Daten
Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.11.18, 09:48
Aktualisiert
30.11.18, 09:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
28.11.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
109/2017
4. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, für 2019 und 2020 einen Betrag in Höhe von 14.000 €
zzgl. 2.000 € für Sachkosten für die Einrichtung einer Stelle für „Soziale Betreuung“ in der
Flüchtlingsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Es wird mit der Caritas ein auf zwei Jahre laufender Vertrag abgeschlossen. Sofern die Stelle bereits
in 2018 eingerichtet wird, laufen die zwei Jahre ab diesem Zeitpunkt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.05.2017 stellte der Asylkreis Inden den Antrag eine hauptamtliche Kraft
(Sozialarbeiter o. ä.) für die Betreuung der Flüchtlingsarbeit in Inden einzustellen, da die von Seiten
des Bistums Aachen für die Zeit von Oktober 2015 – September 2017 einmalig eingerichtete 50 %
Stelle für Flüchtlingsarbeit für die GdG Inden/Langerwehe zum 30.09.2017 auslief und nicht mehr
verlängert wurde.
In seiner Sitzung am 14.12.2017 beschloss der Rat der Gemeinde Inden für 2018 einen Betrag in
Höhe von 14.000 € als Zuschuss für die erfolgte Einstellung eines Sozialarbeiters/in für die soziale
Betreuung von Flüchtlingen in den Haushalt einzustellen. Über eine Zuschussgewährung über 2018
hinaus sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut entschieden werden.
Auf dieser Basis wurde eine Reihe von Gesprächen u. a. mit der evangelischen und katholischen
Kirche geführt. Leider führte dies nicht zu einer Stellenbesetzung. Allerdings fanden als Ergebnis
hieraus auch mehrere Gespräche mit der Caritas Düren statt, in denen die Aufgaben und die damit
verbundenen Anforderungen an eine entsprechende Stelle deutlich gemacht wurden. Ein erstes
vorgelegtes Konzept entsprach allerdings nicht den Vorgaben, so dass hier erneute Gespräche
notwendig wurden.
Zwischenzeitlich hat die Caritas ein überarbeitetes Konzept vorgelegt, das den Anforderungen
entspricht. Die Beschreibung ergibt sich aus dem Konzept. Es handelt sich dabei um einen
Stellenumfang von ca. 6 – 8 Wochenstunden, die an einem Tag in der Woche abgeleistet werden
sollen.
Allerdings beinhaltet das Konzept der Caritas einen Zuschussbedarf für Personalkosten in Höhe von
14.000 € sowie 2.000 € für Sachkosten. Die Laufzeit des Vertrages soll zwei Jahre betragen und
geht damit über den bisherigen Beschluss hinaus.
Darüber hinaus soll ein Büro zur Verfügung gestellt werden. Da hierfür im Rathaus kein Platz
vorhanden ist, muss noch geklärt werden, wo ein derartiges Büro zur Verfügung stehen könnte.
Dies soll nach Möglichkeit bis zur Sitzung geklärt sein.
Die Finanzierung dieser Stelle soll durch den in der Flüchtlingspauschale enthaltenen
Betreuungsanteil erfolgen. Allerdings wird die Flüchtlingspauschale nur für Personen gewährt, die
sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Anerkannte Flüchtlinge, die einer
Wohnsitzzuweisung unterliegen, sind zwar ggf. von der Gemeinde Inden unterzubringen, die
Gemeinde erhält aber keine Leistungen mehr, da diese Personen ggf. einen Anspruch auf SGB IILeistungen haben.
Die Gemeinde Inden hat in 2018 bisher folgende Leistungen erhalten:
Januar 2018
57 Personen
49.362,00 €
Februar
50 Personen
43.300,00 €
März
49 Personen
42.434,00 €
April
48 Personen
41.568,00 €
Mai
48 Personen
41.568,00 €
Juni
38 Personen
32.908,00 €
Juli
36 Personen
31.176,00 €
August
37 Personen
32.042,00 €
Schätzung
September – Dezember
37 Personen (mtl. 32.042,00 €)
Gesamt
128.168,00 €
442.526,00 €
Der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil beträgt 3,83 %. Dies entspricht für 2018 einem
Betrag von 16.948,75 €. Ausgehend von den aktuellen Zahlen wird für die Zukunft mit der
gleichen Zahl abrechenbarer Personen zu rechnen sein. Dies würde für 2019 einer jährlichen
Pauschale von rd. 384.504 € entsprechen, der Betreuungsanteil läge dann bei rd. 14.700 €.
