Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322621.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
29.11.18, 12:00
Aktualisiert
02.12.18, 03:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Fachbereich Verwaltungsleitung
FB 20/0181/WP17
öffentlich
29.11.2018
Hr. Kolobajew
Anpassung des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.12.2018
11.12.2018
12.12.2018
Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den vorgelegten
Anpassungen des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung zuzustimmen. Die Verwaltung soll
hierzu beauftragt werden, die Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsführungsvertrag
Abwasserbeseitigung (betreffend Mengenmehrung, erweiterte Leistungen u.a.) sowie die
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der STAWAG bis zum Jahresende 2018 abzuschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat,
den
vorgelegten
Anpassungen
des
Betriebsführungsvertrages
Abwasserbeseitigung
zuzustimmen. Die Verwaltung soll hierzu beauftragt werden, die Ergänzungsvereinbarung zum
Betriebsführungsvertrag Abwasserbeseitigung (betreffend Mengenmehrung, erweiterte Leistungen
u.a.) sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der STAWAG bis zum Jahresende 2018
abzuschließen.
Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und stimmt den vorgelegten Anpassungen des
Betriebsführungsvertrages
Abwasserbeseitigung
Ergänzungsvereinbarung
zum
zu.
Er
Betriebsführungsvertrag
beauftragt
die
Verwaltung,
Abwasserbeseitigung
die
(betreffend
Mengenmehrung, erweiterte Leistungen u.a.) sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der
STAWAG bis zum Jahresende 2018 abzuschließen.
Vorlage FB 20/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im erweiterten Rahmen des Controlling im Kanalnetzbetrieb (vergleiche hierzu: Vorlage Nr. Dez
II/0025/WP17 für den Finanzausschuss am 18.09.2018 zu den wirtschaftlichen Ergebnissen) erfolgte
auch eine Überprüfung der vertraglichen Grundlagen der übertragenen Betriebsführung. Hierbei
wurde festgestellt, dass Erfahrungen aus der praktischen Durchführung des Vertrages sowie
zwischenzeitlich eingetretene tatsächliche und / oder rechtliche Änderungen eine Anpassung der
bisherigen Regelungen erfordern.
In enger Abstimmung zwischen der STAWAG und der städtischen Fachverwaltung – sowie partiellem
Einbezug externer Expertise – wurden vertragliche Anpassungen in folgenden Bereichen entwickelt,
die nunmehr zum Beschluss empfohlen werden:
Leistungsverzeichnis als Anlage 2 des Betriebsführungsvertrages vom 15.12.2015, aus dem
sich der Umfang der von der STAWAG zu erbringenden Leistungen ergibt
Betriebsführungsentgelt nach § 10 des Betriebsführungsvertrages hinsichtlich der Regelungen
zu Mengenmehrungen und zusätzlichen, gebührenfinanzierten Leistungen der STAWAG
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach den Vorgaben des Betriebsführungsvertrages zur
Sicherstellung des Datenschutzes
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die beiliegenden Anlagen 1 und 2
verwiesen:
Anlage 1
Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsführungsvertrag Abwasserbeseitigung
(betreffend Mengenmehrung, erweiterte Leistungen u.a.) mit den dort zugehörenden
Anlagen 2 (Neufassung Leistungsverzeichnis),10.4, 10.8, 10.9 und 10.10
Anlage 2
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
Ergänzend hierzu wie folgt:
Mit der Neufassung des Leistungsverzeichnisses wird den praktischen Erkenntnissen aus der
bisherigen Betriebsführung sowie veränderten rechtlichen / tatsächlichen Anforderungen mit
Auswirkungen auf den Leistungsumfang der STAWAG Rechnung getragen. Hervorzuheben ist
hierbei, dass sich mit den Änderungen keine Verminderung des bisherigen Leistungsumfangs der
STAWAG verbindet. In den §§ 2, 4, 5 und 6 sind dagegen Leistungen (ausdrücklich) aufgeführt, die ab
2019 neu in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. Diese Leistungen wurden teilweise
bereits in der Vergangenheit auf Grundlage außervertraglicher Regelungen von der STAWAG
erbracht und werden jetzt unmittelbar im Betriebsführungsvertrag (Leistungsverzeichnis) geregelt.
Hinzuweisen ist schließlich auf die Neufassung des § 5 des Leistungsverzeichnisses. Dort werden
jetzt alle Leistungen der STAWAG aufgeführt, die nicht über Gebühren finanziert - sondern gesondert
abgerechnet werden.
Vorlage FB 20/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2018
Seite: 2/3
Mit den Neuregelungen zum Betriebsführungsentgelt nach § 10 Betriebsführungsvertrag werden
erforderliche Anpassungen aufgrund von Mengenänderungen im übertragenen Leistungsvolumen
sowie für zusätzlich in das Leistungsverzeichnis aufgenommene Positionen – unter Berücksichtigung
des Preisrechts – vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung im Einzelnen ist den Anlagen 10.4, 10.8,
10.9 und 10.10 zu entnehmen und wurde hinsichtlich der preisrechtlichen Aspekte (Festpreis,
Richtpreis, Erstattungspreis) unter Zuziehung externer Beratung entwickelt. Auch hier ist darauf
hinzuweisen, dass einige Aufgabenzuwächse bereits in der Vergangenheit angefallen sind, dann aber
teilweise einzeln abgerechnet wurden und erst ab 2019 nach dargestellter Systematik in das
Betriebsführungsentgelt integriert werden. Die sich aus den Positionen der Anlagen 10.4, 10.8, 10.9
und 10.10 ergebenden Beträge sind über das Betriebsführungsentgelt 2019 bereits in die Gebühren
des separat zum Beschluss vorliegenden 21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Aachen eingerechnet. Dieser Nachtrag wurde im Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz bereits am 13.11.2018 beraten. Mit den jetzt vorgelegten Anpassungen des
Betriebsführungsvertrages sind ergänzend die zugehörenden vertraglichen Grundlagen zu
beschließen.
Mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen die Beteiligten eine aktualisierte
Datenschutzvereinbarung nach den Vorgaben des Betriebsführungsvertrages (§ 13). Die vorgenannte
Vereinbarung erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung, die am 25.05.2018
in Kraft getreten ist. Aufgrund dieser Neuregelung ergeben sich für die bisherige Praxis der
Betriebsführung keine Änderungen.
Anlagen:
Anlage 1
Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsführungsvertrag Abwasserbeseitigung
(betreffend Mengenmehrung, erweiterte Leistungen u.a.) mit zugehörenden 5 Anlagen
Anlage 2
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Vorlage FB 20/0181/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2018
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