gleich hoher Betrag zur Verfügung gestellt werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Zeitraum dann bis 31.10.2020 laufen wird. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass bei den Flüchtlingen auch weiterhin ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf vorhanden ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel dafür zu verwenden, die neu einzurichtende Stelle auf einen Umfang von ca. 20 Std. zu erhöhen. Hier wäre dann von Personalkosten von ca. 33.000 € zzgl. 2.000 € Sachkostenpauschale auszugehen, welche über die Integrationspauschale abgedeckt wären. Ein Vertreter der Caritas wird zur Sitzung eine geänderte Hochrechnung mitbringen. Vor dem Hintergrund, dass diese Mittel auch für 2019 fließen sollen, wäre auch ein Vertragszeitraum von zwei möglich. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine derartige Stelle auch eine gewisse Anlaufzeit braucht ist diese Laufzeit sehr wünschenswert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 32.000 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr 16.000 € zweites Folgejahr 16.000 € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☒ ja wenn ja: Produkt: 050313001 Sachkonto: 5318000 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung ☐ nein ☐ nein Seite 3 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Konzept Caritas (2) Betreuungspauschale 2015 - 2018 Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung Seite 4