Mit diesem Geld sind alle für die Betreuung von Flüchtlingen aufgewandten Kosten abgedeckt.
Hierzu gehören u. a. die Miete für die „Anziehbar“ von insges. 12.670 € jährlich, die Kosten für den
Hausmeister Asyl sowie z. B. Kosten, die für Dolmetscher aufgewandt werden.
Sofern man hier nur den auf die „Anziehbar“ entfallenden Anteil in Abzug bringt, bleiben für 2019
sowie 2020 rund 2.000 € zur Verfügung. Die restlichen Kosten von rd. 14.000 € wären von der
Gemeinde selbst zu tragen.
Berücksichtigen sollte man in diesem Zusammenhang allerdings, dass in den Jahren 2015 – 2018
der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil ab Dezember 2015 lediglich anteilig für die Miete
„Anziehbar“ und sonst nicht weiter ausgegeben wurde, so dass es aus Sicht der Verwaltung
angemessen wäre, die "Ersparnis" dann hierfür zu verwenden.
Auch wenn sich die Zahl der Flüchtlinge, die sich in einem laufenden Anerkennungsverfahren
befinden, deutlich verringert hat, benötigt der betroffene Personenkreis auch nach Abschluss des
Asylverfahrens noch umfangreiche Unterstützung. Hinzu kommen die Flüchtlinge, die aufgrund der
Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung
Seite 2
Wohnsitzauflage nach Abschluss ihres Verfahrens Inden zugewiesen werden. Auch hier besteht
Beratungsbedarf und es ist im Interesse der Gemeinde Inden, diese Personen möglichst schnell und
umfassend zu integrieren, so dass auch weiterhin Bedarf für eine derartige Stelle besteht.
4. Ergänzung
In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses wurde das Konzept der Caritas vorgelegt,
eine weitere Information war leider nicht möglich, da der Vertreter der Caritas kurzfristig verhindert
war. Er wird nunmehr in der Ratssitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wird in der Anlage dargestellt, wie hoch die Betreuungspauschale in den Jahren
2015 – 2018 ausgefallen ist.
Bezüglich der räumlichen Unterbringung der Betreuungskraft wurde bereits in der Sitzung des
Sozial-, Sport- und Kulturausschusses darüber informiert, dass eine Unterbringung in der Anziehbar
möglich und auch sehr sinnvoll ist.
Unabhängig hiervon liegt jetzt der Bescheid der zu zahlenden Zuweisungen für
Integrationsmaßnahmen gem. § 14 a des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz) in Höhe von 50.000 €. Dieser Betrag ist für
Maßnahmen im Zeitraum 01.01.2015 – 31.10.2019 einzusetzen.
Gleichzeitig wurde bereits mitgeteilt, dass für 2019 ein gleich hoher Betrag zur Verfügung gestellt
werden soll. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Zeitraum dann bis 31.10.2020 laufen wird.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass bei den Flüchtlingen auch weiterhin ein großer
Beratungs- und Unterstützungsbedarf vorhanden ist, wird von Seiten der Verwaltung
vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel dafür zu verwenden, die neu einzurichtende Stelle auf einen
Umfang von ca. 20 Std. zu erhöhen. Hier wäre dann von Personalkosten von ca. 33.000 € zzgl.
2.000 € Sachkostenpauschale auszugehen, welche über die Integrationspauschale abgedeckt wären.
Ein Vertreter der Caritas wird zur Sitzung eine geänderte Hochrechnung mitbringen.
Vor dem Hintergrund, dass diese Mittel auch für 2019 fließen sollen, wäre auch ein
Vertragszeitraum von zwei möglich. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine derartige
Stelle auch eine gewisse Anlaufzeit braucht ist diese Laufzeit sehr wünschenswert.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
32.000 €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
16.000 €
zweites Folgejahr
16.000 €
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☒ ja
wenn ja:
Produkt:
050313001
Sachkonto:
5318000
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung
☐ nein
☐ nein
Seite 3
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Konzept Caritas
(2) Betreuungspauschale 2015 - 2018
Beschlussvorlage 109/2017 4. Ergänzung
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